Doppelte Haushaltsführung + Studentin + gemeinsame Veranlagung

  • Hallo allerseits,


    da ich im Netz widersprüchliche Informationen gefunden habe, möchte ich hier einmal konkret fragen.


    Und zwar Folgendes: Meine Frau und ich heirateten letztes Jahr Ende April und sind gemeinsam veranlagt. Ich war das ganze Jahr über Arbeitnehmer in Stadt A, sie Studentin in Stadt B (kein Einkommen, aber BAföG). Im September zogen wir in eine gemeinsame Wohnung in B (ich habe den Arbeitgeber gewechselt).


    Meine Frau hat eine vorige abgeschlossene Berufsausbildung, welche fachlich mit ihrem Studium in Zusammenhang steht.


    Da in der Zeit zwischen April und September der Lebensmittelpunkt in A war (wöchentliche Heimfahrten meiner Frau), war die Idee, für diese Zeit eine doppelte Haushaltsführung wegen Heirat als Werbungskosten meiner Frau abzusetzen. Da meine Frau ja aber kein Einkommen hatte, ist dies mglw. nicht so einfach.


    Was ist da möglich bzw. besser?
    a) Werbungskosten meiner Frau "normal" geltend machen - wird das bei gemeinsamer Veranlagung verrechnet?
    oder b) Werbungskosten mit Verlustvortrag geltend machen?


    Wenn ich Variante a) wähle, warnt mich Wiso, dass meine Frau kein Einkommen hat...


    Danke und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich Variante a) wähle, warnt mich Wiso, dass meine Frau kein Einkommen hat...

    Na und? Du sollst die Angaben mit Sichetheit nur noch einmal auf Richtigkeit prüfen und ggf. mit OK bestätigen.


    Alles andere zeigt Dir die Steuerberechnung nebst zugehöriger Erläuterungen. Und eine doppelte Haushaltsführung in Zusammenhang mit Studium könnte durchaus denkbar sein. Wobei ich der Einfachheit halber im Falle eines Erststudiums insgesamt eher zum Sonderausgabenabzug tendieren würde. Die Ausgaben werden wohl nicht über 4.000,00€ liegen und der Werbungskostenabzug bei Erststudium ist ja meist auch nicht ohne Klageverfahren durchzubekommen.

  • Danke für die schnelle Antwort miwe4 ! :thumbsup:


    Verstehe ich das also richtig, dass die Werbungskosten von Mann und Frau verrechnet werden?


    Zwei Sachen sind vielleicht noch wichtig:
    1. Meine Frau bekam BAföG - da man das bei den Sonderausgaben/Ausbildungskosten mit hinschreiben muss, würde sich der Ansatz Sonderausgaben unterm Strich nicht lohnen.
    2. Ich dachte gelesen zu haben, dass man eine doppelte Haushaltsführung wegen einer Heirat geltend machen kann. Letztlich würde es neben der Miete auch die Pendlerkosten betreffen (wöchentliche Familienheimfahrten von etwa 80 km je einfacher Strecke).


    Danke und Gruß

  • Meine Frau hat eine vorige abgeschlossene Berufsausbildung, welche fachlich mit ihrem Studium in Zusammenhang steht.


    Somit kein Erststudium, das man evtl. im Klageverfahren durchbriongen müßte.


    Im Fall Deiner Frau daher Fortbildung und somit (vorweggenommene) Werbungskosten. Wenn Ihr einen eigenen Hausstand habt, sollten die DHF möglich sein und auch die wöchentlichen Heimfahrten. Ebenso wie alle mit dem Studium verbundenen Kosten.

    • Offizieller Beitrag

    Verstehe ich das also richtig, dass die Werbungskosten von Mann und Frau verrechnet werden?

    Die Einkünfte der Ehegatten werden gesondert ermittelt und dann, im Falle der Zusammenveranlagung, wird ein gemeinsamer Gesamtbetrag der Einkünfte gebildet. Das kannst Du aber auch leicht selber prüfen, wenn Du Dir eben mal die besagt Steuerberechnung anschaust.

    Meine Frau bekam BAföG - da man das bei den Sonderausgaben/Ausbildungskosten mit hinschreiben muss, würde sich der Ansatz Sonderausgaben unterm Strich nicht lohnen.

    Das Prozedere der Ermittlung der abziehbaren Ausgaben unterscheidet sich bei Werbungskosten und Sonderausgaben nicht. Der einzige Unterschied ist, dass der Sonderausgabenabzug in 2011 auf 4.000 € beschränkt ist und dass beim Werbungskostenabzug eventuell ein Verlustrück-/vortrag in Frage kommt, was aber bei Euch im Rahmen der Zusammenveranlagung wahrscheinlich eh nicht zum Tragen kommt. Das BaföG ist anzurechnen, wenn es sich um einen Zuschuss handelt. Liegt ein Darlehen vor, ist es steuerlich unbeachtlich. Wobei ich überlesen hatte, dass das Studium in Zusammenhang mit der Erstausbildung steht und somit für Deine Ehefrau nach der neuesten BFH-Rechtsprechung zwingend der Werbungskostenabzug anzuwenden ist.

    Ich dachte gelesen zu haben, dass man eine doppelte Haushaltsführung wegen einer Heirat geltend machen kann. Letztlich würde es neben der Miete auch die Pendlerkosten betreffen (wöchentliche Familienheimfahrten von etwa 80 km je einfacher Strecke).

    Sage ich oben ja bereits. Nur garantieren kann es Euch/Dir nie jemand, weil so etwas immer konkret am Einzelfall durch den Bearbeiter geprüft wird. Wir kennen halt nicht immer den vollständigen Sachverhalt, da vieles erst nach Rückfrage bekannt wird. Aber grundsätzlich sollte es kein Problem geben.

  • Das BaföG ist anzurechnen, wenn es sich um einen Zuschuss handelt. Liegt ein Darlehen vor, ist es steuerlich unbeachtlich. Wobei ich überlesen hatte, dass das Studium in Zusammenhang mit der Erstausbildung steht und somit für Deine Ehefrau nach der neuesten BFH-Rechtsprechung zwingend der Werbungskostenabzug anzuwenden ist.

    Ok, vielen Dank. Da der Zuschuss-Anteil vom BAföG hoch genug war, lohnt sich das also für uns nicht.


    Mit der DHF würde ich es dann einfach versuchen - mehr als abgelehnt werden kann es dann eigentlich nicht, oder? Wäre es da evtl. hilfreich, die Situation in einem ausführlichen Anschreiben darzustellen?