Abrechnung Mutterschutz

  • Ich möchte für Mai 2012 eine Mitarbeiterin mit Mutterschutzfrist abrechnen und mich bevor ich den Beitragsnachweis versende noch einmal vergewissern, dass ich keinen Fehler gemacht habe.


    Die Mutterschutzfrist beginnt am 19.05.2012, diese habe ich bereits als Fehlzeit, so wie hier beschrieben bereits erstellt: http://update1.buhl-data.com/f…Mutterschutzfrist2011.pdf


    Ich bin ursprünglich davon ausgegangen, dass ich mit der Lohnart "Gehalt" das reguläre Bruttoeinkommen erfasse. Allerdings stimmt dann das verminderte Gleitzonenentgelt nicht mehr und ist höher als in den vorangegangenen Monaten. Da es sich nicht um eine U2-Abrechnung handelt und das "Programm keine automatische Berechnung für den Mutterschutz vornimmt", dass ich das Bruttogehalt anteilig angeben muss? Sprich bei 13 Tagen Mutterschutzfrist, verbleiben 18 Tage auf die das Bruttogehalt "gekürzt" wird (Bruttogehalt/30Tage*18Tage). Dadurch ergibt sich, dass die Mitarbeiterin mit dem ausgezahlten anteiligen Nettogehalt und dem von der Krankenkasse bezahlten Mutterschutzgeld auf ihr sonstiges Nettogehalt kommt.
    Stimmt das so?


    Wie sieht es mit den folgenden Angaben aus:
    - Bezüge in Fehlzeit? -> ja oder nein? Steht bei mir standardmäßig auf "nein", wo könnte ich das ändern?
    - erhaltene Sozialleistungen (Tageswert) -> auch nach dem Lesen des Gesetztestexte bin ich nicht schlau geworden und auf Anfrage bei der Krankenkasse konnte die damit nichts anfangen, sondern nur etwas mit Sachleistungen die zusätzlich zum Gehalt bezahlt werden. Was bedeutet das Feld und was müsste ich eintragen? Es gibt keine Sachleistungen im Sinne von VWL oder Geschäfts-PKW. Handelt es sich da um den Arbeitgeberzuschuss, der zu leisten ist, wenn die max. von der Krankenkasse gezahlten 13 Euro in der Mutterschutzfrist den Nettolohn nicht ausgleichen können? Wenn ich als Arbeitgeber also keinen Ausgleich zahlen muss, dann bleibt das Feld leer?


    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Hallo
    Bruttogehalt nur bis zum Beginn Mutterschutz, ab da Lohnart 59 "Zuschuss Mutterschaft" ist ja SV und Lohnsteuerfrei (Bezüge in Fehlzeit daher auch "Nein") und wird nur netto gezahlt. die Differenz zahlt ganz richtig die Krankenkasse max 13 EUR pro Tag.


    Du zahlst ja sicher keine Sozialleistungen, damit ist ALG oder HartzIV gemeint. Viele bekommen doch zusätzlich zum wenigen Lohn noch aufstockend Sozialgeld vom Amt.



    Coschu

  • Dankeschön, für die Antwort!


    Wenn ich also keinen Mutterschaftszuschuss zahle, dann muss die Lohnart "Zuschuss Mutterschaft" nicht erfasst werden? Und im Folgemonat werden alle Tage als "Fehlzeit Mutterschutz" erfasst und auch keine Lohnart?

  • Das war vielleicht ein bisschen komisch gefragt. Es war als Verständnisfrage gedacht: Wenn die 13 Euro von der Krankenkasse, den Nettolohn bereits abdecken, dann würde ich die Lohnart "Zuschuss Mutterschutz" gar nicht erst erfassen müssen. Sondern über die Fehlzeitenmeldung an die Krankenkasse wäre bereits alles geregelt?