Angaben und gelten machen Fortbildungen

  • Hallo,
    ich habe da ein paar Fragen zu meiner Steuererklärung 2011. Habe schon mehrere Foren durchgegoogelt, aber immer wieder verschiedene Angaben gefunden, besonders ob man das Meister-Bafög angeben muss.


    Situation:


    Januar bis Anfang Juli = Arbeitsvertrag alte Firma
    November bis Dezember = Arbeitbeitsvertrag neue Firma


    Von Ende Juni bis Mitte Oktober eine Vollzeitmaßnahme Aufstiegsfortbildung auswärts, keinen Arbeitsvertrag



    1.) Meister-Bafög (AFBG) wurde genommen.
    Welcher Teil muss bei der Steuererklärung angegeben werden, wenn überhaupt?:
    - Seminarkosten (Zuschuss und Darlehen?)
    - Unterhaltskosten (Zuschuss und Darlehen?)
     Behauptung, nur den Teil Zuschuss Seminarkosten, da allgemein das Darlehen nicht berücksichtig und Unterhaltskosten angerechnet werden können.



    2.) Können bei den Fahrtkosten 0,30€/km je gefahrenen Kilometer (also Hin- und Rückfahrt) angegeben werden oder nur die normale Entfernungspauschale für die einfache Fahrt 0,30€/km für eine Strecke?
     Behauptung, nur Entfernungspauschale für die einfache Fahrt 0,30€/km für eine Strecke, da die Maßnahme länger als 3 Monaten ging und der Seminarort als neue Arbeitsstätte gilt



    3.) Der Unterricht ging von 08-15:00Uhr, 2h Fahrzeit pro Strecke = 11h von zu Hause entfernt.
    Kann man einen Verpflegungsmehraufwand von 6€ pro Tag gelten machen, obwohl man Unterhaltskosten aus dem Meister-Bafög bezogen hat?




    Vielen Dank wenn mir jemand weiterhelfen kann, besonders die erste Frage………

    • Offizieller Beitrag

    Behauptung, nur den Teil Zuschuss Seminarkosten, da allgemein das Darlehen nicht berücksichtig und Unterhaltskosten angerechnet werden können.

    Würde ich auch so sagen (siehe aber unten).

    Kann man einen Verpflegungsmehraufwand von 6€ pro Tag gelten machen, obwohl man Unterhaltskosten aus dem Meister-Bafög bezogen hat?

    Wird dieser Zuschuss zum unterhalt in irgendeiner Weise durch die Fortbildung bestimmt? Sprich, bekommst Du an Fortbildungstagen einen höheren Zuschuss bzw. Betrag als an Tagen ohne Fortbildungen (z.B. Wochenende, Feiertage, Urualb, etc.). Dann würde ich dazu tendieren, den Differezbetrag den Verpflegungsmehraufwendungen gegenzurechnen.

    Behauptung, nur Entfernungspauschale für die einfache Fahrt 0,30€/km für eine Strecke, da die Maßnahme länger als 3 Monaten ging und der Seminarort als neue Arbeitsstätte gilt

    Dann gäbe es aber auch keine Verpflegungsmehraufwendungen. Grundsätzlich würde ich sagen, es ist so und es gibt auch keine Verpflegungsmehraufwendungen bei regelmäßiger Tätigkeitsstätte. Es ga aber in letzter Zeit ein paar FG-Urteile, die hier Dienstreisegrundsätze mangels regelmäßiger Arbeitsstätte annahmen. Musst Du mal im Forum hier suchen. wurde schon darüber geredet. Inwieweit die Finanzämter das jetzt über die Einzelfälle hinaus anwenden bzw. da Revisionsverfahren bestehen kann ich nicht sagen. Antrag stellen und sehen was passiert. Sich aber ggf. nicht wundern.