Gewinnermittlung - was mache ich (vielleicht) falsch?

  • Guten Morgen zusammen!


    Mal wieder hadere ich mit der Gewinmnermittlung der EÜR.


    Ich verbuche u.a. Kosten für Miete und Telefon.


    Da sich mein Arbeitszimmer in der Privatwohnung befindet, teile ich die Kosten im Verhältnis auf.


    Die Mietkosten buche ich auf 4210 (geschäftlicher Anteil) und 8924 (privater Anteil)


    Lasse ich mir nun die Aufstellung der EÜR anzeigen, an deren Schluß der erwirtschaftete Gewinn steht, so stelle ich fest das die anteiligen Mietkosten (geschäftlich 4210) bei den Ausgaben berücksichtigt sind, was ich nachvollziehen kann.


    Der private Anteil (8924) der Mietkosten steht, mit negativem Vorzeichen versehen, unter den Einnahmen, was dazu führt das die "Einnahmen" um den Betrag des Privatanteils der Miete geschmälert werden, und somit der errechnete Gewinn völlig verfälscht wird.


    Was mache ich falsch oder was verstehe ich falsch ?


    beste grüsse stpaul

  • ..ja so habe ich es dann gemacht und den erwünschten Erfolg erziehlt.


    Danke für die Hilfe.


    Allerdings verstehe ich weiterhin nicht warum das von mir ausgesuchte Konto 8924 nicht richtig ist.


    Gruß stPaul

  • Allerdings verstehe ich weiterhin nicht warum das von mir ausgesuchte Konto 8924 nicht richtig ist.

    Weil 8924 ein Erfolgskonto ist und kein eigentliches Privatkonto wie 1800. Es kommt eben nicht nur auf die Kontenbezeichnung an, sondern auch auf die Kontenart.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Die Mietkosten buche ich auf 4210 (geschäftlicher Anteil) und 8924 (privater Anteil)


    Entschuldigung... das ist aber nicht korrekt.


    Sie nutzen ja nicht einen Teil Ihrer Betriebsstätte privat, sondern haben ein sogenanntes häusliches Arbeitszimmer. Um die Kosten in der EÜR korrekt zuzuordnen, müssen sie das entsprechende Konto verwenden (häusliches Arbeitszimmer abziehbarer Anteil).


    Außerdem würden Sie hier den Privatanteil auf ein Erlöskonto im Soll stellen (Erlöskonten gehören im Haben bebucht), was sachlich falsch ist! Wichtig ist aber vor allem die richtige Buchung des besonderen Sachverhaltes "häusliches Arbeitszimmer" in Abgrenzung zum Sachverhalt "Betriebsstätte", für die das Mietkonto 4210 eigentlich bestimmt ist!


    Darauf wird der geschäftliche Anteil, nach Aufteilung gemäß ermitteltem Schlüssel gebucht- wenn die Miete von Ihrem Geschäftskonto abgeht, wird der private Anteil auf das Konto "Privatentnahmen" gebucht. Ebenfalls der prozentuale Anteil der Verbrauchskosten usw.


    Bitte beachten Sie die Kostendeckelung für Arbeitszimmer in eigenen Haushalt!