Dienstwagenregelung/-nutzung

  • Hallo,


    ich habe im Forum alles zum Thema Dienstwagen gelesen und auch in meiner Steuererklärung alles so berücksichtigt und korrekt angegeben. Das Programm hat alles akzeptiert ohne Fehlermeldung (Korrektur des Einkommens um den zu versteuernden Geldwerten Vorteil). Danach alles via Elster übermittelt und nun meinem Bescheid erhalten. Dieser wurde ohne weitere Anmerkungen vom Finanzamt so durchgeführt wie angegeben, allerdings wurde der Fahrtenbuchansatz dennoch nicht berücksichtigt.
    Auf telefonische Nachfrage beim Finanzamt wurde mir erklärt, dass die Korrektur des Bruttoarbeitslohns so bei der automatischen Übermittlung nicht erkannt wird und aufgrund der vorliegenden elektronischen Lohnsteuerkarte das ursprüngliche Einkommen angesetzt wurde. Ich werde dies jetzt über einen Einspruch regeln, aber kann es sein, dass hier ein Programmfehler vorliegt oder kann mir jemand sagen, was ich falsch gemacht habe, damit ich es im nächsten Jahr richtig mache?!


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    Warum sollte da ein Programmfehler vorliegen. Wenn überhaupt ja ein Fehler auf Seiten des FA, wo diese erklärte Differenz zum durch den AG elektronisch übermittelten Arbeitslohn sicherlich durch einen Programmhinweis zur Überprüfung angezeigt wird. Deshalb sollte man in solchen Fällen ja auch zwingend entsprechende Informationen und Unterlagen der Steuererklärung beifügen.

  • Das sehe ich grundsätzlich auch so, wenngleich das Programm beim Fahrtenbuchansatz am Ende keinen Hinweis auf zusätzliche Unterlagen gibt. Wenn dieser erfolgt wäre hätte ich mein Fahrtenbuch mit eingereicht und mir den Einspruch sparen können. Aus Kundensicht hätte mir hier eine Meldung geholfen.


    Vielen Dank für die Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Das sehe ich grundsätzlich auch so, wenngleich das Programm beim Fahrtenbuchansatz am Ende keinen Hinweis auf zusätzliche Unterlagen gibt.

    Tut mir leid, aber da bin ich grundsätzlich anderer Meinung. Wenn ich etwas vom Regelfall komplett Abweichendes erkläre, dann ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass ich die diesem zugrundeliegenden Tatbestände auch offenlege und erläutere. Dafür muss ich auch kein Steuerfachmann sein, sondern einfach nur aus gesundem Menschenverstand heraus handeln.