EÜR nicht mehr verfügbar

  • Hallo,


    ich habe gestern auf die aktuelle Version von WK 2012 (4406) ein Update gemacht. Heute habe ich festgestellt, dass ich unter Buchhaltung -> Abrechnung/Abschluss -> Kontengliederung drucken keine EÜR ausdrucken kann. Die feht ganz. Ich arbeite mit SKR03 und vor dem Update konnte ich noch die EÜR drucken.


    habe ich was verpasst? Oder ist dies noch keinem aufgefallen.


    Ich hoffe es kann mir jemand helfen.


    Vielen Dank. Karsten

  • Hallo,


    ich habe beim Supprt mal nachgefragt. Es stimmt, dass mit dem neuen Update die EÜR raus ist, soll aber mit einer der nächsten Updates wieder mit angeboten werden.


    Ich habe jetzt alles neu installiert, eine Datensicherung eingespielt und auf 4120 updaten. Habe die Datei auf den PC geladen. bekomme diese aber nicht gestartet. Jetzt meine Frage, wie gehts? Wenn ich auf die Datei klicke passiert nichts. Wie aktualisiere ich das Programm manuell?


    Karsten

  • Es passiert gar nichts? Die Datei darf nur dieses "_4120" nicht im Namen haben, dann sollte das Update funktionieren. Wenn aber GAR nichts passiert, dann stimmt was nicht.

  • Dann verknüpf die Datei mal mit der Setup.exe im Verzeichnis "C:\Program Files (x86)\Buhl\Business\Buero Plus NexT\Setup.exe". Die Datei ist für die Updates zuständig. Also rechter Mausklick auf die Updatedatei und "Öffnen mit".

  • Ich habe auch vom Support die datei 4120 zum laden bekommen.Alles entpackt aber da tut sich nichts. Werde wohl um eine erneute neuinstallation nicht rum kommen

  • Nee, das ist ja richtig so. Von der 4062 kannste auf die 4120 updaten mit der Updatedatei. Wie gesagt: Entpackt die BPU-Datei und starte darin die Setup.exe. Dann musst das Setup starten.

  • Ich muss jetzt noch mal nachfragen, wie ich die Neuinstallation richtig mache. Wenn ich es richtig gelesen habe erst mal über Systemsteuerung WK deinstallieren, dann die Ordner (wo alles drin ist) löschen, und anschließend über die 2012er CD neu installieren. Habe vorher eine datensicherung gemacht und diese dann beim Erstaufrufen des Programmes einspielen oder?

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,


    noch einmal zur Erläuterung: Das Formular der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) fehlt derzeit unter den Auswertungen, sofern die doppelte Buchführung für den Mandanten bzw. die Firma eingerichtet ist. Bei einer doppelten Buchführung ist der Buchhalter im buchhalterisch rechtlichen Sinne dazu aufgefordert, eine Bilanz beziehungsweise eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) bei den Finanzbehörden einzureichen.


    Unsere Entwicklungsabteilung hat diesbezüglich einen außenstehenden Steuer-Fachmann beauftragt, die Software zu prüfen. Diesem ist das Formular der Einnahmenüberschussrechnung in Verbindung mit der doppelten Buchführung aufgefallen. Auf seinen Hinweis wurde anschließend das Formular entfernt und steht derzeit nur den Mandanten bzw. Firmen mit einer eingerichteten einfachen Buchführung zur Verfügung.


    Natürlich haben wir auch Verständnis für denUnmut, dass ein vorher vorhandenes Formular nun nicht mehr zur Verfügung steht. Aus diesem Grund haben wir den Sachverhalt mit hoher Dringlichkeit an unsere Entwicklungsabteilung weitergeleitet. Wir gehen derzeit auch davon aus, dass die Auswertungsmöglichkeit nach EÜR wieder ins Programm aufgenommen wird. Eine verbindliche Aussage hierzu oder einen genauen Termin können wir derzeit aber noch nicht nennen.


    In der Übergangszeit kann eine GuV genutzt werden, die aber natürlich nicht identisch ist mit einer EÜR! Ansonsten wird, wie gesagt, vermutlich mit einem der nächsten Updates die EÜR auch wieder für alle Kontenrahmeneinstellungen im Programm eingepflegt.


    Mit freundlichem Gruß


    Christoph Diel

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe ja für vieles Verständnis. Aber:
    Es ist für die Firma Buhl völlig ohne Belang, welche Art der Gewinnermittlung ich treibe. Es ist grundsätzlich erstmal kein Widerspruch, die Doppelte Buchführung zu machen - und trotzdem "nur" 4/3-Rechner zu sein. Es muss schon dem Anwender überlassen sein, auf welches Knöpfchen er drückt.
    Insofern auch von mir die Bitte, die EÜR schnellstmöglich wieder bereitzustellen. Es war gerade erst der Stichtag für einige. Die den verpasst haben, gucken jetzt unter Umständen in die Röhre, weil sie die EÜR nicht ausdrucken können. Dürfen dann Strafzahlungen an Buhl weitergegeben werden? (Kleiner Scherz...)

  • ich habe die doppelte Buchführung angelegt und habe seit Jahren (so ca.
    8 Jahren) immer meine Jahresüberschuss und sonstige Abrechnungen über die Einnahmenüberschussrechnung ermittelt. Hierzu habe ich umfangreiche Kontenänderungen und Zuordnungen
    vorgenommen und alles auf meine Bedürfnisse angepaßt. Dies ist jetzt nicht mehr möglich. Das kann doch nicht sein, oder? Plötzlich werden Funktionalitäten geändert, die zuvor jahrelang geklappt haben. Unverständlich die Funtionalität einzuschränken ohne die Konsequenzen zu bedenken!


    Es handelt sich bei der Software nicht um irgendeine (zu bezahlende) freeware, sondern
    hier geht es um eine Finanzsoftware, die zu funktionieren hat. Die Gewinnermittlung - egal auf welcher Art - ist wesentlicher Bestandteil bzw. Kern einer Finanzsoftware.


    Auch die Betreuung vom Service ist alles andere als Kundenorientiert! Leistungsversprechen und Kundenanforderungen klaffen hier wohl ziemlich auseinander!


    Service: 5 minus.


    Gruss Nordsee
    ein echt genervter Buhl Nutzer.