Anlage N-AUS: Wie Einkommen nach Zwischenstaatlichem Übereinkommen (ZÜ) ausfüllen?

  • Hallo!


    Ich beziehe (steuerfreie) Einkünfte nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (Europ. Organisation) und möchte diese in meinem WISO-Steuersparbuch eingeben. Ich wohne in Deutschland und bin hier auch tätig. Leider gelingt es mir nicht, im WISO-Sparbuch die entsprechenden Masken sinnvoll auszufüllen: Hier muss man offenbar immer über "Auslandstätigkeit" gehen. Dann muss man immer zuerst das Land auswählen und die Dauer der "Auslandstätigkeit" eingeben. Erst dann kann man irgendwo Einkünfte nach ZÜ ankreuzen. Ich behelfe mir bisher über die Auswahl "Anderer Staat" und dann manuelle Eingabe von "Deutschland". Allerdings sieht das in der Anlage N-AUS dann seltsam aus, da dort eben eine Auslandstätigkeit mit angegeben wird (wenn auch in "Deutschland"), die ja eigentlich keine ist. Leider zwingt mich WISO offenbar dazu, diese Felder auszufüllen.


    Soweit ich das Formular N-AUS verstehe, kann ich als in Deutschland Wohnhafter und Tätiger bei ZÜ-Bezügen einfach nur Zeilen 67-70 ausfüllen und den Rest des Bogens ignorieren. Im WISO-Steuersparbuch scheint das nicht zu gehen.


    Ist irgendeine Lösung bekannt?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Dann sollte man vielleicht erst einmal klären, um welche euopäische Organisation es sich handelt und ob diese Zahlungen überhaupt dem Progressionsvorbehalt i.S. § 32B EStG unterliegen.

  • Dann sollte man vielleicht erst einmal klären, um welche euopäische Organisation es sich handelt und ob diese Zahlungen überhaupt dem Progressionsvorbehalt i.S. § 32B EStG unterliegen.


    Es handelt sich um die Europäische Patentorganisation. Steuerpflicht: nein, Progressionsvorbehalt: ja. Habe das die letzten Jahre mit Steuerberater auch so gehandhabt, und das Finanzamt hat das akzeptiert. Leider haben sich dieses Jahr mit Einführung der Anlage N-AUS die Formulare geändert, daher auch meine Frage bzw. die Probleme mit den Programm.

  • Alles klar, Spass mit dem deutschen Steuersystem...


    Nach Konsultation sowohl meiner zuständigen Finanzbeamtin als auch des Buhl-Supports scheint es mir nun so, dass die neue Anlage N für 2011 hier einfach fehlerhaft ist.


    Steuerfreier Arbeitslohn nach ZÜ ist demnach - wie in den vorherigen Jahren - weiterhin in Zeile 21 zu erfassen. Diese Zeile ist in der neuen Anlage N - anders als bisher - aber ausdrücklich nur als Übertragsfeld aus der Anlage N-AUS gedacht. N-AUS wiederum gilt aber nur für ECHTE Auslandstätigkeiten. Dies scheint im Wiso-Programm demnach also korrekt abgebildet zu sein.


    Schlussendlich gibt es also gar kein Feld mehr, in dem ich meine inländischen steuerfreien ZÜ-Bezüge angeben kann!?


    Das wäre mir natürlich gar nicht unrecht, ist aber wohl kaum die Absicht der Finanzverwaltung.


    Naja, dann rufe ich morgen nochmal im Finanzamt an, werde aber ausser Planlosigkeit und einem Schulterzucken wohl wieder einmal nicht viel erreichen. Mal sehen, ob man sich dort doch noch ein paar Gedanken gemacht hat zu diesem "Spezialfall", der bundesweit bestimmt auf ein paar zehntausend Personen zutrifft.

    • Offizieller Beitrag

    Nimm doch die Zeile für ALG, Mutterschaftsgeld, etc.; mit besonderer Erläuterung und dem Belegnachweis wird das FA schon das passende daraus machen. Und Deine Steuerberechnung stimmt dann auf jeden Fall. Ein bisschen Flexibilität kann nie schaden. ;)