Wie kann ich eine Zusammenveranlagung hinsichtlich der Steuerabrechnung "auflösen"?

  • Hallo und ein herzliches Willkommen meinerseits in diesem Forum :)


    Ich habe für meine Frau und mich die Steuer als "Zusammenveranlagung" über ELSTER eingereicht und zwischenzeitlich auch die Erstattung bekommen.
    Jetzt möchte ich aber auch gerne meiner Frau den ihr zustehenden Betrag überweisen.


    Wie kann ich dies im Programm einsehen, was sie denn bekommt??


    Danke für die Hilfe,


    Olli_S

  • Bei normaler Ehe bekommt die Frau 50%. Anders lässt sich das eigentlich nicht vergleichen, da durch die Zusammenveranlagung ja ein ganz anderer Steuersatz zugrunde liegt, als bei getrennter Veranlagung.


    Du kannst natürlich vergleichen, was gewesen wäre, wenn eine getrennte Veranlagung genommen wäre. Aber dann wird sehr wahrscheinlich einer von Euch dem anderen einen wesentlich höheren Betrag als die Erstattung überweisen müssen...

    • Offizieller Beitrag

    Man beantragt NACH Ergehen eines Steuerbescheides Aufteilung der Steuerschuld beim Finanzamt.

    Kann mich ja irren, aber ich glaube hier geht es nur darum, die Erstattung unter den Ehepartnern mit getrennten Konten zu teilen, nachdem die Kompletterstattung auf dem Konto des TE eingegangen ist (salopp gesagt "die Beute teilen" :beer:

    • Offizieller Beitrag

    Aber die Aufteilung "halbe-halbe", nach Nasenlänge oder eben per körperlicher Gewalt kann doch aus keinem Programm hervorgehen. 8|


    Die Beantragung der Aufteilung beim FA teilt auch nicht den Steuerbescheid sondern gibt tatsächlich nur korrekt darüber Auskunft, welcher Teil der Steuerschuld auf welchen Ehepartner entfällt. Das ist ein Standardprozedere, wenn gegen einen der Eheleute eine Pfändung läuft oder/und keine Zugewinngemeinschaft (Gütertrennung) besteht und ist möglich, weil eine steuerrechtliche Zusammenveranlagung auch bei zivilrechtlicher Trennung aller Güter möglich ist.

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm gibt auch Auskunft zu den Erstattungs- bzw. Nachzahlungsbeträgen auf die einzelnen Ehegatten:


    Dazu auf "Berechnung" gehen. Dann links auf "Kommentierung zur Steuerberechnung" klicken.


    Unter dem Text "Anteil der Ehegatten am Erstattungsbetrag" stehen dann die Prozentsätze der Erstattung für jeden Ehegatten.


    Die Prozentsätze werden dort auch bei einer evtl. Nachzahlung angegeben.

  • Hallo zusammen,


    Billy1963 hat den Nagel auf den Kopf getroffen.


    Ich möchte meiner Frau die "richtige" Summe überweisen, da alles auf mein Konto überwiesen wurde.


    Ansonsten teilen wir die Beute natürlich 50:50 :thumbsup:


    Danke an alle und gerne bis bald,


    Olli_S

  • Unter dem Text "Anteil der Ehegatten am Erstattungsbetrag" stehen dann die Prozentsätze der Erstattung für jeden Ehegatten.


    Die Prozentsätze werden dort auch bei einer evtl. Nachzahlung angegeben.

    Aber das ist letztendlich auch nur wieder so eine Milchmädchenrechnung. Bei einer Steuerklassenaufteilung von III/V wird da in der Regel der mit der Steuerklasse V die gesamte Nachzahlung bekommen. Und selbst bei IV/IV könnte eine eigentlich nachzahlen müssen, was durch die Erstattung beim anderen "kompensiert" würde.


    Wenn man so eine Rechnung anfängt, dann sollte man die Zahlen bei getrennter Veranlagung nehmen. Der mit der Nachzahlung zahlt den Betrag in einen Topf. Der mit der Erstattung nimmt seinen Betrag aus dem Topf. Dann hat jeder sein eigenes Einkommen selbst versteuert. Und das, was übrig bleibt, wird 50:50 aufgeteilt, denn die Ersparnis hat man wegen der Zusammenveranlagung.


    Aber einfach die Erstattung irgendwie aufteilen, funktioniert nicht richtig.

    • Offizieller Beitrag

    Aber einfach die Erstattung irgendwie aufteilen, funktioniert nicht richtig.

    Kommt darauf an, was man da erwartet oder mit bezweckt. Mir scheint es hier eher um einen symbolischen Akt zu gehen.
    Man könnte andererseits die Erstattung auch einfach gemeinsam ausgeben, dann haben beide etwas davon. :whistling:

  • Hallo und guten Abend,


    es ist wirklich als "symbolischer Akt" gedacht, damit es wirklich eine gerechte Verteilung wird.
    Hermann:
    wenn ich deiner Anleitung folge, bekommt meine Frau 100% und ich dann 0% ?(


    Das ist aber auch nicht sooo richtig....


    Ich denke, dass ich im Programm nachschaue, was meine Frau in 2010 als Erstattungsbetrag bekommen hatte, da waren wir nämlich noch nicht verheiratet (fand in 2011 statt).
    Auf diese Summe einen wohl gemeinten Aufschlag und dann müsste doch eine gewisse Form der "Gerechtigkeit" entstehen.


    Schönen Abend,
    Olli_S

    • Offizieller Beitrag

    wenn ich deiner Anleitung folge, bekommt meine Frau 100% und ich dann 0%

    Warum? Je nach Steuerklassenwahl, etwaigen Freibeträgen und Progression beim Lohnsteuerabzug könnte eine "echte" Aufteilung in vielen denkbaren Fallmöglichkeiten für Dich noch schlechter aussehen. 8)

    • Offizieller Beitrag

    Es ist nichts falsches daran, Ihrer Frau alles zu geben, sie hat sicherlich auch mehr Erfahrung daran, das Geld sinnvoll zu investieren! *






    *wenn ich das als Frau mal so sagen darf...

  • es ist wirklich als "symbolischer Akt" gedacht, damit es wirklich eine gerechte Verteilung wird.
    Hermann:
    wenn ich deiner Anleitung folge, bekommt meine Frau 100% und ich dann 0% ?(


    Das ist aber auch nicht sooo richtig....

    Hört sich so an, als ob Du Steuerklasse III und sie Steuerklasse V hat. Dann bist Du mit der Aufteilung des einfachen Erstattungsbetrags auf jeden Fall noch sehr gut weggekommen... Denn bei Steuerklasse V hat Deine Frau wesentlich mehr Steuern vom Lohn abgezogen bekommen, als früher.


    Ich denke, dass ich im Programm nachschaue, was meine Frau in 2010 als Erstattungsbetrag bekommen hatte, da waren wir nämlich noch nicht verheiratet (fand in 2011 statt).
    Auf diese Summe einen wohl gemeinten Aufschlag und dann müsste doch eine gewisse Form der "Gerechtigkeit" entstehen.

    Wenn Du die Zeit vor der Hochzeit zugrunde legst, dann gilt als Maßstab die getrennte Veranlagung. Schau Dir die Nachzahlung/Erstattung von Dir und Deiner Frau bei getrennter Veranlagung an. Das sind im Wesentlichen die Zahlen, wenn Ihr noch nicht verheiratet wärt. Ich vermute (ohne Kenntnis der Steuerklassen und des Einkommens anders kaum möglich), dass Du dann einiges zurückzahlen müsstest, und Deine Frau einiges erstattet bekommen würde. So wäre es dann gerecht: jeder zahlt die Steuern, die er/sie zahlen würde, wenn Ihr nicht verheiratet wärt...


    Aber der Erstattungsbetrag lässt bei der Zusammenveranlagung nie so einfach gerecht auf die beiden Partner aufteilen, es sei denn sie verdienen halbwegs dasselbe und sind beide Steuerklasse IV.