Hallo, ich habe Pachteinnahmen aus der Verpachtung von Land, dies sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
Den Gewinn ermittlele ich manuell mit
Pachteinnahmen
-Grundsteuer
-Kammerbeitrag
-Betriebshaftpflicht
-Berufsgenossenschaft
=Gewinn Wirtschaftsjahr
Meine Frage:
Was klicke ich bei "Die Gewinnermittlung erfolgt nach" an?
- §4 Abs. 1 oder §5 EstG (Bilanz)
- §4 Abs. 3 EstG (EÜR)
Welches von beiden?
Vielen Dank !!!