Erstattung Arbeitsentgeld bei Sonderurlaub

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade ziemlich ratlos, wo ich folgenden Punkt im WISO Sparbuch eintragen muss. Im letzten Jahr habe ich für die Teilnahme als ehrenamtlicher Leiter an einer Jugendferienmaßnahme Sonderurlaub nach dem Sonderurlaubsgesetz beantragt. Die Erstattung kommt dann vom BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) aus Landesmitteln des KJP. In der Bescheinigung steht folgendes:


    "Ihr Antrag auf Erstattung des Arbeitsentgeltes nach dem Sonderurlaubsgesetz [...] liegt uns vor. Wir haben den Erstattungsbetrag (79% des Bruttoverdienstausfalls) in Höhe von € XXX,XX auf Ihr Konto [...] überwiesen."


    Da es sich um einen Teil des Bruttogehaltes handelt, muss ich den noch versteuern, oder? Wo trage ich das beim WISO Sparbuch ein?
    Auf meiner Lohnsteuerkarte steht wegen dieser Aktion auch unter "Anzahl U" eine 1. Diesen Zeitraum muss ich unter Angaben bei Nichtbeschäftigung eintragen oder? Die Erstattung auch?

  • Also in der Maske "Einkommen- / Lohnersatzleistungen und Angaben bei Nichtbeschäftigung"? Da muss ja die Art der Ersatzleistung gewählt werden. Was gibt man da an?


    Oder ist das eher eine "sonstige Leistung"? In der Hilfe vom WISO Sparbuch steht ja :


    Zu den Leistungen im Rahmen der "Sonstigen Einkünfte" gehören z.B.
    - die Aufwandsentschädigung für einen ehrenamtlichen Betreuer

  • Danke für die schnelle Antwort. Ich zitier mal den ganzen Brief vom BDKJ.



    Ich hoffe, das hilft dir weiter, besonders die Aufzählungen von Paragraphen verwirren mich mehr als, dass sie mir helfen. :(

    • Offizieller Beitrag

    Bei genauer Durchsicht des SUrlG komme ich zu der Erkenntnis, dass es sich hier um Einkünfte gem §18EStG handelt.


    Davon sind Werbekosten natürlich abzusetzen.

  • Vielen Dank für deine Mühe. Darf ich fragen, woran du das erkannt hast im SUrlG ?
    Ist das dann eine nebenberufliche Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG oder Nr. 26a ? Oder wo würdest du das im WISO Sparbuch eintragen? Bei einer sonstigen selbstständigen Tätigkeit müsste ich ja eine EÜR machen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mir hier so einen Antrag anschaue, dann kann man das m.E. auch ganz normal als bisher nicht lohnversteuerten Arbeitslohn erklären (Zeile 20 der Anlage N).
    Wie heisst es da in dem Antragsformular erläuternd:

    Zitat

    Hinweis: Die als Landeszuwendung gewährten Verdienstausfallentschädigungen gehören nach den Bestimmungen des Steuergesetzes zu den der Einkommensteuerpflicht unterliegenden Einkünften. Die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer hat die Versteuerung des Verdienstausfalles im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung selbst vorzunehmen. Für den Zeitraum des Sonderurlaubs werden durch die Kürzung des Bruttogehaltes keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Mit dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (jetzt Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration) vom 15.12.93, Az. IV B3 - 6400.2/94, wurde festgelegt, dass Sozialversicherungsanteile nicht Grundlage der Erstattung sind.


    Hauptsache, es wird erklärt und begründet.

    • Offizieller Beitrag

    Es wäre schön, wenn Du die Reaktion des FA diesbezüglich dann auch posten würdest. Du wirst ja bestimmt kein Einzelfall sein.

    • Offizieller Beitrag

    Darf ich fragen, woran du das erkannt hast im SUrlG ?


    Hinweisblatt zum SUrlG, genau Nr. 3.


    Da es sich nicht wirklich um nichtselbstständige Tätigkeit handelt, war ich der Ansicht, es gehöre zu den Einkünften nach § 18 EStG.


    Die Eintragung in die Anlage N hat den Nachteil keinerlei Kosten abziehen zu können, jedenfalls dann, wenn die Werbungskosten unterhalb des Pauschbetrages liegen, während bei Nutzung einer anderen Anlage eigene Kosten abgezogen werden können- wobei ich einfach ungeprüft annehmen würde, dass sich dafür die ein oder anderen Kosten fänden.


    Aber ich denke schon, dass man das trotzdem so machen kann, wie miwe sagt.

  • So ich habe meinen Bescheid erhalten :)


    Ich hab nun schließlich die Erstattung unter "Lohnersatzleistung" eingetragen, wie ich das noch in einem Flyer des BDKJ gefunden hab. Das FA hat dies so aktzeptiert.
    In den Erläuterungen beim Bescheid befindet sich folgender Satz:


    Zitat


    Leistungen nach $ 32 b Absatz 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) i.H.v. XXX€ werden mit XXX€ in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehal, $ 32b EStG).


    was heißt das genau? Dass der Betrag mit bei der Bestimmung des Einkommenssteuersatzes mitgezählt wird, oder?

    • Offizieller Beitrag

    So ist es, Progressionsvorbehalt eben. Wobei der Erläuterungstext automatsich beigesteuert wird, wenn entsprechende Beträge eingegeben werden. Es kann also auch sein, dass einfach nur der große Haken gemacht worden ist.