Umsatzsteuererklärung wird höher als die vierteljährliche USTVA

  • Selbständig Reinigungsgewerbe



    ich habe vierteljährlich meine USTVA gemacht und möchte jetzt in der jährlichen UStEKL die Werte übers Jahr verteilt erhöhen um circa 15 % .
    Ist das okay? "Da ich während des Jahres nicht alles angegeben habe". Gewinn wäre sonst evt zu gering gegenüber Ausgaben und Einnahmen. Bei sehr
    geringem Lebensniveau - Existenzbereich ohne Luxus.




    Anders gefragt: sind die vierteljährlichen USTVA irgendwie rechtsauslegend verbindlich oder können die als eine Anzahlungsorientierung gelten? Oder sieht ein Prüfer darin irgendwelche berechtigte Anhaltungspunkte als verdächtig an?


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    ich habe vierteljährlich meine USTVA gemacht und möchte jetzt in der jährlichen UStEKL die Werte übers Jahr verteilt erhöhen um circa 15 % .
    Ist das okay? "Da ich während des Jahres nicht alles angegeben habe". Gewinn wäre sonst evt zu gering gegenüber Ausgaben und Einnahmen.

    Anders gefragt: sind die vierteljährlichen USTVA irgendwie rechtsauslegend verbindlich oder können die als eine Anzahlungsorientierung gelten? Oder sieht ein Prüfer darin irgendwelche berechtigte Anhaltungspunkte als verdächtig an?

    Ich würde es mal mit einer Selbstanzeige i.S. § 371 AO probieren.

  • Okay Danke für Ihre klare Sprache.


    Aber ist das eine echte Art, sich unverdächtig zu halten gegenüber dem F-Amt?


    Zumindest nach etwas möglichen Gestaltungsspielraum suche ich. Denn das letzte Quartal zu korriegen muss ja möglich sein - allein meine Überprüfung des ganzen letzten Jahres ergibt die alltäglich kleineren unterlaufenen Fehler zu erkennen, die während des Jahres nicht erkennbar wurden.


    So werden ja eben durch die USTEKL Jahreskorrekturen legal gewährt. Ohne das da Absichten hintersteckten.


    Ich will Sie ja nicht in die Enge treiben.


    Wäre aber froh, inwieweit erfahrungsgemäss hinnehmbare Korrekturen als angebracht gelten. Denn so sind mir schon Fehler unterlaufen, daß ich Rechnungen dem neuen Jahr zugeordnet habe, die aber sehr wohl ins letzte Jahr fallen. Dafür kann ja keine Selbstanzeige im Augenblick passend sein.


    Ich würde mich freuen über hilfreiche Erfahrungen


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Nach Deinem Eingangspost hast Du wissentlich und und vorsätzlich unzutreffende Angaben getätigt, um Deine private Liquidität besser gestalten zu können. Jede Steueranmeldung (USt-Voranmeldung, USt-Jahreserklärung) stellt eine eigenständige Steuererklärung und somit auch einen möglichen eigenen Straftatbestand dar.


    Du erwartest jetzt nicht allen Ernstes Tipps aus dem Forum, wie Du Deine Steuerhinterziehung besser gestalten könntest?

    • Offizieller Beitrag

    Korrigieren kann man alles- wenn die Steuerhinterziehung aber regelmäßig und mit System erfolgt, können das Steuerprüfer erkennen.


    Die Differenz zwischen Voanmeldung und Jahreserklärung muss erklärbar sein!


    Der Tipp von miwe ist wohl der beste von hier- wenden Sie sich an den Steuerberater Ihres Vertrauens.

    • Offizieller Beitrag

    Drücken wir es mal so aus: Die Wahrscheinlichkeit, unangemeldeten Besuch eines Umsatzsteuer-Sonderprüfers zu erhalten, ist größer, als die Chance, eine Dreier im Lotto zu haben. :D

  • Der Tipp von miwe ist wohl der beste von hier- wenden Sie sich an den Steuerberater Ihres Vertrauens.

    Ich danke Euch für Euere Einschätzung. :)
    Aber ganz verstehe ich den Wink zur Steuerberaterin nicht. Was kann die denn anders machen! Meiner Erfahrung nach bucht die lediglich und entzieht sich jeder Verantwortung - ... von der weiß ich lediglich worauf zu achten ist. :)
    Nochmals Danke Euch

    • Offizieller Beitrag

    Steuerberater beraten, begleiten und vertreten auch in Steuerstrafverfahren, Prüfungsverfahren und Selbstanzeigen.

    • Offizieller Beitrag

    Aber ganz verstehe ich den Wink zur Steuerberaterin nicht.

    Der bezieht sich mit Sicherheit auf deren Kenntnisse, eine rechtzeitige strafbefreiende Selbstanzeige zu erstatten.

    Was kann die denn anders machen!

    Richtig, also gesetzeskonform, buchen und anmelden.

    Meiner Erfahrung nach bucht die lediglich und entzieht sich jeder Verantwortung - ...

    Naj ja, bei dem Thema solltest Du Dich, nach Deinen vorherigen Äußerungen, mal ganz hinten anstellen.

  • Der Steuerberater kann meines Wissens die Abgabe der Einkommenssteuer auf Herbst - genauer Termin? - erreichen. Gilt dies auch für die jährliche USTEKL? Danke

    • Offizieller Beitrag

    Bei Bearbeitung der Steuererklärungen durch den Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist im Allgemeinen auf den 31.12.- nicht jedoch, wenn Sie vom FA zur Abgabe aufgefordert worden sind.

    • Offizieller Beitrag

    Und im hier vorliegenden fall der Steuerhinterziehung würde ich keinen Tag mehr warten. :censored:


    Übrigens:
    Auch wenn du in der Jahreserklärung zutreffende Angaben machst, ist hinsichtlich der Voranmeldungen der Tatbestand der (vollzogenen) Steuerhinterziehung gegeben.