Übungsleiterfreibetrag

  • Hallo,


    ich habe eine nebenberufliche Anstellung (mit Lohnsteuerkarte) beim Kirchenkreisamt und in diesem Zusammenhang Anrecht auf Pbungsleiterfreibetrag. (Chorleiter) Ich habe in "WiSo 2012" meine Lohnsteuerkarte erfasst, weiß jetzt aber nicht wo im Programm der Übungsleiterfreibetrag angegeben werden. ( Auf Lohnsteuerkarte Zeile 38 )
    Wenn ich dies unter "Sonstige Angaben" wird der Übungsleiterfreibetrag aber in der Steuerberechnung nicht berücksichtig.


    Wer kann mir weiterhelfen?


    Herzliche Grüße, Eike Formella

    • Offizieller Beitrag

    Zeile 38 der Lohnsteuerbescheinigung sind variable Angaben des Arbeitgebers, die nirgends ausgewertet werden und bei jedem varieren können.


    Schau mal im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Oder noch einfacher, gib mal ein entsprechendes Stichwort in die Hilfefunktion bzw. Programmführung Deines Steuerprogramms ein.

  • Moin, Moin,


    also mit meiner Selbstständigkeit hat das ganze gar nichts zu tun und die Hilfeführung vom WiSo-Steuerprogramm hat mir nicht wirklich weitergeholfen. Sonst würd ich ja hier nicht fragen ;)


    Es geht um eine Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte, bei der mir aber eben dieser Übungsleiterfreibetrag (EStG §3 Nr. 26) zusteht. Also Beispiel:


    Bruttoarbeitslohn 5000 €
    Übungsleiterfreibetrag: 2100 €
    zu versteuern: 2900 €


    Wenn ich die Daten der Lohnsteuer-Karte eingebe, finde ich dort nichts entsprechendes.


    Unter "Sonstige Angaben zum Arbeitslohn" gibt es zwar genau diesen beschriebenen Fall, aber die Zahlen, die ich dort eingebe tauchen in der Steuerberechung (die das Programm anbietet) nicht auf und es steht dort einfach mein Bruttoarbeitslohn von 5000 € (der Freibetrag wird nirgends berücksichtigt)


    Nun ist die Frage - was muss ich machen, damit der Freibetrag berücksichtig wird? Soll ich den Bruttoarbeitslohn einfach selber kürzen? Also in den Angabe zur Lohnsteuerkarte 2900 € statt 5000 € eingeben? Das kommt mir komisch vor... und entspricht ja dann auch nicht mehr dem, was eigentlich auf meiner Lohnsteuerbescheinigung steht.


    Ich hab das nie so gemacht - vorher auf dem Bogen N gab es eine Spalte für diesen Betrag. Allerdings habe ich beim Überfliegen der Steuerbescheide der letzten Jahre, das Gefühl, dass mir dieser Freibetrag nie einberechnet wurde und ich folglich zu viele Steuern geszahlt habe. Das wär's ja jetzt noch ;)


    Wäre wirklich toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.


    Herzliche Grüße, Eike Formella

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du nicht das machst, was ich Dir geraten habe, wirst Du den § 3 Nr. 26 EStG nie berücksichtigt bekommen.

  • und warum muss ich das unter selbstständige Arbeit eintragen obwohl es sich dabei um ein Angestelltenverhältnis handelt?


    Hauptberuflich bin ich übrigens selbstständig.


    LG Eike

  • HAllo nochmal und bezgl. dieser Frage zum letzten Mal.


    Ich muss mich entschuldigen - ich hatte übersehen (und bei dem Durchsehen meiner Akten jetzt bemerkt), dass mein Arbeitgeber den Bruttobetrag bereits um den Freibetrag gekürzt hat. Somit gebe ich einfach die Daten meiner Lohnsteuerbescheinigung ein und alles passt.


    Vielen Dank trotzdem für alle Hilfe !


    Eike