Wohin buche ich eine Stellplatzablöse von der Stadt?

  • hallo zusammen,


    bin hier ein neues forums-mitglied.


    ich suche verzweifelt ein konto.


    Musste an die Stadt eine Stellplatzablöse zahlen (habe eine Gastronomie), weil "Stellplatzdefizit von 1 Stellplatz". :cursing: Wohin buche ich die ca. 10.000 Euro? Natürlich ohne MwSt.


    Habe mich irgendwie total im Kontenwald verirrt. ;(


    Grüße an alle :)


    Halbwissen

  • Hallo Halbwissen,
    kenne mich in der Gastronomie nur privat aus ^^ deshalb - nur eine Idee, falls Du nichts passenderes findest - wie wäre es mit "sonstigen Betriebs- und Verwaltungskosten"?


    Viele Grüße


    Maulwurf


    P. S. Oder handelt es sich um eine Art Buss- oder Ordnungsgeld, die wären dann m. E. nicht abzgsfähig ??

    • Offizieller Beitrag

    Das ist glaub ich sowas, wie die Fußwegnutzung, wenn man ein Straßencafé betreibt, oder?
    Meiner Ansicht nach ist der Vorschlag von Maulwurf nicht übel, abzugsfähig ist es dann sicher.

  • Eine Stellplatzablöse zahlt der Grundstückseigentümer, wenn die nach der jeweiligen Landes-Bauordnung zu errichtenden Parkplätze auf dem Grundbesitz nicht errichtet werden können.


    Daher wäre es wohl zunächst interessant zu erfahren, ob der TE Grundstückseigentümer ist und wenn Ja, ob das Grundstück zum Betriebsvermögen gehört.


    Ferner muss man in Erfahrung bringen, ob es sich um einen Neubau handelt. In diesem Fall wird die Stellplatzablöse den Herstellungskosten zugerechnet. Gleiches gilt, wenn die für die Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes führende Baumaßnahme als Herstellung i.S. von § 255 Abs. 2 Handelsgesetzbuch anzusehen ist. Auch dann ist die Stellplatzablöse den Herstellungskosten zuzurechnen.


    Die Ablösungsbeträge sind nur dann als sofort abziehbare Betriebskosten zu behandeln, wenn sich allein wegen der Nutzungsänderung des Gebäudes – ohne dass dabei Herstellungskosten i.S. von § 255 Abs. 2 HGB angefallen sind – eine erhöhte Stellplatzverpflichtung ergeben hat.


    Wenn der TE nur Mieter ist, stellt sich mir die Frage, warum er als Mieter die Stellplatzablöse zu zahlen hat, da grundsätzlich der Grundstückseigentümer den notwendigen Antrag auf Nutzungsänderung (= ggf. Bauantrag) zu stellen hat und damit grundsätzlich der Kostenschuldner gegenüber der Gemeinde ist. Es ist also auch zu prüfen, was im Mietvertrag hinsichtlich der Nutzung und einer etwaigen Nutzungsänderung vereinbart wurde.


    Die bisher gemachten Lösungsvorschläge können ohne nähere Prüfung des Geschäftsvorfalles gewaltig in die Hose gehen :!:
    Ich empfehle daher den Gang zum Steuerberater, da ohne Einsichtnahme in die notwendigen Unterlagen kaum ein zielgerichteter Lösungsvorschlag möglich sein wird.

    3 Mal editiert, zuletzt von LEV () aus folgendem Grund: redaktionell

  • Schaut mal auf diese Seite: http://www.bkpv.bayern.de/ver/…gruber_kamp_meidel_09.htm
    Vielleicht hilft ja der Punkt 6.1 weiter.
    Ist zwar eigentlich für Kommunen, findet aber bestimmt auch Anwendung auf alle anderen Vorfälle.




    @LEV kleine Anmerkung:

    Zitat

    Eine Stellplatzablöse zahlt der Grundstückseigentümer, wenn die nach der jeweiligen Landes-Bauordnung zu errichtenden Parkplätze auf dem Grundbesitz nicht errichtet werden können.

    Meine Frau musste einen Nutzungsänderungsantrag stellen, da sie aus einer Wohnung eine Psychol. Praxis machte. Dabei hätte sie zwei Stellplätze ablösen müssen und nicht der Grundstückseigentümer, da Antragsteller ja auch nicht der Grundstückseigentümer war.


    Gruß


    dispater

  • Meine Frau musste einen Nutzungsänderungsantrag stellen, da sie aus einer Wohnung eine Psychol. Praxis machte. Dabei hätte sie zwei Stellplätze ablösen müssen und nicht der Grundstückseigentümer, da Antragsteller ja auch nicht der Grundstückseigentümer war.


    Bitte hierzu den Absatz "Miete" meines Beitrages lesen. Es kommt dann darauf an, was im Mietvertrag hierzu vereinbart worden ist.

  • Die bisher gemachten Lösungsvorschläge können ohne nähere Prüfung des Geschäftsvorfalles gewaltig in die Hose gehen :!:
    Ich empfehle daher den Gang zum Steuerberater, da ohne Einsichtnahme in die notwendigen Unterlagen kaum ein zielgerichteter Lösungsvorschlag möglich sein wird.


    Volle Zustimmung, dies ist echt keine Frage für ein Forum, in diesem Fall wirklich den Steuerberater fragen...