Ausgaben zu Versorgungsbezügen

  • Hallo,


    ich habe für das Steuerjahr 2011 von meinem Arbeitgeber - über die Lohnabrechnung - einmalig Sterbebeld für meinen verstorbenen Vater (gleicher Arbeitgeber) erhalten. Dies ist nun in der Lohnsteuerbescheiningung unter Nr. 8 und 32 angegeben. Im Wiso-Steuer-Sparbuch taucht nun unter 'Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" folgender Hinweis auf: "Keine Ausgaben zu Versorgungsbezügen angefallen?" Was bedeutet das? Könnte ich hier die Beerdigungskosten, die ich von dem Geld (ich habe das hier angegebene Brutto ja nicht erhalten, sondern natürlichd das Netto) bezahlt habe? Oder welche Ausgaben sind hier gemeint? Normalerweise werden Beerdigungskosten doch in den ausßergewöhnlichen Belastungen eingetragen.


    Vielen Dank für eine Erklärung.

  • Hast Du außer dem Sterbegeld denn noch andere " Erbmasse " erhalten ?


    Geld, Sparbücher, Immobilien, usw ?
    Diese müssen den Ausgaben gegenüber gestellt werden !


    Ist aber nicht so ganz mein Gebiet !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Im Wiso-Steuer-Sparbuch taucht nun unter 'Ausgaben zu Löhnen und Gehältern" folgender Hinweis auf: "Keine Ausgaben zu Versorgungsbezügen angefallen?" Was bedeutet das? Könnte ich hier die Beerdigungskosten, die ich von dem Geld (ich habe das hier angegebene Brutto ja nicht erhalten, sondern natürlichd das Netto) bezahlt habe? Oder welche Ausgaben sind hier gemeint?

    Das ist ein obligatorischer Hinweis, der in den allermeisten Fällen mit OK-Bestätigung zu erledigen ist.

    Normalerweise werden Beerdigungskosten doch in den außergewöhnlichen Belastungen eingetragen.

    Nur dann, wenn und insoweit Du auch Nachlassnehmer bist und der Wert des Nachlasses die Nachlassverbindlichkeiten (u.a. Beerdigungskosten) nicht übersteigt.

  • Mein Vater ist 2010 gestorben. Für 2011 möchte ich nun die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastungen angeben. Mit ist bekannt, dass die Beerdigungskosten vom Nachlass abgezogen werden muss.


    Ich musste neben den Beerdigungskosten aber auch noch Miete, GEZ-Gebühren, Strom und Kreditschulden bezahlen. Mindern diese Kosten den Nachlass?

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage habe ich Dir hier seinerzeit schon mit beantwortet, deshalb habe ich Deine neuerliche Frage zu dem Thema hierhin verschoben. Warum schaust nicht einfach mal Deine eigenen Fragen durch?


    Oder noch besser, nutze doch einfach einmal die komfortable Forensuchfunktion mit geeigneten Suchwörtern und wundere, oder besser freue, Dich über die zahlreichen vorhandenen Infos zu diesem Thema.

  • Das habe ich mir - ehrlich gesagt - fast gedacht. Ich finde es immer herrlich, wie man in Foren - anstatt mal eine konkrete Antwort zu bekommen - man immer auf andere Beiträge hingwiesen wird. Ist hier leider nicht anders. Es scheint wirklich Leute zu geben, die den ganzen Tag (und wahrscheinlich auch die ganze Nacht) nichts anderes zu tun haben, als andere darauf hinzuweisen, dass sie zu blöd sind, die Suchfunktion zu nutzen. Scheinbar kennen diese Leute jedes geschriebene Wort und können somit gleich jeden, der sich wagt, eine Frage zu stellen, die in irgendeinerweise bereits gestellt wurde, auf die bereits gegebene Antwort verweisen. Ich entschuldige mich vielmals für meinen Verstoss gegen die Forumsregeln.


    Natürlich habe ich die Suchfnktion genutzt und konnte mich leider nicht über die zahlreichen vorhandenen Infos freuen oder wundern. Liebe(r) miwe4, meinst Du Deine folgende Antwort: "Nur dann, wenn und insoweit Du auch Nachlassnehmer bist und der Wert des Nachlasses die Nachlassverbindlichkeiten (u.a. Beerdigungskosten) nicht übersteigt." Danke dafür. Nur hatte ich die weitere Frage gestellt (und ich entschuldige mich nochmals dafür, dass ich einfach einen neuen Thread eröffnet habe): "Ich musste neben den Beerdigungskosten aber auch noch Miete, GEZ-Gebühren, Strom und Kreditschulden bezahlen. Mindern diese Kosten den Nachlass?" Was heißt denn in Deiner Antwort "u.a."?


    Der Mitarbeiter vom Finanzamt ist nämlich der Meinung, dass nur der Nachlass ( = Kontoguthaben und Sterbegeld) maßgebend ist. Nicht aber dass, was noch alles zu zahlen war (Miete, Strom, Kreditschulen). Er könne dies auch nur so anerkennen, da Miete etc. Lebenserhaltungskosten seinen und nichts mit den außergewöhnlichen Belastungen zu tun hätten.


    Ich verstehe das mit dem Nachlasss aber so, das das der Betrag ist, der mir tatsächlich hinterlassen wurde. Das heißt für mich in meinem Fall, Kontoguthaben + Sterbegeld - Miete - Strom - Kreditschulden - Zuzahlung stat. Krankenhausbehandlung = Nachlass. Dann dieser (bereinigte) Nachlass - Beerdigungskosten ist der Betrag, den ich in den außergewöhnichen Belastungen angeben kann.


    Ich meine Denkweise so richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Ich musste neben den Beerdigungskosten aber auch noch Miete, GEZ-Gebühren, Strom und Kreditschulden bezahlen. Mindern diese Kosten den Nachlass?" Was heißt denn in Deiner Antwort "u.a."?

    Das sind Nachlassverbindlichkeiten genau wie der Beerdigungskosten auch. Deshalb u.a. Beerdigungskosten. Man kann sie hier nun nicht wirklich alle aufzählen.

    Der Mitarbeiter vom Finanzamt ist nämlich der Meinung, dass nur der Nachlass ( = Kontoguthaben und Sterbegeld) maßgebend ist. Nicht aber dass, was noch alles zu zahlen war (Miete, Strom, Kreditschulen). Er könne dies auch nur so anerkennen, da Miete etc. Lebenserhaltungskosten seinen und nichts mit den außergewöhnlichen Belastungen zu tun hätten.

    Dann irrt sich der Bearbeiter m.E. .

    Dann dieser (bereinigte) Nachlass - Beerdigungskosten ist der Betrag, den ich in den außergewöhnlichen Belastungen angeben kann.

    Umgekehrt würde ich es : Beerdigungskosten abzgl. Wert des übrigen Nachlasses. Aber Hauptsache, Di rechnest richtig.


    Übrigens hätte Dich eine einfache Eingabe des Suchbegriffs Beerdigungskosten genau in diesen erst kürzlich eröffneten Thraed geführt. Nur deshalb meine Kritik.

  • Ich habe nun meine Steuerbescheid für 2011 erhalten.


    Da ich für meinen verstorbenen Vater 5.200,000 Euro Sterbegeld als (einmaligen) Versorgungsbezug erhalten habe, war dieser auch so in den Zeilen 4, 8 und 32 vom Arbeitgeber bescheinigt worden. Dies habe ich dann auch so entsprechend in das WISO-Programm eingegeben. Das Programm hat mir dann noch einen Versorgungsfreibetrag in H. v. 1582,00 Euro, einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag i.H.v. 684,00 Euro und einen Werbungskosten-Pauschbetrag in h. v. 102,00 Euro beim Versorgungsbezug abgzogen. Das Finanzamt hat diese v.g. Beträge aber nicht abgezogen. Somit ist nun eine Nachzahlung herausbekommen (hatte ich noch nie). Was ist hier schiefgelaufen? (Habe natürlich auch bereits hier mit der Suchfunktion gesucht, aber nichts passendes für mich gefunden).


    Weiterhin hatte ich ja bereits erwähnt, dass ich die Beerdigungskosten als außergewähnliche Belastung angegeben hatte. Das Finanzamt wollte dann eine Aufstellung des Nachlasses. Hier hatte ich Sparbuch, Girokonto und Sterbegeld angegeben - jedoch auch Kreditschulden, Miete und Stromkosten, welche - wie man mir hier mitteilte - den Nachlass vermindern. Das Finanzamt sieht jedoch den Nachlass ohne Abzug von Kreditschulden etc. als Nachlass an. Somit übersteigt dieser Nachlass die Beerdigungskosten und es wurde nichts berücksichtigt. Daher hier nochmal meine Frage, minern die Nachlassverbindlichkeiten, wie in meinem Fall Kreditschulden, Miete und Stromkosten, den Nachlass tatsächlich nicht?


    Für Antworten bin ich sehr Dankbar, da ich natülich Widerspruch einlegen möchte.

    • Offizieller Beitrag

    Ab und zu würde auch einfach googlen helfen:


    Steuer-Lexikon - Versorgungsfreibetrag - Hinterbliebenenversorgung
    Und da sollten dann die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte maßgeblich sein, da dort ja die entsprechenden Zeilen ausgefüllt sein müssten.


    Checkliste "ABC der anderen außergewöhnlichen Belastungen"
    "Beerdigungskosten im engeren Sinne (Beerdigungskosten sind Nachlassverbindlichkeiten und können eine außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn sie höher sind als der Wert des Nachlasses)"
    Habe ich mich ja oben schon konkret zu geäußert.

  • Oh, sorry ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich natürlich auch bereits gegooglet hatte. Unter anderem habe ich auch diese beiden Seiten gefunden. Verstehe es aber leider nicht ganz, daher habe ich hier nochmal nachgefragt um konkrete Antworten auf meine Fragen zu bekommen.


    Wäre das netterweise möglich? Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Was soll man da klarer sagen?


    Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind 1:1 zu übernehmen. Hatte der verstorbene Versorgungsbezüge i.S.d. EStG (§ 19 Absatz 2 Satz 2 EStG), dann ist auch das Sterbegeld ein Versorgungsbezug i.S.d. EStG. Hatte der Verstorbene laufende Bezüge, dann ist auch das Sterbegeld laufender Bezug und kein Versorgungsbezug. Es ist eben nicht jedes Sterbegeld ein Versorgungsbezug i.S.d.EStG.


    Zu den agBs habe ich alles konkret erklärt. Einfach Plus-Minus-Rechnung.

  • Wenn man "Fachmann" kommen einem die Fragen sicherlich "dämlich " vor - kann ich verstehen. Für mich ist das aber sehr unvertändlich - daher Frage ich ja nach. Ich dachte eigentlich, dafür wäre dieses Forum da.


    Danke für die Erklärung. Jedoch bin ich mir nicht sicher wie das Sterbegeld gesehen wird, welches ich erhalten habe. Mein Vater war Angestellter und hatte laufendes Gehalt bekommen. Ich habe die Eintragung 1:1 (wie o.a.)übernommen . Das WISO-Programm zieht die o.g. Beträge auch aber das Finanzamt nicht. Dies ist für mich leider unverständlich.


    Danke für Ihre Geduld:

    • Offizieller Beitrag

    Jedoch bin ich mir nicht sicher wie das Sterbegeld gesehen wird, welches ich erhalten habe. Mein Vater war Angestellter und hatte laufendes Gehalt bekommen.

    Dann sind es auch keine Versorgungsbezüge i.S.d. EStG und die Zahlung ist mit Sicherheit auch so nicht bescheinigt.

  • Wo nicht so bescheinigt worden? In meinem Lohsteuerbescheid des Arbeitgebers sind 5.200,000 Euro (3 x Monatsgehalt ) in Nr. 8 (in 3 enthaltene Versorgungsbezüge) und 32 (Sterbegld Kpitalzahlungen und Nachzahlung von Versorungungsbezügen in 3 und 8 enthalten) angegeben (Nr. 4 war die Lohnsteuer, da hatte ich mich eben vertan, da der Betrag fast identisch ist). So habe ich das auch in WISO-Programm übernommen.


    Mein Vater war und ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt, vielleicht hat das ja damit etwas zu tun, dass das so vom AG angegeben wurde. In dem Schreiben, das ich vom unserem AG erhalten hate stand dazu: "Das Sterbegeld gemäß § 23 TV DRV KBS ist kein Einkommen des Verstorbenen, sondern Arbeitslohn im Sinne der steuerlichen Vorschriften des Empfängers. Die Auszahlung des Sterbegeldes erolgt über Ihre Steuerkarte auf ihr Bankkonto"

    • Offizieller Beitrag

    Das Sterbegeld ist in diesem Fall kein Versorgungsbezug i.S.d. EStG. Die Gründe kannst Du aus den von mir verlinkten Fundstellen ersehen.

  • Meinst Du diesen Absatz: "Erhält ein Hinterbliebener Sterbegeld, stellt dieses gem. R 19.8 Abs.1 Nr. 1 LStR und R 19.9 Abs. 3 Nr. 3 LStR ebenfalls einen Versorgungsbezug dar. Für das Sterbegeld gelten zur Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge ebenfalls der Vomhundertsatz, der Höchstbetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag des Verstorbenen. Das Sterbegeld darf als Leistung aus Anlass des Todes die Berechnung des Versorgungsfreibetrags für etwaige sonstige Hinterbliebenenbezüge nicht beeinflussen und ist daher nicht in deren Berechnungsgrundlage einzubeziehen. Das Sterbegeld ist vielmehr als eigenständiger - zusätzlicher - Versorgungsbezug zu behandeln. Die Zwölftelungsregelung ist für das Sterbegeld nicht anzuwenden. Als Bemessungsgrundlage für die Freibeträge für Versorgungsbezüge ist die Höhe des Sterbegeldes im Kalenderjahr anzusetzen, unabhängig von der Zahlungsweise und Berechnungsart." ?


    Ich kann nur wiederholen, dass ich es nicht verstehe, hier steht doch was von Freibeträgen. Ist es denn so richtig, dass das Finanzamt diese nicht abzieht? Obwohl das Programm diese abgezogen hat. Wobei ich mich doch frage, warum bei korrekter Eingabe das Wiso-Programm mir die drei genannten Beträge abgezogen hat.

    • Offizieller Beitrag

    Genau. Der Satz "Für das Sterbegeld gelten zur Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge ebenfalls der Vomhundertsatz, der Höchstbetrag und der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag des Verstorbenen." sagt doch alles. Hatte der Verstorbene keine entsprechenden Leistungen/Beträge, dann erfüllt das Sterbegeld die Voraussetzungen ebenfalls nicht.


    Wobei ich mich doch frage, warum bei korrekter Eingabe das Wiso-Programm mir die drei genannten Beträge abgezogen hat.

    Weil Du es wahrscheinlich eben nicht zutreffend eingetragen hast.


    Wenn ich nachstehendes eintrage, wird bei mir kein Versorgungsfreibetrag berechnet.

  • Ich habe aber keine zweite Lohnsterkarte erhalten, bei mir war alles auf meiner eigenen (Klasse 2), da gleicher AG.


    Nr. 3 -> 30.000,00


    Nr. 4 -> 5000,00


    Nr. 5 -> 200,00


    Nr. 6 -> 300,00


    Nr. 8 -> 5200,00 (Beträge sind Beispiele)


    usw.


    bis


    Nr. 32 -> 5200,00


    Wenn ich das alles so ins Programm eingebe, werden bei mir ein Versorgungsfreibetrag, ein Zuschlag zum Versorgungsbeitrag und ein Werbungkosten-Pauschbetrag zum Versorgungbzug abgezogen. Wenn ich ds mit einer (fiktiven) zweiten Lohnsteuerkarte (Klasse 6) so eingebe, komme ich auch auf Dein Ergebnis. Da ich aber nur eine einzige habe, habe ich das so alles entsprechend wie vg. eingegeben. Im Steuerbescheid taucht unter der Angabe des Bruttolohnes auch gar nicht der Satz "darin steuerbegünstigte Versorgungsbezüge" auf.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe aber keine zweite Lohnsterkarte erhalten, bei mir war alles auf meiner eigenen (Klasse 2), da gleicher AG.

    Was schon einmal komplett falsch ist. M.E. hätte zwingend nach Steuerklasse 6 einbehalten werden müssen (sofern Arbeitsverhältnis 1.1.-31.12. bestand).


    Wenn ich das alles so ins Programm eingebe, werden bei mir ein Versorgungsfreibetrag, ein Zuschlag zum Versorgungsbeitrag und ein Werbungkosten-Pauschbetrag zum Versorgungbzug abgezogen. Ich habe auch nochmal alles neu eingebeben und komme zum gleichen Ergebnis.

    Das würde ich gerne mal sehen. Ich nicht:

  • Wäre das bei mir so heraus bekommen, hätte ich ja gleich gesehen, dass ich ein Nachzahlung leisten müsste. War aber nicht der Fall. Im Steuerbescheid taucht unter der Angabe des Bruttolohnes auch gar nicht der Satz "darin steuerbegünstigte Versorgungsbezüge" auf.


    ( Bei Nr. 33 war noch Kindergeld angebeben ist hir auf dem Bild nicht mehr drauf.)