Unterhalt an Bedürftige, Kindesstudium im Ausland

  • Guten Tag,
    jetzt habe ich auch einige Fragen zur Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen. Folgender Fall:
    Ein Kind möchte ein komplettes Erststudium (Erstausbildung) im europäischen Ausland (Kolumbien) absolvieren. Sein Kindergeldanspruch verfällt da er keine Ausbildung im europäischen Ausland antritt, sondern eine Ausbildung in einem anderen Land absolviert und sich daher die grösste Zeit im Ausland aufhalten wird (9-10 Monate). Was letztlich auch das gute ist da der Kindergeldanspruch 2200 Euro + maximale Ausbildungspauschale 800 Euro beträgt.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, hat damit das Kind Anrecht auf Unterhaltszahlungen die dem Gesetz nach als Unterhalt für bedürftige abgerechnet werden. Dies hat zur Folge das theoretisch 8004 Euro jährlich an Unterhaltszahlungen steuerlich abgesetzt werden können, welche sehr hilfreich wären, da es sich um eine kostspielige Ausbildung handelt. Natürlich ist klar, dass in Kolumbien die Lebenshaltungskosten niedriger sind, habe ich dennoch eine Chance die vollen 8004 Euro zu bekommen? (Ausbildungskosten von 11500 Euro jährlich).
    Desweiteren habe ich die frage wie das Finanzamt das generell regelt und sagen kann eine Person ist hilfsbedürftig, wird aber nach dem Auslandssatz berechnet? Da dieses Kind ja auch einen dauerhaft angemeldetet Wohnsitz in Deutschland hat, sein Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland besteht, er aber jedes Jahr für ca 9-10 Monate in Kolumbien studiert.
    Zur Frage inwieweit hat er dadurch Recht Hilfsleistungen nach Bedürftigkeit zu bekommen? In Kolumbien gilt ab 2012 Ländergruppe 3 das bedeutet angerechnet werden könnten der halbe Betrag. Aber ist es nicht ungerecht zu sagen dass er nicht den vollen Betrag verdient wenn er sich 3 Monate in Deutschland befindet und einen höheren Bedarf hat (zumindest eben dann gerade für die bennanten 3 Monate in Deustchland),
    vielen Dank für eure Unterstützung

    • Offizieller Beitrag

    jetzt habe ich auch einige Fragen zur Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen. Folgender Fall: Ein Kind möchte ...

    Das wäre dann wohl ein Fall für einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

  • Es schadet ja nicht sich auch auf dieser Ebene zu informieren, vielleicht hat ja schon jemand Erfahrungen damit gesammelt und es ist mir selbstverständlich bewusst dass ein Forum den Weg zum Steuerberater nicht ersparen kann