Trennungsgeld / Reisebeihilfe Verrechnung Beamter

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem, ich bin TG-Empfänger als Beamter, nach 3 Monaten erfolgt eine Versteuerung. Aber ich kapiers nicht was ich wie eingeben soll, Der Bescheid für das Trennungsgeld sieht so aus (3 Spalten):
    Spalte 1______________________________ISpalte 2___ISpalte 3
    Gesamtabrechnung____________________ I steuerfrei I steuerpflichtig
    Unterkunft: _____________________375 € I 375 €____ I
    Trennungstagegeld ______________209,67 I 0_______ I 209,67
    Reisebeihilfe Familienheimfahrten__ 52,65 I 129 €____ I -76,35
    Trennungsgeldvergütung(Summe):__637,32 I 504 €___ I 133,32 €


    504 € werden als steuerfrei auf der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, 133,32 werden versteuert. Als Reisebeihilfe werden 52,65für die Bahnfahrkarte gezahlt, die fiktiven 129 € für die Kilometer mit dem Auto werden aber hier verrechnet, um den steuerpflichtigen Anteil zu ermitteln.
    Ich hab kein Problem mit den Kosten für die Unterkunft, nur diese Verrechnung von Trennungstagegeld mit der Differenz von anzusetzenden und erstatteten Kosten für Reisebeihilfe überfordert mich.

    • Offizieller Beitrag

    Die steuerfrei gezahlten Beträgen mindern die insoweit geltend gemachten Werbungskosten, die steuerpflichtig gezahlten Beträge interessieren nicht bzw. nur informatorisch (Aufstellung/Belege einfach der Erklärung beifügen).

  • Hallo, ich vewrstehe es leider immer noch nicht. Damit wäre es dann doch eine Nullnummer? Oder verstehe ich das falsch? Ich bin tatsächlich 2 x mit dem Auto nach Hause gefahren (das wären 129 €), habe lt Spalte 1 aber nur 52,65 € für eine Reisebeihilfe/Heimfahrt im Monat in Höhe der günstigsten Bahnkarte bekommen. Wäre logisch, die Differenz als Werbungskosten abzusetzen. Hier wird jedoch mit dem Trennungstagegeld eine Verrechnung für einen steuerpflichtigen Anteil vorgenommen. Werbungskosten würden dem entsprechen, was in der 2. Spalte steht. Das Trennungstagegeld kann ich ja nach 3 Monaten nicht als Werbungskosten absetzen. Hat damit mein Arbeitgeber mir durch diese Verrechnung die WErbungskostenabrechnung bzw. Geltendmachung damit erspart? ?(