vorweggenommener Werbungskostenabzug/Sonderausgaben

  • wenn ich also als Student in erstausbildung die WK nicht absetzen kann, hat es da nicht sinn, die Ausgaben auf die Eltern zu verlagern, damit die wenigstens den SA kassieren können. Wer hat hier Ahnung ?? ?( ?(

  • Nein - Deine Eltern geht nicht.


    Aber Du kannst eine Steuererklärung mit den entsprechenden WBK abgeben. Nach Ablehnung - Einspruch mit Hinweis auf anhängiges BFH-Verfahren
    VI R 8/12 und mit der Bitte den Einspruch bis zur BFH-Entscheidung ruhen zu lassen. Solltest Du nicht verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben, kannst Du auch noch abwarten. Steuererklärungen kannst Du m.E. auch noch 4 Jahre später abgeben.