Rechnung als Beleg für die Buchführung ohne Briefkopf

  • Reicht das, alle Rechnungen als Zweitdruck ohne Briefkopf aufzubewahren?


    M.E. ein klares Nein, da die Echtheit der Herkunft und damit die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers ohne Briefkopf nicht gewährleistet werden kann.


    Geregelt ist dies in § 14b UStG. Dort heißt es:
    Der Unternehmer hat ein Doppel der Rechnung, die er selbst ... ausgestellt hat, ... zehn Jahre aufzubewahren. Die Rechnungen müssen für den gesamten Zeitraum die Anforderungen des § 14 Absatz 1 Satz 2 erfüllen. ...

    • Offizieller Beitrag

    § 14b Aufbewahrung von Rechnungen
    (1) Der Unternehmer hat ein Doppel der Rechnung ... zehn Jahre aufzubewahren.
    Die Rechnungen müssen für den gesamten Zeitraum die Anforderungen des § 14 Absatz 1 Satz 2 erfüllen.


    § 14 Absatz 1 Satz 2
    Die Echtheit der Herkunft der Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit müssen gewährleistet werden. Echtheit der Herkunft bedeutet die Sicherheit der Identität des Rechnungsausstellers. Unversehrtheit des Inhalts bedeutet, dass die nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben nicht geändert wurden.


    Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können.


    Mein Fazit daraus:
    Damit reicht ein Stempel der Firma oder eine eindeutige Absenderzeile der Firma aus ohne den ausführlich gestalteten Briefbogen in der Kundenansicht.


    Oder?

    • Offizieller Beitrag

    Vielfach wird die Zweitschrift für die Unterlagen zB schwarz-weiß ausgedruckt oder ohne Briefpapier- diese Vereinfachungen werden regelmäßig nicht beanstandet.
    Abgebildet sein sollte (wie erwähnt) zwingend der Rechnungsempfänger. Wenn die Anschrift des Ausstellers klein im Adressfeld zu sehen ist, sollte es ausreichend sein (man wird kaum anderer Leute Rechnungen den eigenen Einnahmen hinzufügen). Elektronisch versandte Rechnungen müssen elektronisch verwahrt werden.


    Besondere Obacht bitte bei Reverse-Charge-Belegen, die man selbst ausstellt.