Fehler in der Maske für Steuerbescheinigungen (KAP)?

  • Hallo,
    die Maske Zinsen und andere Kapitalerträge/Steuerbescheinigungen scheint nicht alle Möglichkeiten abzudecken.
    Mein Fall:
    In einer StBesch einer Bank habe ich
    1. Kapitalerträge von X EUR
    2. einen nicht ausgeglichenen Verlust von Y EUR
    3. thesaurierte Beträge aus dem Verkauf von Fonds von Z EUR


    Nr. 3 bedarf vielleicht einer näheren Erläuterung: Wenn thesaurierende ausländische Fonds verkauft werden, werden die in den Jahren seit Kauf thesaurierten Beträge automatisch von der Bank nachversteuert. Eigentlich hätte man diese Beträge jährlich selbst ermitteln und in die jeweiligen StErklärungen eintragen sollen.
    Hat man das gemacht, kann man die Nachversteuerung rückgängig machen, indem man die Summe Z von der Summe X wieder abzieht.


    Zurück zur Eingabemaske:
    Wenn ich das Häkchen für eine Verlustbescheinigung nicht ankreuze, kann ich unter "Sonstige Angaben" die Position 3 eintragen. Dann kann ich aber den Verlust (Nr. 2) nicht eintragen.
    Setze ich das Häkchen, kann ich zwar den Verlust eintragen, jedoch fehlt dann die Möglichkeit unter "Sonstige Angaben" die Position 3 einzugeben.
    Einfach die Kapitalerträge X um Z zu vermindern geht auch nicht, da in meinem Fall X gleich 0 EUR ist (wie wohl immer, wenn ein verbleibender Verlust ausgewiesen ist) und negative Beträge nicht eingegeben werden können.
    Mein Fall ist hier beim Design der Maske wohl schlicht vergessen worden.


    Ich habe mir nun geholfen, indem ich einfach zwei Einträge für die eine StBesch erstellt habe, eine Verlustbescheinigung und eine normale. Im Ergebnis stimmt es jetzt, trotzdem ist es unschön.


    Vielleicht kann das ja jemand an das WISO-Team für nächstes Jahr weitergeben.

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht kann das ja jemand an das WISO-Team für nächstes Jahr weitergeben.

    Das kannst Du doch selber erledigen. Mache ein Ticket beim Buhl-Support und lasse das "Problem" überprüfen. Im Zweifel schalten die sich, nach Rückfrage, auf Dein System auf und schauen sich das an.

  • Ich halte die Steuerbescheinigung für falsch. In der Zeile Kapitalerträge müsste nämlich der Betrag Z enthalten sein. Deswegen steht in solchen Fällen unter Z: "Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen."

  • Napoleon
    Die StBesch ist schon richtig, da beim Verkauf des Fonds der Betrag Z vom damals bestehenden Verlusttopf abgezogen wurde (genau wie unterjährige Zinsen oder andere Kapitaleinkünfte bei dieser Bank).
    Statt positiver Einkünfte erhöht wurden also bereits aufgelaufene negative Einkünfte gemindert.


    miwe4
    Buhl werde ich informieren, sobald ich meine Kundennummer finden kann (der erste Support meines Lebens, der diese nicht aus der ihm bekannten Mailadresse selbst ermittlen kann).

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Napoleon
    Die StBesch ist schon richtig, da beim Verkauf des Fonds der Betrag Z vom damals bestehenden Verlusttopf abgezogen wurde (genau wie unterjährige Zinsen oder andere Kapitaleinkünfte bei dieser Bank).
    Statt positiver Einkünfte erhöht wurden also bereits aufgelaufene negative Einkünfte gemindert.


    Hier wurden intern zwei steuerlich unterschiedliche Sachverhalte verrechnet, und deshalb (glauben Sie mir) eine falsche Steuerbescheinigung erstellt.


    Richtig wären zwei Steuerbescheinigungen
    Eine für den Verlust aus privaten Veräußerungsgeschäften.
    Eine für Kapitalerträge.


    Also ist eine Aufteilung Ihrerseits nicht schlecht! :D

  • Die StBesch ist schon richtig, da beim Verkauf des Fonds der Betrag Z vom damals bestehenden Verlusttopf abgezogen wurde

    Wie häschen schon schrieb: Das ist nicht eben nicht richtig. Der Verlusttopf kann nur Veräußerungsverluste enthalten. Das, was beim Fondsverkauf aber nachversteuert wird, ist laufender Kapitalertrag und damit strikt von Veräußerungsvorgängen zu trennen. Die laufenden Kapitalerträge können den Verlusttopf nicht mindern.

  • Wie häschen schon schrieb: Das ist nicht eben nicht richtig. Der Verlusttopf kann nur Veräußerungsverluste enthalten. Das, was beim Fondsverkauf aber nachversteuert wird, ist laufender Kapitalertrag und damit strikt von Veräußerungsvorgängen zu trennen. Die laufenden Kapitalerträge können den Verlusttopf nicht mindern.

    Spät aber vielleicht benutzt das ja noch mal jemand als Referenz.
    Das stimmt so nicht. Der Verlusttopf enthält Verluste aus Veräußerungen genauso wie negative laufende Erträge, zB aus Fonds- oder Anleihenkäufen (Stückzinsen). Entsprechend wird er auch durch beide Arten positiver Erträge gemindert.


    In der neuen WISO Version 2013 kann ich nun auch die Sonstigen Angaben bei Verlustbescheinigungen machen. Problem also gelöst.