Wohngeldzuschuss Umsatzsteuer-Voranmeldung

  • Hallo,




    ich bin umsatzsteuerpflichtig und bekomme für meine Leistungen vertraglich eine Summe x plus einen steuerfreien Wohngeldzuschuss y.


    Ich würde jetzt x unter "8400 Erlöse 19% USt." buchen und y unter "8200 Erlöse". Bei X bin ich mir ziemlich sicher, nur was das Wohngeldangeht nicht.


    Unter welchem Posten gebe ich den Wohngeldzuschuss in meiner Voranmeldung an, bzw. muss ich das überhaupt?


    Ich benutze die WISO-Steruer-Sparbuch 2012- Software.




    Vielen Dank schonmal

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    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe davon aus, bei steuerfrei meinen Sie "umsatzsteuerfrei".


    Dann erachte ich die Buchunng als richtig, sofern SIE geprüft haben, dass das mit der Umsatzsteuerbefreiung so alles seine Richtigkeit hat!


    Des weiteren gehören diese Umsatz in die USterklärung Anlage UR, irgendwo unter "gem. § Schwuppsdiwupps steuerfreie Leistungen" - je nach Sachverhalt, Befreieungsbegründungsparagrafen nachtragen.
    Ich hock grad schwer entspannt auf dem Bett und hab dasFormular nicht zur Hand, glaub es war, je nach Sachverhalt in den Zeilen 44, 47, 48.

  • ja, ich meine umsatzsteuerfrei...








    Ich bekomme die Umsatzsteuer von der Firma ausgezahlt außer auf den Mietkostenzuschuss, ich gehe davon aus, dass die Firma das hat überprüfen lassen, da es schon immer so gemacht wird, aber leider finde ich keinen wirklich passenden Paragraphen dazu. In der Feststellung der Unternehmereigenschaft wird nicht klar gesagt, ob der Mietkostenzuschuss auch unter die Umsatzsteuerpflicht fällt. Begründet wird meine USt-Pflicht mit dem Vorhandensein eines Leistungsaustausches, dieser liegt aber im Mietkostenzuschuss nicht vor. Das müsste doch nach meiner Meinung ausreichen, oder?




    Wo würde ich dann bei der Voranmeldung den Mietkostenzuschuss eintragen, da gibt es ja eine vielzahl an Möglichkeiten und "steuerfrei Umsätze"? Muss ich das überhaupt in der Voranmeldung machen oder reicht es in der Umsatzsteuererklärung?

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    • Offizieller Beitrag

    Sie haben eine eigene Verantwortung, die Umsatzsteuerbefreiung zu überprüfen!


    Und wenn sie das getan haben, dann wissen Sie auch den Paragrafen, nachdem der Zuschuss befreit ist und tragen dann in die entsprechende Zeile ein- und JA, das gehört auch in die Voranmeldung.