Verbuchen der Verbrauchsabrechnung Strom

  • Bin mir nicht sicher, was die Verbuchung der Verbrauchsabrechnung Strom angeht.
    Hatte mich bislang auf diesen Tipp verlassen:


    Vorauszahlungen zunächst auf Gas/Strom/Wasser buchen.
    Kommt die Abrechnung, die richtigen Zahlen bei Gas/Strom/Wasser ein und die Vorauszahlungen wieder ausbuchen.


    Ich mache die Buchführung erst ab inc. Jan. 2012 selbst.
    Ich hab also bislang die Abschlagszahlungen nur 4240 an Bankkonto gebucht. Wie der StB zuvor auch (Er wollte nie die Verbrauchsabrechnung sehen...).
    Jetzt habe ich die Verbrauchsabrechnung, welche Abschlagszahlungen von inc. Nov. 2010 bis inc. Okt. 2011 enthält erhalten.
    Kann ich denn sozusagen jahresübergreifend ausbuchen (die aufgeführten Abschlagszahlungen aus 2010 & 2011) und neu mit Steuer einbuchen?


    Also so:
    Nettobetrag laut Verbrauchsabrechnung incl. evtl. Nachzahlung: 4240 AN 7... (Einbuchung)
    Nachzahlungsbetrag netto: 4240 AN Bankkonto
    Steuerbetrag laut Verbrauchsabrechnung: 1576 AN 7...
    Summe (sozusagen brutto) der in der Abrechnung aufgeführten Abschlagszahlungen: 7... AN 4240 (Ausbuchung)


    ??

    • Offizieller Beitrag

    Ich meine zu erinnern, dass sie noch nicht bilanzieren, oder?

    Zitat

    Vorauszahlungen zunächst auf Gas/Strom/Wasser buchen.


    Kommt die Abrechnung, die richtigen Zahlen bei Gas/Strom/Wasser ein und die Vorauszahlungen wieder ausbuchen.

    Woher ist dieser Rat?


    Es ist als EÜRler ausreichend, die Erstattung oder Nachzahlung einfach gegen das Konto 4240 zu buchen (mit Vorsteuer) und gut, auch ohne die vorherige Rückbuchung der Vorauszahlungen. (die aber gebucht werden darf, falsch ist das nicht unbedingt, nur unnötig)


    Wenn Sie bilanzieren, dann kann und muss man den Anteil einer Nachzahlung auch nur insoweit abgrenzen, wie er zum Vorjahr gehört- und das kann man üblicherweise nur dann korrekt machen, wenn bereits eine Rechnung vorliegt und/ oder per 31.12.abgelesen wurde, weil der Verbrauch unterjährig variiert.


    Sie können also die Nachzahlung ebenso buchen, wie die restlichen Abschlagszahlungen - es sei denn, es wurde im Vorjahr eine Rückstellung aufgrund einer erwarteten Nachforderung gebildet (was nach Ihren Worten unwahrscheinlich ist).

  • Danke.
    Jetzt habe ich noch das Problem mit der Steuer. Hatte bislang das Konto 4240 mit keinem Steuersatz belegt, weil Wasser z.B. nur 7% hat. Wäre wohl besser gewesen, 4240 mit 19% und ein Unterkonto für Wasser mit 7% zu belegen. Das habe ich beim Volleinstieg in die Materie versäumt.
    Kann ich das, nach bereits abgeschlossenem ersten Quartal, noch (rückwirkend) ändern? Durch eine ausgleichende Buchung?

    • Offizieller Beitrag

    Also eigentlich ist es möglich, ein Storno und eine Korrektur durchzuführen und danach eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung zu senden. Muss nur mit dem richtigen Datum versehen sein.


    Generell finde ich es sinnvoll, das Konto ohne Steuerschlüssel zu führen, genau so, wie sie es machen- und dann per Splitbuchung die Vorsteuer gesondert zuzuweisen, weil es ja in einer gesammelten Stadtwerkeabrechnung oft sogar 3 Sachverhalte "steuerfrei, 19%, 7%" gibt.


    Also netto 4240 an 1200, Steuer 1571 an 1200 und 1576 an 1200.

  • Bevor was schief geht,
    das Storno mache ich so:
    - Buchungsperiode einstellen
    - entsprechende Buchung unter Buchhaltung>Geschäftsvorfälle>Archiv Buchungen markieren.
    - stornieren klicken.
    - falsche Buchung kopieren und ins Hauptbuch (natürlich in der richtigen Periode), dort korrigieren.
    - Das alles genauso mit allen weiteren falschen Buchungen.
    - Dann in jedem betroffenen Monat Buchungslauf und im letzten Quartalsmonat dann eine korrigierte USt-VA des Quartals senden.


    Fragen:
    -Ist das auch noch möglich nach dem ich die USt für dieses Quartal vom FA schon gezahlt habe/erstattet bekommen habe?
    -Die ganzen anderen Buchungen, welche nicht storniert werden, muß ich nicht selbst neu in das Hauptbuch kopieren? Werden alle alten Buchungen plus Storno und verbesserte (neue) Buchungen sozusagen im Programm zusammengeführt zu einer verbesserten USt-VA, ohne daß ich es im Hauptbuch sehe?
    - Beim Senden der geänderten USt-VA muß ich irgendwo einen Haken setzen, daß es sich um eine korrigierte USt-VA handelt?
    - In meinem Fall habe ich in allen 3 Monaten eine Änderung/Stornierung. Wenn es jetzt aber nur in einem Monat wäre, müsste ich dann trotzdem für alle 3 Quartalsmonate eine neue USt-VA senden?


    Vielen Dank schon mal wieder!!!

    • Offizieller Beitrag

    Ein Storno macht nichts anderes, als die jeweilige Buchung sichtbar entfernen, in etwa, wie mit dem Kuli durchstreichen, dass man es noch lesen kann.


    Wenn Sie zB im dritten Quartal beim Buchen bemerken, dass sie sich im zweiten Quartal verbucht haben, dann können sie die Buchung in der Periode stornieren und eine neue (richtige) Buchung eingeben.
    Wenn sie nach Senden eines Quartals (oder Monats) merken, dass sie was vergessen oder falsch gemacht haben UND der Fehler umsatzsteuerliche Auswirkungen hat, dann würde ich eine zusätzliche Periode (also jetzt aktuell: ein zweites Mal einen März) anlegen, die Korrektur vornehmen und eine korrigierte Umsatzsteuervoranmeldung senden- die wird dann inklusive aller bisher gesendeten Daten wiederholt.



    Ich finde O.B.s Erklärung sehr fein, genauso würde ich es auch machen




    In so einem Fall:

    Zitat

    - In meinem Fall habe ich in allen 3 Monaten eine Änderung/Stornierung.
    Wenn es jetzt aber nur in einem Monat wäre, müsste ich dann trotzdem für
    alle 3 Quartalsmonate eine neue USt-VA senden?

    würde ich vermutlich immer in dem Quartal die Korrektur vornehmen, die dann folgt, und keine Korrekturen mehr senden. Wenn zum Zeitpunkt der Korrektur die nächste Voranmeldung kurz bevor steht, reicht es, die Korrektur darin vorzunehmen, insbesondere Storni.


    1. weil es sich um relativ kleine Beträge handelt und
    2. weil vermutlich erst dann eine korrigierte Rechnung vorliegt und somit der Auslöser für die Korrektur keine Rückwirkung hat.




    Zu O.B.s Fragen:

    Zitat

    -Ist das auch noch möglich nach dem ich die USt für dieses Quartal vom FA schon gezahlt habe/erstattet bekommen habe?

    Ja, jederzeit bis zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung.

    Zitat

    -Die ganzen anderen Buchungen, welche nicht storniert werden, muß ich
    nicht selbst neu in das Hauptbuch kopieren? Werden alle alten Buchungen
    plus Storno und verbesserte (neue) Buchungen sozusagen im Programm
    zusammengeführt zu einer verbesserten USt-VA, ohne daß ich es im
    Hauptbuch sehe?

    Davon würde ich ausgehen, dass das Programm für eine korrigerte Anmeldung die Daten zusammenführt- bevor sie absenden bekommen sie doch nochmal die Zahl, die gesendet wird, zu sehen- vergleichen sie doch einmalig händisch, dann sind sie sicher. Es muss der richtige Gesamtbetrag zu sehen sein, also vorherige Umsatzsteuerschuld 100 Euro, Korrektur 20,00 Euro, neuer zu sendender Wert: 120 Euro.

    Zitat

    - Beim Senden der geänderten USt-VA muß ich irgendwo einen Haken setzen, daß es sich um eine korrigierte USt-VA handelt?

    Ja.

  • Storno hat wunderbar geklappt.
    Allerdings habe ich gelesen, daß andere Programme gleich nach dem Stornieren, fragen, ob die Buchung als Vorlage zur Neubuchung wieder geöffnet/kopiert werden soll. Das macht der Kaufmann nicht. Egal, wenn man weiß, wie es geht, kommt man ja zum Ziel...


    Besten Dank mal wieder an häschen!!!