LStE - rückwirkende Abgabe/ Sonderausgaben

  • Hallo,


    ich bearbeite seit einiger Zeit unsere 1. LStE für Angestellte (Fristverlängerung ist beantragt). Auch mit Wiso.
    Bei der Interpretation einiger Regelungen habeich jedoch Schwierigkeiten, und auf einige generelle Fragen konnte
    ich bisher keine klare Antwort finden.


    Kurze knappe Antworten bzw. Links reichen natürlich. Besten Dank!


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    Vorraussetzungen:


    Ehemann: eingetragener Student bis 09/2010. Dabei ehrenamtliche Tätigkeit bis 05/2010.
    Seit 06/2010 Angestellter Vollzeitstelle Steuerklasse I.
    Ehefrau: Hausfrau, davor Studentin. Hochzeit Mai 2011, ab 2011 Steuerklasse III(Ehemann)und V (Ehefrau) genehmigt. Keine Kinder.
    Ehemann: allererste LStE erfolgt in 2012 (für 2011)
    Ehefrau: bishernie eine LStE für Klasse I o.ä. abgegeben, ABER seit 2006 jährl.auf freiberuflichen Steuernummer (nie steuerpflichtige Einnahmen).


    Fazit: beide haben bisher noch nie eine LStE fürKlasse I, III oder V abgegeben.


    Ehefrau wird in 2012 oder 2012 Vollzeitstelle annehmen, und plant in LStE für 2012/ 2013Sonderausgaben geltend zu machen für Kosten Erststudium.


    Fragen:
    A.1.) Kann Ehemann wegen Erstabgabe für 2011, auch noch für 2010 die LStE einreichen ?
    A 2.) Falls ja, kann Ehemann Sonderausgaben für Erststudium geltend machen, und muss er diese in die LStE für 2010 oder für 2011eintragen?
    A 3.) Falls nein, kann Ehemann diese Sonderausgaben dann aber in LStE für 2011 eintragen?
    A 4.) Bis zu welchem Jahr können die Sonderausgaben in diesem Fall rückwirkendgeltend gemacht werden?
    A 5.) Ist ein sog. Erststudium auch dann eines, wenn vor diesem ein anderes ohne Abschluss erfolgte? (Falls dem nicht so wäre, müßte der Ehemann ja einen Verlustvortrag genehmigt bekommen)
    B) Müssen für 2011 beide Ehepartner ihre LStE für Klasse III und V, abgeben, oder kann Ehefrau evtl. einfach keine abgeben, d.h. keinerlei Angaben
    machen?
    C) Falls beide abgeben müssen, verwirkt sich der Sonderausgabenanspruch in 2012 für Ehefrau wirklich für immer, da
    sie ja in 2011 keine Einnahmen hatte?
    D) Hat Ehefrau evtl. Sonderausgaben-Anspruch evtl. sogar schon dadurch verwirkt, daß sie seit 2006 eine LStE auf eine freiberufliche Steuernummer abgegeben hat oder zählt das nicht?
    E) Wie wird der studentische Steuerfreibetrag von 8004 € jährl. in 2010 aufgeteilt, wenn nur 5 Monate als Student gearbeitet wurde? --> (Bspw. 5 Monate:8004 € : 12 Mo * 5 Mo = 3335 €)?
    E 1.)500 € sind zusätzlich steuerfrei da ehrenamlich?
    E 2.) Einnahmen über 3835 € + Werbungskosten (3335 € + 500 € + Werbungskosten) werden nach Steuerklasse I versteuert?
    F) Können für die Tätigkeit als Student in 2010 die vollen 920 € Werbungskosten abgesetzt werdenoder nur anteilig für 5 Monate? (Und wie verhält es sich mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag für die restlichen 7 Monate als Angestellter?


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    (Nach meinen Recherchen:
    -kann wer zum ersten Mal eine Steuerklärungabgibt, das auch für mehrere Vorjahre tun.
    -können Studiumskosten für Erststudium weiterhin nicht als "Verlustvortrag"
    angegeben werden.
    -kann wer zum ersten Mal eine Steuerklärung abgibt, aber einmalig bis zu 6000 € Sonderausgaben geltend machen,und dabei auch rückwirkend angefallene Studienkosten seines Erststudiums geltend machen.)

    • Offizieller Beitrag

    Eine Steuerberatung kann und darf das Forum nicht leisten. Nach den von Dir angesprochenen Punkten scheinst Du eine steuerliche Beratung allerdings dringend zu benötigen, da Du einige erhebliche Denkfehler hast.


    Im Übrigen heisst das Ding seit ewigen Zeiten Einkommensteuererklärung.