Transfer zw. zwei Betriebsstätten mit Firmen-PKW - steuerliche Bewertung

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur steuerlichen Behandlung des folgendes Sachverhalts:


    - Mein Arbeitgeber besitzt zwei Betriebsstätten in unterschiedlichen Orten (A + B)
    - Ich bin zu circa 2/3 an A (Einsatzort lt. Arbeitsvertrag) und zu 1/3 an B tätig
    - B liegt in meinem Wohnort
    - An Tagen, an denen ich an A tätig bin, stellt der Arbeitgeber einen Firmenwagen für den Transfer von B nach A (nicht von Wohnung zur Betriebsstätte, sondern von Betriebsstätte zu Betriebsstätte)
    - Der Firmenwagen wird nur für diese Transfer-Fahrten zw. den Betriebsstätten genutzt - nicht anderweitig privat
    - Es fahren immer mehrere Kollegen zusammen von B nach A und zurück


    + Wie ist dies steuerlich zu behandeln?
    + Liegt hier ein geldwerter Vorteil vor?
    + Ist die jüngste BFH-Rechtsprechung bzgl. einer regelmäßigen Arbeitsstätte hier relevant?


    Danke und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Liegt hier ein geldwerter Vorteil vor?

    Nein, warum auch?

    Ist die jüngste BFH-Rechtsprechung bzgl. einer regelmäßigen Arbeitsstätte hier relevant?

    Auch hier nein. Warum auch?

  • Hallo,


    danke für die schnelle Antwort!


    Naja, ich nutze ja quasi einen Firmenwagen für meinen Weg zur Arbeit (Betriebsstätte A).


    Zwar wird das Auto nicht mit nach Hause genommen oder anderweitig privat genutzt - aber ich erziele doch den Vorteil, dass ich nicht auf eigene Kosten zur Arbeit fahren muss.
    Ich gehe (!) einfach zur Betriebsstätte B, steige in einen Firmenwagen und werde zu Betriebsstätte A gefahren bzw. fahre selbst - ansonsten hätte ich selbst fahren müssen...


    Betriebsstätte B liegt sehr nah an meiner Wohnung...


    Gruß

  • (nicht von Wohnung zur Betriebsstätte, sondern von Betriebsstätte zu Betriebsstätte)


    Da AG kann dich den ganzen Tag durch die Gegend fahren, was ist dabei. Du zahlst doch nichts, und einen Vorteil hast du auch nicht.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Der AG fährt Euch mit seinem Firmenwagen aus betrieblichen Gründen an die von ihm gewünschte Einsatzstelle. Was soll das mit Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (welches der vertragliche Firmensitz ist) bzw. geldwertem Vorteil zu tun. Der Einzige, der bei dieser Gestaltung spart, das ist der Arbeitgeber. Der muss nicht jedem Einzelnen Fahrtkosten erstatten und spart auch noch einen Fahrer für den Firmenwagen bzw. ein Transportunternehmen.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für Eure Antworten!


    Naja, ich sehe da schon Vorteile für mich:


    - Ich komme kostenlos zur Arbeit (zu meiner regelmäßigen Arbeitsstätte A)
    - Der Arbeitgeber könnte ja auch einfach sagen "sieh zu, wie Du zur Arbeit kommst - Dein Problem...". Wieso sollte der AG mir Fahrtkosten erstatten müssen? A ist doch mein Stamm-Arbeitsplatz...
    - Nettweise gibt es an meinem Wohnort die Betriebsstätte B, von der aus der AG mir/uns gestattet mit einem Firmenwagen zur Arbeit (B) zu fahren
    - An den Tagen, an denen ich nach A fahre, arbeite ich vorher nicht in Betriebsstätte B. Ich gehe nur von meiner Wohnung zur Betriebsstätte B, steige dort in den Firmenwagen und fahre zur Betriebsstätte A. Hätte es den Firmenwagen nicht gegeben, müsste ich mit eigenem PKW von meiner Wohnung nach A fahren.


    Dem Grunde nach ist der einzige Unterschied zu einer "normalen" privaten Nutzung des Firmenwagen für den Arbeitsweg die Tatsache, dass ich den Wagen erst ab der Betriebsstätte B des Arbeitgebers nutze.


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Dem Grunde nach ist der einzige Unterschied zu einer "normalen" privaten Nutzung des Firmenwagen für den Arbeitsweg die Tatsache, dass ich den Wagen erst ab der Betriebsstätte B des Arbeitgebers nutze.

    Und das ist der steuerlich entscheidende Grund.


    Ansonsten gebe ich es auf. Dir wurden alle erforderlichen Infos gegeben. Wenn Du dem Fiskus etwas schenken möchtest, kann ich Dir gerne auch spendenwürdigere Empfänger nennen. ;)

  • Naja, ich sehe da schon Vorteile für mich:


    Was willst du denn eigentlich :?:
    Gib die die Fahrten als geldwerten Vorteil an und versteuer diese, wenn es dich beruhigt. :thumbsup:
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Gib die die Fahrten als geldwerten Vorteil an und versteuer diese, wenn es dich beruhigt.

    Ich denke, wenn wir schon mal jemanden haben, der sich Gedanken darüber macht, ob er korrekt Steuern entrichtet, statt sich wilde Konstrukte auszudenken, wie man sich davor drückt, dann sollte man sich solche Kommentare klemmen.
    Im Übrigen verstehe ich die Unsicherheit der TE's in der Frage. Es ist doch so, daß der AN laut Vertrag in Bonn (mit konkreten Stadtnamen wird es vielleicht deutlicher) arbeitet. Er wohnt in Köln und muß im Normalfall nach Bonn zur Arbeit fahren. Wie kommt er da hin? Mit dem Firmenwagen. Denn zufällig hat der AG auch eine Betriebsstätte in Köln um die Ecke in Fußnähe zur Wohnung des AN, von wo aus diese mit dem Firmenwagen zu seinem normalen Arbeitsplatz mitgenommen wird. Kollegen vom AN, die nicht in Köln wohnen, sondern woanders, fahren, geschweige denn gehen nicht erst nach Köln (um auch in den Genuß des kostenlosen Transports zu kommen), sondern direkt mit ihrem PKW oder ONV nach Bonn. Darin sieht der TE einen Vorteil und fragt sich einfach, ob der steuerlich relevant ist. Ist doch eine berechtigte Frage. :wacko:
    Daß er diesen Shuttle nur zu 2/3 des Jahres benötigt, weil er in der anderen Zeit dann in Köln schafft, ist doch sekundär.

  • Ich denke, wenn wir schon mal jemanden haben, der sich Gedanken darüber macht, ob er korrekt Steuern entrichtet, statt sich wilde Konstrukte auszudenken, wie man sich davor drückt, dann sollte man sich solche Kommentare klemmen.
    Im Übrigen verstehe ich die Unsicherheit der TE's in der Frage. Es ist doch so, daß der AN laut Vertrag in Bonn (mit konkreten Stadtnamen wird es vielleicht deutlicher) arbeitet. Er wohnt in Köln und muß im Normalfall nach Bonn zur Arbeit fahren. Wie kommt er da hin? Mit dem Firmenwagen. Denn zufällig hat der AG auch eine Betriebsstätte in Köln um die Ecke in Fußnähe zur Wohnung des AN, von wo aus diese mit dem Firmenwagen zu seinem normalen Arbeitsplatz mitgenommen wird. Kollegen vom AN, die nicht in Köln wohnen, sondern woanders, fahren, geschweige denn gehen nicht erst nach Köln (um auch in den Genuß des kostenlosen Transports zu kommen), sondern direkt mit ihrem PKW oder ONV nach Bonn. Darin sieht der TE einen Vorteil und fragt sich einfach, ob der steuerlich relevant ist. Ist doch eine berechtigte Frage. :wacko:
    Daß er diesen Shuttle nur zu 2/3 des Jahres benötigt, weil er in der anderen Zeit dann in Köln schafft, ist doch sekundär.

    Hallo,


    vielen Dank für die aufmunternden Worte!


    Die Frage, ob Du die Bewertung des Sachverhalts (--> kein geldwerter Vorteil) genau so einschätzt, spare ich mir mal... ;)


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Sorry Dirk, Du machst den Sachverhalt wirklich viel zu schwierig mit deinem Beispiel. Die Lösung ist schlicht und einfach genauso einfach, wie ich sie oben bereits geschildert habe. Es findet ein Transport durch den Arbeitgeber zwischen zwei Betriebstätten statt. Und nur das ist zu beurteilen. Und der Arbeitgeber trägt für diesen betrieblich bedingten Aufwand alle Kosten. Er stellt ein Kfz als Selbstfahrzeug zur Verfügung, das den Beteiligten ausschließlich diesen Fahrten dient. Andere stellen einen Shuttle-Bus zur Verfügung. Wo soll da der Unterschied sein. Ob er nun Ware an einen Einsatzort transportiert oder seine Menpower, das spielt keine Rolle.


    Eine Gerechtigkeitsdebatte ist hier fehl am Platze, da es immer AN gibt, die um die Ecke wohnen und andere AN, die hunderte Kilometer fahren müssen. Das regelt sich hier im Beispielsfall ja durch die unterschiedlichen Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (B). Er geht von mir aus zu Fuß dahin und bekommt seine Entfernungspauschale und die anderen reisen mit Pkw an und bekommen ihre Entfernungspauschale. Und für die Strecke von B nach A haben alle dieselben Kosten, nämlich Null. Wo soll also ein geldwerter Vorteil liegen?

  • dann sollte man sich solche Kommentare klemmen.


    Sorry, aber die Frage war um 19:02 Uhr von miwe4 und mir eindeutig beantwortet, nur der Fragesteller will es nicht glauben.
    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Hi miwe4,

    Sorry Dirk, Du machst den Sachverhalt wirklich viel zu schwierig mit deinem Beispiel.

    Du verstehst mich vielleicht falsch. Ich bezweifel nicht die Korrektheit Deiner Antwort, sondern wollte nur versuchen zu erklären, warum man als Steurzahler auf solche Ideen kommt.

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, aber die Frage war um 19:02 Uhr von miwe4 und mir eindeutig beantwortet

    ja und nein.


    Und das ist der steuerlich entscheidende Grund.

    Das ist für mich eine eindeutige und zielführende Antwort. :thumbsup:


    Was willst du denn eigentlich
    Gib die die Fahrten als geldwerten Vorteil an und versteuer diese, wenn es dich beruhigt.

    Das nicht :thumbdown:

  • Hallo zusammen,


    eine Frage hätte ich zum Abschluss noch:


    Und zwar war ich in 2011 an zwei Arbeitsstätten tätig, zu denen ich auf vier verschiedenen Wegen gelangt bin:


    1. Arbeitsstätte B: Weniger als 1 Km von Wohnung entfernt (zu Fuß)


    2. Arbeitsstätte A: Mittels Firmenwagen als Transfer von Arbeitsstätte B aus (Transfer zwischen zwei Betriebsstätten)
    3. Arbeitsstätte A: Mittels eigenem PKW
    4. Arbeitsstätte A: Als Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft


    Ich habe in meiner Steuererklärung nun nur die Punkte 3. und 4. angegeben und die entsprechende Entfernungspauschale geltend gemacht.
    1. habe ich aufgrund der geringen Entfernung nicht angegeben.
    2. habe ich aufgrund des steuerlich unbeachtlichen Transfers zwischen zwei Betriebsstätten nicht angegeben.


    Frage: Ist das OK so? Oder hätte ich vollständige Angaben machen und 1. und 2. auch angeben müssen?


    Vielen Dank und Gruß

  • Hallo zusammen,


    hat niemand eine Idee?


    Eigentlich ist meine Frage nur, ob ich für sämtliche Arbeitstage angeben muss, wie ich zur Arbeit gekommen bin. Oder kann ich diejenigen Tage außen vor lassen, bei denen die Anreise steuerlich unbeachtlich war?


    Ich habe aktuell nur einen Teil der Arbeitstage 2011 in den Werbungskosten berücksichtigt/angegeben...


    Danke und viele Grüße