Angaben aus EÜR in Einkommensteuer übertragen?

  • Hallo liebe Gemeinde!


    Ich stehe grad vor dem Problem.


    In der EÜR habe ich u.a. Arbeitszimmer, Fortbildung oder Fahrtkosten mitangebracht und meinen Gewinn somit reduziert.
    Wenn ich diesen nun in die Einkommensteuer übertrage als Basis meines Verdienstes (bin Freiberufler + Student),
    dann weiß ich nicht, ob ich diese Unterpunkte (Arbeitszimmer etc.) in der Einkommenssteuer noch einmal angeben muss/soll?
    Habe das blöde Gefühl ich würde dann doppelt Geld wieder bekommen, und das kann ja nicht sein!?
    Gleichzeitig stellt sich mir die Frage in welchem Fall das Absetzen der genannten Beispiele in der EÜR ODER in der Einkommensteuer
    mehr von Vorteil ist?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe, die Zeit ist knapp. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest doch erkennen können, ob Dein ermittelter Einnahmeüberschuss/Verlust betragsmäßig zutreffend in den Steuererklärungsvordrucken (hier Anlage S) erfasst ist. Ansonsten verstehe ich Deine Frage nicht. ?(

  • Hm... ich habe meine versuchten Ausfüllformulare (Papier) bei Seite gelegt und angefangen mit dem WISO Sparbuch meine Steuererklärung zu machen.


    - Ich erstellte zuerst die Einnahmenüberschussrechnung und schickte diese elektronisch an Elster über Wiso.
    - Dann machte ich die Umsatzsteuererklärung und schickte sie auch ab.
    - Gewerbesteuererklärung brauche ich meines Erachtens nicht, weil ich kein Gewerbe habe, sondern nur Freiberufler beim Film bin.


    - Nun will ich die Einkommensteuererklärung machen und dort kann ich theoretisch erneut die Punkte Arbeitszimmer etc. angeben, wenngleich ich die ja schon verrechnet habe in der Einnahmenüberschussrechnung. Also wäre das doppelt gemoppelt, richtig?
    Und "Anlage S" kenne ich vom Papierformat, habe es aber im WISO Sparbuch noch nicht gefunden... :/

    • Offizieller Beitrag

    Dann gib doch einfach mal selbständige Einkünfte in die Such-/Bedienhilfe Deines Steuer-Sparbuchs ein. Und wenn alle anderen Sachen bereits erledigt sind, dann brauchst Du nur noch anzuklicken "EÜR ist bereits erstellt worden" und musst nur den Einnahmenüberschuss/Verlust betragsmäßig erfassen.

  • Ich werde mir die Tipps zu Herzen nehmen, aber eine ganz simple Klarstellung für mich vom Steuerberater verlassenen:


    Kann ich Telefonnutzung, Fortbildung, Arbeitszimmer usw., die ich in der EÜR schon zu bestimmten Prozenten (50% etc) eingerechnet habe,
    erneut in der Einkommensteuererklärung angeben oder wäre das doppeltes Abrechnen und somit ein No-Go?


    Mein Übertrag aus der EÜR ist halt schon durch diese Ausgaben recht niedrig, diese Summen noch einmal anzugeben fühlt sich falsch an...

    • Offizieller Beitrag

    Du erstellst nur eine EÜR. Dies erledigst Du entweder mit dem besonderen EÜR-Modul (m.E. besser) oder direkt im Einkommensteuererklärungsmodul (kann Probleme bei USt geben, daher m.E. schlechter).