Tatsächliche Kosten für Kfz bei Behinderung

  • Hallo!
    Ich bin neu hier und habe ein problem mit den tatsächlichen Kosten für kfz bei Behinderung.
    Mein Sparbuch2012 berechnet immer den Pausch.- betrag, obwohl ich die tatsächlichen Kosten angebe. ?(
    Wo, wie oder was muß ich einstellen, häckchen rausmachen, damit er die tatzächlichen kosten annimmt :?:
    Habe die Kosten auch schon hochgestellt, weil ich dachte das die Pauschale höher ist, aber es tut sich nichts!
    Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

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    Vielleicht solltest Du mal erklären, um welchen Bereich es hier geht (Werbungskosten, außergewöhnliche Belastung). Und (bereinigte) Screens zu Deinen Eingaben in diesem Programmbereich wären, wie eigentlich immer, auch hier sinnvoll.

  • Also ich versuch es mal.


    Die tatsächlichen Kosten gebe ich unter Verwaltung > Fahrzeug an.
    Dort zeigt mir nach eingabe alle Daten das Sparbuch folgendes an:
    Anzusetzender Kilometersatz 0,85ct


    Bei Werbungskosten habe ich ebenfalls Daten eingegeben.
    > Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte > rechnet es mit 60ct je km Einfach.
    Also: Entfernungspauschale XXX€ (30ct je km)
    tatsächliche Kosten YYY€ (60ct je km)
    anzusetzende kosten YYY€ (60ct je km)


    Sollte das System hier nicht die bessere Variante auswählen und einen hinweis bringen oder haben diese beiden garnichts mit einander zu tun?


    Oder muß ich noch unter Persönliche Angaben > Behinderung > Privatfahrten bei Beh. das Kreuz bei
    Ohne Nachweis soll eine Fahrleistung von 3000km ........... (0,3 € je km)


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    Hoffe des passt so. ;(

    _charly
    WISO Steuersparbuch 2012

    Einmal editiert, zuletzt von _charly ()

    • Offizieller Beitrag

    Also bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nimmt das Steuer-Sparbuch doch automatisch die tatsächlichen Kfz-Kosten, bei Dir also die 0,60€ je gefahrenen Kilometer. Du musst in der Eingabemaske zu den Werbungskosten natürlich das genutzte Fahrzeug (Kfz-Kennzeichen) im Auswahlmenü angeben.


    Und im Rahmen der behinderungsbedingten Fahrten als außergewöhnliche Belastung i.S. § 33 EStG sind doch immer nur die 0,30€ je gefahrenen Kilometer als angemessener Aufwand abziehbar. Ob 3.000kmn oder bis zu 15.000km hängt doch von dem Grad der Behinderung bzw. dem/n bescheinigten Merkzeichen ab.

    • Offizieller Beitrag

    aber warum zeigt mir das Programm dann die 0,85€ je km

    Ist bei den werbungskosten doch ok und wird bei Dir doch auch berücksichtigt. Ansonsten solltest du noch mal einen Screen einstellen, aus dem ersichtlich ist, wo Du noch ein Problem siehst.

  • Du kannst nur einmal die Fahrzeugkosten eingeben ( ich hoffe, das ist richtig ! )
    Das steht doch ganz deutlich über der Maske !


    Wenn Du also nicht über die Pauschale kommst, dann lösche die Eingaben unter Verwaltung.


    Gruß Kuddel

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du also nicht über die Pauschale kommst, dann lösche die Eingaben unter Verwaltung.

    Warum? Das Programm bedient sich doch, sofern benötigt. Und wenn nicht benötigt, dann stört es nicht. Abgesehen davon wirkt es sich bei ihm ja wohl bei den Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte aus.

  • Hallo!
    Genau, davon gehe ich eigentlich auch aus.


    Ich gebe alle Daten ein, das Programm vergleicht und berechnet die beste Variante für mich.


    Aber tut es das?


    Die tatsächlichen Kosten für Fahrten bei Behinderten, welche ich bei der Verwaltung eingebe, werden doch mit der Pauschale für Behindertenfahrten (3000km *0,3€) verglichen, oder lieg ich da falsch?


    Also sollte es hier die bessere Variante für mich auswählen.


    Jetzt habe ich Testhalberhier extra hohe Koste angegeben, aber es ändert sich nichts!


    Also, allgemein anrechenbare fahrten für Behinderte, welche ich gesondert nachweisen muss und nicht die fahrten zur Arbeit.

    • Offizieller Beitrag

    Ich gebe alle Daten ein, das Programm vergleicht und berechnet die beste Variante für mich. Aber tut es das?

    Ja, genau das macht Dein Programm.

    Die tatsächlichen Kosten für Fahrten bei Behinderten, welche ich bei der Verwaltung eingebe, werden doch mit der Pauschale für Behindertenfahrten (3000km *0,3€) verglichen, oder lieg ich da falsch?

    Genau, Du liegst da falsch. Den Grund habe ich bereits oben genannt:

    Und im Rahmen der behinderungsbedingten Fahrten als außergewöhnliche Belastung i.S. § 33 EStG sind doch immer nur die 0,30€ je gefahrenen Kilometer als angemessener Aufwand abziehbar. Ob 3.000kmn oder bis zu 15.000km hängt doch von dem Grad der Behinderung bzw. dem/n bescheinigten Merkzeichen ab.

  • Danke,


    aber ich blick dann nicht warum ich als behinderter (100%) die tatsächlichen kosten für KFZ angeben sollte unter Verwaltung.
    Ich habe jetzt mal meinen Arbeitsweg nicht angegeben. (0,6€ je km) Programm rechnen lassen.
    Danach die tatsächlichen Kosten für KFZ gelöscht und noch mal rechnen lassen.
    Der gleiche betrag erscheint.
    Sparbuch meckert halt das ich keine Fahrtkosten angegeben habe, Also lass ich es zukünftig und geb nur meinen Arbeitsweg ein.
    Danke für eure antworten :thumbup:

    • Offizieller Beitrag

    aber ich blick dann nicht warum ich als behinderter (100%) die tatsächlichen kosten für KFZ angeben sollte unter Verwaltung.

    Weil das die zentrale Eingabestelle für die Kfz-Kosten ist. An anderer Stelle brauchst Du dann nur noch das Kfz-Kennzeichen über den Reiter aufzurufen und alles wird übernommen.

    Ich habe jetzt mal meinen Arbeitsweg nicht angegeben. (0,6€ je km) Programm rechnen lassen. Danach die tatsächlichen Kosten für KFZ gelöscht und noch mal rechnen lassen. Der gleiche betrag erscheint.

    Weil Du dann mit Sicherheit den Reiter mit Deinem Kfz-Kennzeichen nicht genutzt hast, so wie ich es Dir oben bereits einmal beschrieben habe.


    Es ist schlicht und einfach ein Bedienungsfehler von Dir.

  • OK, ein Bedienungsfehler von mir :S und VIELEN DANK miwe4. :thumbsup:


    Alleine wäre ich da nie darauf gekommen.


    Nun nimmt es meine tatsächlichen kosten





    Vielen Dank euch allen! :)