Berücksichtigung der Vorsteuer bei der EÜR für Freiberufler

  • Ich habe als Freiberufler im vergangenen Jahr wegen der nicht mehr
    in Frage kommenden Kleinunternehmerregelung erstmals auch Umsatzsteuer
    an das Finanzamt abführen müssen (quartalsweise; bis zum 10. des neuen
    Monats). Die Umsatzsteuer für Honorare bei Journalisten beträgt 7%. Der
    Vorsteuerabzug kann für bestimmte Berufsgruppen wahlweise nach
    allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet werden. Dieser
    Durchschnittssatz beträgt zur Zeit für Journalisten 4,8%.


    Rechenbeispiel:
    Wenn ich z.B. pro Quartal 10.700 EUR Honorare hätte (10.000 EUR netto
    zzgl. 700 EUR USt.), würde ich pro Quartal 220 EUR Umsatzsteuer an das
    Finanzamt abführen (im Jahr 880 EUR); die 4 x 480 EUR (gesamt 1920 EUR)
    sind Vorsteuerabzug nach Durchschnittsatz.


    Jetzt zum Problem bei der Arbeit mit dem WISO Sparbuch 2012:
    Innerhalb
    der Einkommensteuererklärung für das zurückliegende Jahr erfolgt unter
    "Gewinneinkünfte" -> "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" die
    Einnahmenüberschussrechnung, zu deren Beginn ich bei dem Punkt "Angaben
    zur Umsatzsteuer" die Variante "Vorsteuerabzug anhand von
    Durchschnittsätzen" wähle. Später habe ich zwar unter "Betriebsausgaben
    (nachgewiesen)" ein Feld "In 2011 an das Finanzamt abgeführte und ggf.
    verrechnete Umsatzsteuer", innerhalb dessen ich die 4 getätigten
    Quartalszahlungen eingeben kann (im oben aufgeführten Beispiel wären das
    4 * 220 EUR). Der Durchschnittsatz als prozentuale Angabe bzw. in EURO
    wird aber nirgends abgefragt, so dass die Summe der Betriebsausgaben um
    die Vorsteuer
    (um beim obigen Rechenbeispiel zu bleiben: 4 * 480
    EUR, also insgesamt 1920 EUR) geringer ausfällt, der Betrag des Gewinns
    ist um diesen Betrag höher und wird entsprechend versteuert!


    Im
    Gegensatz dazu habe ich bei dem Punkt "Angaben zur Umsatzsteuer" durch
    Wahl von "umsatzsteuerpflichtig" in der Rubrik "Betriebsausgaben
    (nachgewiesen)" über dem bekannten Feld "In 2011 an das Finanzamt
    abgeführte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" ein weiteres vorher nicht
    dagewesenes Feld "abziehbare Vorsteuerbeiträge", in dem ich die 1920 EUR
    des Rechenbeispiels einsetzen könnte. Dadurch steigen die
    Betriebsausgaben, es reduziert sich der Gewinn und die daraus
    resultierende Einkommensteuer.


    Meine Frage: Wo kann ich unter
    Verwendung der zutreffenden Option „umsatzsteuerpflichtig nach
    Durchschnittsätzen …“ den Durchschnittsatz bzw. die konkrete Vorsteuer
    einsetzen?


    So wie es jetzt unter Verwendung der Variante
    "Vorsteuerabzug anhand von Durchschnittsätzen" ist, d.h. wenn ich die
    Vorsteuer nicht mit eingeben kann, wird der Vorsteuerabzug nach
    Durchschnittssatz, der im vergangenen Jahr bei den Quartalszahlungen
    "eingespart" wurde, nun nicht erfasst und somit über die Einkommensteuer
    wieder zurück geholt.


    Hat jemand eine Idee?
    Viele Grüße
    Andreas

  • Hallo,


    Danke für die schnelle Reaktion. Ich habe den Sachverhalt sehr detailliert beschrieben, damit man das am Programm auch nachvollziehen kann - sorry.
    In Kurzform: Bei der EÜR muss ich mich bei Umsatzsteuerpflicht entscheiden und ich habe "Vorsteuerabzug anhand von Durchschnittsätzen" gewählt. Nur leider wird dann in der Maske für die Betriebsausgaben kein Durchchnittssatz/Vorsteuer abgefragt - jedenfalls habe ich da nichts gefunden.


    Deshalb: Wo kann ich unter Verwendung der zutreffenden Option „umsatzsteuerpflichtig nach Durchschnittsätzen …“ den Durchschnittsatz bzw. die konkrete Vorsteuer einsetzen?

  • Umsatzsteuerrecht und Einkommensteuerrecht sind wie zwei paar Schuhe. Will heißen, sie haben nichts gemein.


    Die 4,8% Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen dienen ausschließlich der Vereinfachung im Umsatzsteuerrecht. Sie sind nicht als Betriebsausgabe abziehbar, da ja tatsächlich gar keine Ausgabe stattfindet. Leicht zu erkennen daran, dass sich diese 4,8% aus den Betriebseinnahmen errechnen.


    Die sich aus den Steueranmeldungen ergebenden Zahllasten sind natürlich im Zeitpunkt des Abflusses bzw. Zuflusses davon unabhängig ganz normal im Rahmen der EÜR zu erfassen.


    SteuerTipps für Autoren und Journalisten

  • Deshalb: Wo kann ich unter Verwendung der zutreffenden Option „umsatzsteuerpflichtig nach Durchschnittsätzen …“ den Durchschnittsatz bzw. die konkrete Vorsteuer einsetzen?


    ...in der entsprechenden Eingabemaske für die Umsatzsteuererklärung.
    Bei der EÜR ergibt sich der Betrag doch eh aus den geleisteten Zahlungen.
    Ich hab den Fall mal probuert, einfacher wie im Programm geht es nicht.
    MfG Günter

  • Ich bedanke und verneige mich!


    Ist ja auch logisch. Kosten, die nicht angefallen sind, können auch nicht bei den Ausgaben geltend gemacht werden. Für mich war zunächst nur nicht klar, warum bei der Umsatzsteuererklärung mit einem Durchnittsatz operiert wird und der zu einer Minderung führt, bei der Einkommensteuererklärung dieser Posten einem aber wieder hereingedrückt wird, denn man zahlt ja letztlich Steuer darauf. Das ist aber genau der Punkt: Während die Umsatzsteuer, d.h. der Teil, den ich im Jahr abführe, wirklich weg ist, zahle ich auf den Vorsteuerabzug im Endeffekt zwar Steuern, aber eben nur Steuern. Das bedeutet etwa (nur) ein Drittel des Geldes geht am Ende an das Finanzamt.


    Großen Dank nochmal!