Kindergeld für Kind 3 und 4 nach Zählkindern?

  • Hallo,
    ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen..
    Ich habe mit meiner Partnerin (nicht verheiratet aber zusammenlebend) Zwillinge. Sie bekommt das Kindergeld und da sie zwei Kinder aus erster Ehe hat, sind meine Kinder also Nummer drei und vier in Bezug auf das Kindergeld.
    Wie erfasse ich bei mir die Daten so, dass für meine beiden Kinder das erhöhte Kindergeld gerechnet wird? Einfach den höheren Betrag eingeben geht nicht.
    Die beiden anderen sind dann sogenannte Zählkinder, oder? Wo kann ich sie eingeben?
    Vielen Dank für eure Hilfe! (Nächstes Jahr wir alles leichter, wir heiraten im Sommer :) )
    -H.

    • Offizieller Beitrag

    (Nächstes Jahr wir alles leichter, wir heiraten im Sommer :) )

    Wer sagt, dass es dann leichter wird? Es wird sozusagen.... nun .... anders.
    Aber mit

    Zitat

    Zwillinge

    -n sind sie vermutlich ausreichend streßlastig. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_biggrin.gif]


    Zum Thema: Sie geben einfach den hälftigen Kindergeldbetrag ein, der tatsächlich gezahlt wird.
    Und nein, die beiden Großen sind keine Zählkinder. Zählkinder wären Kinder, die älter sind, als die Zwillinge, die außerhalb des Haushaltes Unterhalt leben und denen Sie Unterhalt schulden, leisten und deren Berücksichtigung Sie beantragt hätten.


    Die älteren Kinder Ihrer Fffff..fast- Frau sind schlicht ... nun... Kinder. Also Kinder, die im Haushalt leben und ältere Geschwister von Tick und Track sind.