Ich habe als Freiberufler im vergangenen Jahr wegen der nicht mehr
in Frage kommenden Kleinunternehmerregelung erstmals auch Umsatzsteuer
an das Finanzamt abführen müssen (quartalsweise; bis zum 10. des neuen
Monats). Die Umsatzsteuer für Honorare bei Journalisten beträgt 7%. Der
Vorsteuerabzug kann für bestimmte Berufsgruppen wahlweise nach
allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet werden. Dieser
Durchschnittssatz beträgt zur Zeit für Journalisten 4,8%.
Rechenbeispiel:
Wenn ich z.B. pro Quartal 10.700 EUR Honorare hätte (10.000 EUR netto
zzgl. 700 EUR USt.), würde ich pro Quartal 220 EUR Umsatzsteuer an das
Finanzamt abführen (im Jahr 880 EUR); die 4 x 480 EUR (gesamt 1920 EUR)
sind Vorsteuerabzug nach Durchschnittsatz.
Jetzt zum Problem bei der Arbeit mit dem WISO Sparbuch 2012:
Innerhalb
der Einkommensteuererklärung für das zurückliegende Jahr erfolgt unter
"Gewinneinkünfte" -> "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" die
Einnahmenüberschussrechnung, zu deren Beginn ich bei dem Punkt "Angaben
zur Umsatzsteuer" die Variante "Vorsteuerabzug anhand von
Durchschnittsätzen" wähle. Später habe ich zwar unter "Betriebsausgaben
(nachgewiesen)" ein Feld "In 2011 an das Finanzamt abgeführte und ggf.
verrechnete Umsatzsteuer", innerhalb dessen ich die 4 getätigten
Quartalszahlungen eingeben kann (im oben aufgeführten Beispiel wären das
4 * 220 EUR). Der Durchschnittsatz als prozentuale Angabe bzw. in EURO
wird aber nirgends abgefragt, so dass die Summe der Betriebsausgaben um
die Vorsteuer
(um beim obigen Rechenbeispiel zu bleiben: 4 * 480
EUR, also insgesamt 1920 EUR) geringer ausfällt, der Betrag des Gewinns
ist um diesen Betrag höher und wird entsprechend versteuert!
Im
Gegensatz dazu habe ich bei dem Punkt "Angaben zur Umsatzsteuer" durch
Wahl von "umsatzsteuerpflichtig" in der Rubrik "Betriebsausgaben
(nachgewiesen)" über dem bekannten Feld "In 2011 an das Finanzamt
abgeführte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" ein weiteres vorher nicht
dagewesenes Feld "abziehbare Vorsteuerbeiträge", in dem ich die 1920 EUR
des Rechenbeispiels einsetzen könnte. Dadurch steigen die
Betriebsausgaben, es reduziert sich der Gewinn und die daraus
resultierende Einkommensteuer.
Meine Frage: Wo kann ich unter
Verwendung der zutreffenden Option „umsatzsteuerpflichtig nach
Durchschnittsätzen …“ den Durchschnittsatz bzw. die konkrete Vorsteuer
einsetzen?
So wie es jetzt unter Verwendung der Variante
"Vorsteuerabzug anhand von Durchschnittsätzen" ist, d.h. wenn ich die
Vorsteuer nicht mit eingeben kann, wird der Vorsteuerabzug nach
Durchschnittssatz, der im vergangenen Jahr bei den Quartalszahlungen
"eingespart" wurde, nun nicht erfasst und somit über die Einkommensteuer
wieder zurück geholt.
Hat jemand eine Idee?
Viele Grüße
Andreas