Reisekosten angeben

  • Hallo zusammen,


    ich habe das Programm "WISO Steuer 2012" und bin mit meiner Steuererklärung fast fertig.
    Ich muss nur noch meine Reisekosten anführen. In meiner Lohnsteuerbescheinigung sind diese unter Punkt 20 "Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" aufgeführt. Muss ich diese im WISO-Programm unter "Lohnsteuerbescheinigung" angeben oder unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" unter "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" eintragen?


    Hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen! :S


    Viele Grüße


    Yvonne

  • Muss ich diese im WISO-Programm unter "Lohnsteuerbescheinigung" angeben oder unter "Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" unter "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" eintragen?


    Ja, in Zeile 20 übernehmen und denselben Betrag - in einer Summe - in den WBK / Reisekosten dagegenrechnen!

    • Offizieller Beitrag

    Ja, in Zeile 20 übernehmen und denselben Betrag - in einer Summe - in den WBK / Reisekosten dagegenrechnen!

    Auch das stimmt mal wieder nicht genau. Es muss eben nicht derselbe Betrag sein. Die Daten der Auswärtstätigkeiten sind einzutragen und danach ergeben sich die steuerlich abziehbaren Werbungskosten anlässlich Auswärtstätigkeiten. Und diese können höher oder im Einzelfall auch niedriger als die erfolgten steuerfreien Arbeitgebererstattungen sein. Entsprechend ergeben sich dann verbleibende abziehbare Werbungskosten oder im einzelfal (nachzuversteuernder) steuerpflichtiger Arbeitslohn.

  • @ miwe4: Es bringt einfach nichts!!!


    ?( Sorry, aber genau so wurde es mir und auch Kollegen von unterschiedlichen FÄ und FA-Beamten gesagt...... und entsprechend auch anerkannt.

    Ich denke, wenn die WBK höher liegen würden, würde Yvonne87 das wissen und hätte nicht gefragt.
    Im Übrigen haben Sie sich gar nicht die Mühe gemacht hier auf die WBK hinzuweisen ....... ich weiß - keine Steuerberatung....

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, aber genau so wurde es mir und auch Kollegen von unterschiedlichen FÄ und FA-Beamten gesagt...... und entsprechend auch anerkannt.

    Und warum kannst Du dann nicht einfach einen Festbetrag als Werbungskosten anlässlich Auswärtstätigkeiten angeben? Ganz einfach, eben weil Du die Beträge glaubhaft zu machen hast, indem Du die entsprechenden Angaben zu Reisetagen und Reisedauer tätigst und mit der Unterschrift unter Deine Steuererklärung die Richtigkeit der von Dir gemachten Angaben ausdrücklich bestätigst. Und das FA hat jederzeit die Möglichkeit eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung von Dir anzufordern. Ob und in welchem Umfang es ides fordert steht selbstverständlich im Ermessen des jeweiligen Bearbeiters.


    Dein Problem ist, dass Du leider nur Halbheiten kennst und diese als allgemeinverbindlich für alle Steuerfälle anwenden möchtest, ohne aber die wirklichen Hintergründe zu kennen. Ohne dies ist wirklich nicht bösartig oder abschätzig gemeint. Das Problem ist nur, dass ein absolut unbedarfter Steuerbürger aus Deinen Aussagen Schlüsse trifft, für die er gegenüber der Finanzverwaltung einstehen muss. Oder er wundert sich dann, dass bei ihm eben nicht das gewünschte Ergebnis herausspringt und steht dann wieder hier auf der Matte.

  • Dein Problem ist, dass Du leider nur Halbheiten kennst und diese als allgemeinverbindlich für alle Steuerfälle anwenden möchtest, ohne aber die wirklichen Hintergründe zu kennen.


    :rolleyes: Ich hab' kein Problem...und die genauen Hintergründe kennen wir alle nicht.
    Dem Steuerbürger, der seine EkSt.-Erklärung selbst erstellt, wird auch durchaus bewußt sein, das das FA ggf. streicht oder Rückfragen stellt. Und ist es so schlimm, wenn er dann hier wieder "auf der Matte steht" und nachfragt. Wozu sonst gibt es dieses Forum :?:

    • Offizieller Beitrag

    Dem Steuerbürger, der seine EkSt.-Erklärung selbst erstellt, wird auch durchaus bewußt sein, das das FA ggf. streicht oder Rückfragen stellt. Und ist es so schlimm, wenn er dann hier wieder "auf der Matte steht" und nachfragt.

    Deswegen muss man den TE aber dennoch über das richtige und erfolgversprechende Prozedere aufklären. Wir haben Dir hier an anderer Stelle schon zu mehreren erläutert, dass den usern hier Halbheiten keinen Nutzen bringen. Wenn Dein Bearbeiter Dir sagt wie Du es ihm zu erklären hast, dann ist das seine Sache, weil er Deinen Steuerfall kennt. Unter Umständen sogar schon seit Jahren oder Jahrzehnten. Dies beudetet aber zum einen nicht, das es auch immer so bleiben muss. sei es durch Bearbeiterwechsel oder durch Prüffeldschwerpunkte. Aber erst Recht darf man dieses nicht als Standard hinstellen und gar raten. Fakt ist nämlich auch, dass unklare oder sogar fehlerhaft Angaben das Interesse eines Bearbeiters an dem gesamten Steuerfall erst so richtig wecken können. Mit für den Steuerbürger zum Teil sehr ärgerlichen Folgen.

  • Und warum kannst Du dann nicht einfach einen Festbetrag als Werbungskosten anlässlich Auswärtstätigkeiten angeben?


    Ich kann's! - Auch steht nirgendwo geschrieben, dass das FA das Ausfüllen der Masken verlangt. Es gibt sogar Mitmenschen die nur Mantelbogen und Formulare ausfüllen.


    Im Übrigen hat „mein Berater“ (Beraterwechsel hat übrigens auch schon stattgefunden) mir nicht erklärt, wie es in „meinem Steuerfall“ ist, sondern hat mir die Sachlage zu den Reisekosteneinträgen in Zeile 20 schon eingehend erläutert! - Ähnliches erfuhren übrigens Kollegen bei andern Finanzämtern.


    Ich könnte das jetzt hier alles ausführlich darlegen und erläutern, nur dazu hab’ ich keine Lust mehr. Denn, egal was ich hier schreibe oder anführe, nach dem Motto "suchet und Ihr werdet finden“ und sei nie anderer Meinung als der Moderator / die Moderatoren, wird mein Betrag eh wieder auseinandergepflückt.....

    • Offizieller Beitrag

    Einfach die Summe eintragen ist schichtweg falsch und das kann man auch nicht hier im Forum so stehen lassen. Du kannst auch sonstige Werbungskosten 5.000€ eintragen und Du wirst in deutschland jemanden finden, bei dem das so durchgegangen ist. Deshalb ist es hier aber nicht als zulässig darzustellen. 100 machen es wie Du und ich garantiere Dir, bei mindestens 95 wird es beanstandet.

    • Offizieller Beitrag

    ?( Hab' ich was verpaßt? - Sprachen wir inzwischen über sonstigen WBK von 5000,00 €????

    Na wenigstens ist Dir der willkürliche und überzogene Betrag, wie beabsichtigt aufgefallen. Es war ebenso eine Behauptung ohne jedweden rechtlichen Hintergrund wie es hier immer von Dir kommt.

    Ich war eigentlich bei Reisekosten entsprechend der Summe lt. Zeile 20 LSt.-Bescheinigung.

    Genau. Und der einzige denkbare Fall, in dem ein einziger Betrag reicht, ist der, dass der Erklärung eine entsprechende Aufschlüssung bzw. Bescheinigung des Arbeitgebers beigefügt ist. Ansonsten ist immer eine vollständige Angabe geboten und es sind, auf Anforderung, ggf. auch geeignete Nachweise zu erbringen. Warum sollte für Auswärtstätigeiten etwas anderes gelten als für alle anderen Werbungskosten (WK)? In diesem Fall stünde es nämlich tatsächlich im Gesetz.

  • Ja, in Zeile 20 übernehmen und denselben Betrag - in einer Summe - in den WBK / Reisekosten dagegenrechnen!


    Falsch :!:
    Die dir effektiv entstandenen Kosten und Pauschalen nach Belegen bei Reisekosten eintragen :!: ...da kann ganz was anderes rauskommen.
    MfG Günter

  • Oh weh, hatte nicht gedacht, dass ich mit meiner Frage eine solche Diskussion lostrete.
    Aber trotzdem herzlichen Dank für die Antworten.


    Ich habe nun den Punkt 20 der Lohnsteuerbescheinigung im entsprechenden Feld eingetragen. Bei den Ausgaben unter "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" habe ich die Daten meiner Reisekosten-Abrechnung in "detaillierter Erfassung" übernommen.
    Bei mir war es der Fall, dass die Verpflegungsmehraufwendungen identisch waren. Dadurch, dass ich aber die Hotelrechnung selbst zahlen musste (aber vom AG erstattet bekommen habe) liegen die übrigen Reisekosten bei einem höheren Betrag.


    Jetzt müsste aber alles richtig sein, zumindest bei der Plausibiliätsprüfung bekomme ich keinen Fehler/Hinweis mehr angezeigt ;)


    Somit wäre die erste Steuererklärung, die ich alleine gemacht habe, endlich erledigt :D


    Nochmals Danke für die Antworten!