Fahrkosten/Entfernungspauschale Studium

  • Hallo zusammen,


    wie beschrieben in diesem und diesemArtikel kann ich wohl meine Kosten für die Fahrten zur Uni der letzten Jahre voll ansetzen (habe 2011 mit meinem Beruf begonnen und möchte nun zusammen mit meiner ersten Steuererklärung rückwirkend bis 2008 meine Kosten als Verlustvortrag geltend machen).


    Meine Frage ist nun wie ich das im Sparbuch überhaupt angeben kann - es werden ja automatisch nur die einfachen Wege berechnet?!


    Vielen Dank für folgende Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Das geht problemlos, wenn man sich mal mit den Begrifflichkeiten auseinandersetzt. Ob es dann so von der Finanzverwaltung anerkannt wird, steht wieder auf einem anderen Blatt.

  • Hallo miwe4,


    ich gehe davon aus, dass du meinst das ich genauer hingucken soll?
    Ich hoffe trotzdem das du mir noch einen Tipp gibst - soweit ich das im Internet recherchieren konnte wurde das in der Tiefe noch nicht gefragt/diskutiert.
    Bin ich vielleicht bei "Angaben zur regelmäßigen Arbeitsstätte" falsch?


    LG

    • Offizieller Beitrag

    Bin ich vielleicht bei "Angaben zur regelmäßigen Arbeitsstätte" falsch?

    Wenn Du das Urteil anwenden möchtest, bist Du da natürlich falsch. Bleibt also nur noch einzige andere Möglichkeit, nämlich bei Auswärtstätigkeiten. Dir ist aber klar, dass Du dann ggf. alle tatsächlich durchgeführten Fahrten nachweisen musst?