Zuschuss vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

  • Hallo Forenmitglieder,


    vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle habe ich einen Zuschuss zur Förderung der Teilnahme einer Messe erhalten. Wie muss dieser steuerlich verbucht werden? Bin dankbar für eure Hilfe.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Dafür wäre zu klären, ob der Zuschuss steuerfrei oder steuerpflichtig ist:


    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

  • Hallo Häschen,


    Danke für deine Antwort! Bei dem Zuschuss ist keine Steuer ausgewiesen. Habe einfach keine passende Buchungskategorie für meine EÜR gefunden.


    LG, Penguin

    • Offizieller Beitrag

    Ja.


    Umsatzsteuer fällt nicht an, das wird klar sein.


    Ich rede von Ertrag- (Einkommen-) Steuern. Es gibt steuerfreie und -pflichtige Zuschüsse. Und unterschiedliche Buchungsvergaben daraus.

  • Ich vermute einmal, dass es sich hierbei um die Förderung aus dem Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen deutschen Messen handelt und es sich demnach um eine sogenannte "de-minimis"-Beihilfe handelt.


    "de-minimis"-Beihilfen sollten ab 2011 steuerfrei gestellt werden. Ob dieses Gesetz in Kraft getreten ist, weiß ich nicht. Ist dieses Gesetz nicht in Kraft getreten, gilt die alte Regelung und somit ist der Zuschuss als Einnahme in der Gewinnermittlung zu erfassen.


    EDIT: UPS ... Da war ich mit dem Abschicken des Beitrages etwas zu langsam...

  • Ja, es handelt sich um eine Förderung aus dem Programm zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen deutschen Messen.
    Habe die Beihilfe jetzt einfach mal für die EÜR unter der Buchungskategorie steuerfreie Erlöse gebucht. Bin allerdings nicht so ganz glücklich damit, da es sich ja nicht um einen wirklichen Erlös handelt. Aber letzten Endes spielt es für die einfache Gewinnermittlung wohl keine Rolle, denn Einnahme ist Einnahme.

    • Offizieller Beitrag

    Habe die Beihilfe jetzt einfach mal für die EÜR unter der Buchungskategorie steuerfreie Erlöse gebucht.

    Was m.E. genau die falsche Entscheidung war. Da es sich doch wohl um Auslagenersatz handelt, den Du mit Sicherheit auch ergebniswirksam als Betriebsausgabe gebucht haben wirst, ist eine entsprechende Erstattung von dritter Seite natürlich ebenfalls ergebniswirksam, also einkommensteuerpflichtig, zu erfassen.


    Messeprogramm junge innovative Unternehmen


    Zitat

    Art der Förderung
    Förderfähig sind die vom Messeveranstalter im Rahmen des Gemeinschaftsstandes in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Von diesen förderfähigen Kosten hat der Aussteller einen Eigenanteil von 20 % bzw. 30 % zu übernehmen.

  • Wenn Erlöse die falsche Buchungskategorie dafür ist, welche Buchungskategorie schlagt ihr dann vor?
    Ich habe die gesamten Messekosten direkt an die Messe bezahlt und unter sonstige betriebliche Ausgaben verbucht. 80 % der Kosten habe ich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zurückerstattet bekommen und die muss ich nun wieder als Einname verbuchen, das ist klar. Aber welche Buchungskategorie nehme ich dafür?

  • Die gewählte Kategorie ist schon in Ordnung.


    Steuervariante 2 heißt die Kategorie: "Umsatzsteuerfreie Betriebseinnahme"
    Steuervariante 3 kann man z.B. "Erlöse" mit dem Steuerschlüssel "umsatzsteuerfrei" wählen.


    miwe4 in der "MB-Sprache" bedeutet "steuerfreie Erlöse" i.d.R., dass keine Umsatzsteuer bei der Aufzeichnung der Einnahme aufgezeichnet wird. Die Einnahme wird aber vollumfänglich als ergebniswirksame Betriebseinnahme aufgezeichnet.

    • Offizieller Beitrag

    miwe4 in der "MB-Sprache" bedeutet "steuerfreie Erlöse" i.d.R., dass keine Umsatzsteuer bei der Aufzeichnung der Einnahme aufgezeichnet wird. Die Einnahme wird aber vollumfänglich als ergebniswirksame Betriebseinnahme aufgezeichnet.

    Danke für den Hinweis. Ist aber, ehrlicher gesagt, sehr verwirrend, wenn man noch nicht mit dem Programm gearbeitet hat bzw., wenn man nicht direkt die Auswirkung der Buchung ansehen kann.