Doppeleingabe notwendig?

  • Hallo,
    Ich habe im letzten Jahr eine ETW gekauft und bin neben meinem Hauptjob freiberuflich tätig und nutze das Arbeitszimmer in der selbstgenutzten ETW.
    Ist es richtig, dass nach Eingabe aller Kosten (z.B. Aufwendungen für Zinsen, Hausgeld etc.) unter "Immobilien" in der Rubrik "selbstgenutzte Objekte" unter "Angaben bei Vermietung, unentgeltlicher Überlassung und zum Arbeitszimmer" alle diese Kosten unter dem Punkt "Verwaltung" unter "häusliches Arbeitszimmer" alle noch einmal eingegeben werden müssen? Wer weiß hier Rat?
    Viele Grüße
    teddy-bea