Fahrten zur Arbeitsstätte / Ehepaar / bei nur einem Auto ...?

  • Hallo -


    meine Frau und ich, - wir hatten 2011 nur ein Auto.


    Im ersten Halbjahr
    - fuhr ich damit zur Arbeit.
    - führ meine Frau mit dem Zug.


    Im zweiten Halbjahr
    - fuhr meine Frau mit dem Auto zur Arbeit
    - hatte ich ein häusl. Arbeitszimmer und bin nur 1x pro Woche mit dem Auto zur Arbeit. An diesen Tagen fuhr meine Frau mit dem Zug.


    Meine Frau hat keinerlei Belege von ihren Zugfahrten aufgehoben.
    Ein Steuerberater sagte mir auch mal, dass es egal sei, dass sie keine Belege mehr habe, es wäre ohnehin immer so, dass es so berechnet würde, als wäre sie mit dem Auto gefahren, das sei ok so.


    Also habe ich das nun bei mir für's erste Halbjahr so eingetragen, wie's auch war: Immer mit dem Auto, - im zweiten Halbjahr nur einmal pro Woche.


    Bei ihr habe ich das (gemäß Auskunft des Steuerberaters!) so eingetragen, als sei sie das ganze Jahr ebenso mit dem Auto (gleiches Kennzeichen, was ja an sich nicht sein kann!?) zur Arbeit gefahren.
    Es steht ja auch da: Die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden ganz oder teilweise zurückgelegt mit X (habe ich angekreuzt) privatem PKW.


    Ist das nun ok so oder habe ich was falsch gemaxcht?


    Vielen Dank -

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frau hat keinerlei Belege von ihren Zugfahrten aufgehoben.
    Ein Steuerberater sagte mir auch mal, dass es egal sei, dass sie keine Belege mehr habe, es wäre ohnehin immer so, dass es so berechnet würde, als wäre sie mit dem Auto gefahren, das sei ok so.

    Dann frage ich mich nur, warum der Gesetzgeber in das Gesetz die Begrenzung auf 4.500€ bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgenommen hat.

    • Offizieller Beitrag

    Warum fragst Du nicht den Steuerberater? ;)


    Nein, mal im Ernst. Das Ding heisst nicht umsonst Entfernungspauschale. Du hast die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arrbeitsstätte mit dem jeweils tatsächlich genutzten Verkehrsmittel einzutragen und hinsichtlich der Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln die in diesem Zusammenhang entstandenen tatsächlichen Kosten einzutragen (insoweit Begrenzung auf 4.500€).

    • Offizieller Beitrag

    Das würde ja dann bedeuten, dass ich sämtliche Zugfahrten meiner Frau, die ja diese Belege nicht mehr hat, nicht ansetzen kann.

    Du wirst ja wohl herausbekommen, was die preiswerteste Karte in der günstigsten Form (Tages-/Wochen-/Monatskarte) für diese Strecke kostet.

  • Ein Steuerberater sagte mir auch mal, dass es egal sei, dass sie keine Belege mehr habe, es wäre ohnehin immer so, dass es so berechnet würde, als wäre sie mit dem Auto gefahren, das sei ok so.


    Letzendlich sollten Sie rechnen, was günstiger kommt.


    https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/pendlerpauschale/


    Pendlerpauschale


    Für den Weg zur Arbeit beteiligt sich das Finanzamt an Ihren Fahrtkosten. Für jeden Kilometer gibt es 30 Cent – das ist die so genannte Pendlerpauschale. Die gibt’s allerdings nur für die Fahrt zur Arbeit. Der Weg zurück nach Hause ist sozusagen "Privatvergnügen".


    Die Pendlerpauschale (= Entfernungspauschale) berücksichtigt die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und der täglichen Arbeitsstätte. Diese Pauschale gehört zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Sie beträgt EUR 0,30 je Entfernungskilometer.


    Unbegrenzt abzugsfähig ist die Pendlerpauschale, wenn der eigene PKW für den täglichen Weg zur Arbeit genutzt wird. Falls kein eigenes Auto verfügbar ist, kann auch das Fahrzeug des Ehe- /Lebenspartners, der Eltern oder der Geschwister für die Fahrten genutzt werden.


    Die Entfernungspauschale kommt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel zum Ansatz. Auch Arbeitnehmer, die den täglichen Weg zur Arbeit per Fuß oder mit dem Fahrrad zurücklegen, könnnen die Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen. Dabei gibt es nur eine Kostendeckelung.

    Arbeitnehmer, die mit Motorrad/Moped oder mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit fahren, können höchstens EUR 4.500 ansetzen (= Kostendeckelung). Werden öffentliche Verkehrsmittel genutzt, können diese Kosten per Beleg nachgewiesen oder per Entfernungspauschale mit höchstens EUR 4.500 angesetzt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Letzendlich sollten Sie rechnen, was günstiger kommt.

    Erzähle ihm doch auch mal was Neues, das ihm auch etwas bringt. Das von Dir zitierte ist ihm und mir doch klar und steht überhaupt nicht zur Diskussion.


    Fakt ist aber, dass er wahrheitsgemäß zu erklären hat, wie bzw. mit welchem Verkehrsmittel er die Strecke bewältigt hat und wie er im Zweifel im Nachhinein die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel im Nachhinein glaubhaft machen kann (unabhängig von einer steuerlichen Auswirkung).

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab's geahnt... es entbehrt jeder Diskussion!!!

    Falls es Dir nicht aufgefallen ist, es geht ausschließlich noch um eine etwaige Kostendeckelung. Und hierzu ist die wahrheitsgemäße Angabe des genutzten Verkehrsmittel und etwaiger Kosten zwingend erforderlich.

  • Also eigentlich doch recht einfach erklärt, wie ich jetzt finde...


    (Zugegebener Maßen wissen wir hier ja alle auch nicht, welchen Wissensstand der Einzelne hat, - das macht es viell. manchmal schwierig, - für manchen schier erstaunlich (was andere so nicht wissen!)).


    Darum: Vielen Dank an den Steuerstudi / ich war mir dessen nicht bewusst.
    miwe4: Sorry, aber das war der entscheidende Hinweis. Es war etwas Neues für mich (Ja, das soll's geben!). / Always think emphatically /


    Diese Antwort hätte mir insofern am schnellsten weitergeholfen (das ist jetzt um Himmels Willen kein Vorwurf / ihr habt mir super auf die Sprünge geholfen):


    "Wenn Deine Frau noch die Belege hat, dann überprüfe, ob diese Summa-Summarum mehr ausmachen, als die Pendlerpauschale, die ja im Minimum immer angesetzt werden darf (auch wenn sie nicht mit dem Auto sondern mit dem Dreirad fuhr!). Falls das so ist, -> eintragen!
    Ansonsten, wie gesagt - Pendlerpauschale und gut ist."


    Euch noch ein schönes Wochenende und einen guten Rutsch in den Mai -


    ^^

    • Offizieller Beitrag

    Schön, dass der steuerstudi dir mit dem Link, der im Übrigen vollinhaltlich dem teuer bezahlten Steuer-Sparbuch und seiner funktionalen Hilfefunktion hätte entnommen werden können, Dir geholfen hat.


    Nur sein von mir bereits oben zitierter rat ist schlichtweg falsch:

    "Wenn Deine Frau noch die Belege hat, dann überprüfe, ob diese Summa-Summarum mehr ausmachen, als die Pendlerpauschale, die ja im Minimum immer angesetzt werden darf (auch wenn sie nicht mit dem Auto sondern mit dem Dreirad fuhr!). Falls das so ist, -> eintragen!
    Ansonsten, wie gesagt - Pendlerpauschale und gut ist."

    Wie willst Du für ein und denselben Tag für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte beider Eheleute ein Kfz-Kennzeichen angeben? Ganz abgesehen davon, dass Du wissentlich falsche Angaben tätigst, wenn Du eben nicht das tatsächlich genutzte Verkehrsmittel angibst.


    Dir ist klar, dass diese Kappung, bei jedem Ehegatten gesondert, erst greift, wenn die Entfernungspauschale im Kalnederjahr 4.500€ übersteigt? Wie willst Du da die Strecke als zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt erklären? Das merkt nun wirklich jeder Finanzbeamte. Und unter 4.500€ hindert einen doch nichts, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Das ist übrigens genau so auch unter steuerstudis Link und in dem Steuer-Sparbuch erklärt.


    Aber mach ruhig, was steuerstudi Dir rät. Im Zweifel bist Du es ja, der den Bearbeiter verärgert. Viel Glück mit Deiner Erklärung.

    • Offizieller Beitrag

    So, wie ich es sehe, ist die Frage geklärt, nur...

    Pendlerpauschale


    Für den Weg zur Arbeit beteiligt sich das Finanzamt an Ihren Fahrtkosten. Für jeden Kilometer gibt es 30 Cent – das ist die so genannte Pendlerpauschale. Die gibt’s allerdings nur für die Fahrt zur Arbeit. Der Weg zurück nach Hause ist sozusagen "Privatvergnügen".

    Ich möchte mich spontan ob dieses bescheuerten Zitats übergeben. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_motz.gif]


    .. das Finanzamt beteiligt sich an meinem Fahrtkosten???
    ... ich bekomme 0,30 cent pro Kilometer???


    Bitte nicht aus solchen Quellen zitieren, sonst kriegt der Hase n Herzkasper! [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_zensiert.gif]

    • Offizieller Beitrag

    Bitte nicht aus solchen Quellen zitieren, sonst kriegt der Hase n Herzkasper!

    Dann nimm dir jetzt mal erst Recht einen Schoppen. Das ist Buhl! :D

    • Offizieller Beitrag