Hallo,
ich habe da ein paar Fragen zu meiner Steuererklärung 2011. Habe schon mehrere Foren durchgegoogelt, aber immer wieder verschiedene Angaben gefunden, besonders ob man das Meister-Bafög angeben muss.
Situation:
Januar bis Anfang Juli = Arbeitsvertrag alte Firma
November bis Dezember = Arbeitbeitsvertrag neue Firma
Von Ende Juni bis Mitte Oktober eine Vollzeitmaßnahme Aufstiegsfortbildung auswärts, keinen Arbeitsvertrag
1.) Meister-Bafög (AFBG) wurde genommen.
Welcher Teil muss bei der Steuererklärung angegeben werden, wenn überhaupt?:
- Seminarkosten (Zuschuss und Darlehen?)
- Unterhaltskosten (Zuschuss und Darlehen?)
Behauptung, nur den Teil Zuschuss Seminarkosten, da allgemein das Darlehen nicht berücksichtig und Unterhaltskosten angerechnet werden können.
2.) Können bei den Fahrtkosten 0,30€/km je gefahrenen Kilometer (also Hin- und Rückfahrt) angegeben werden oder nur die normale Entfernungspauschale für die einfache Fahrt 0,30€/km für eine Strecke?
Behauptung, nur Entfernungspauschale für die einfache Fahrt 0,30€/km für eine Strecke, da die Maßnahme länger als 3 Monaten ging und der Seminarort als neue Arbeitsstätte gilt
3.) Der Unterricht ging von 08-15:00Uhr, 2h Fahrzeit pro Strecke = 11h von zu Hause entfernt.
Kann man einen Verpflegungsmehraufwand von 6€ pro Tag gelten machen, obwohl man Unterhaltskosten aus dem Meister-Bafög bezogen hat?
Vielen Dank wenn mir jemand weiterhelfen kann, besonders die erste Frage………