Österreichischen Auftragnehmer korrekt bezahlen nur wie?

  • Guten Morgen allerseits!


    Ich stehe vor folgendem Problem bei dem mir weder Google noch die Suchfunktion weiter helfen konnte:


    Ich betreibe einen kleinen Internet-Service zur SEO-Optimierung von kleinen und mittelständischen Firmenwebsites. Bei dieser Tätigkeit beauftrage ich regelmäßig Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen zur Erstellung von SEO-Texten, welche mir dafür dann immer eine Rechnung ausstellen, die dann beglichen wird und das Thema hat sich erledigt.


    Folgender Sachverhalt ist aber jetzt aufgetreten:


    Ich würde gerne eine Bekannte von mir für mehrere Texte beauftragen, diese wohnt allerdings in Österreich und hat keinen Gewerbeschein. Leider kenne ich mich null mit der Rechtslage in unserem Nachbarland aus und somit sind meine Fragen an euch:


    Wie kann ich diese österreichische Auftragnehmerin korrekt auszahlen? Muss Sie einen Gewerbeschein beantragen oder gibt es für Klein-Umsätze eine spezielle Regelung in Österreich. Und wie verbuche ich diese Rechnung dann korrekt in meiner Einkommenssteuererklärung? Bei ausländischen Umsätzen oder ganz normal bei Ausgaben?


    Ich wäre euch sehr dankbar wenn mir jemand bei dieser Problemstellung weiterhelfen könnte.


    Viele Grüße und schönes Wochenende!
    Chriss

    • Offizieller Beitrag

    Das nenne ich auch österreichisches Umsatzsteuerrecht.


    Ob es hier österreichische Fachleute gibt, in einem Forum für deutsche Buchführungs- und Steuersoftware? ?(

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde es vielleicht einmal mit einem Steuerberater probieren. Ansonsten sollten sich die Regelungen innerhalb der EU nicht wesentlich unterscheiden.

    • Offizieller Beitrag

    Aber zu einigen Sachverhalten sollte sich die österreichische Bekannte Rat in Ihrem Land Rat suchen, während sich andere selbst beantworten...


    Zitat

    Wie kann ich diese österreichische Auftragnehmerin korrekt auszahlen?

    Per Überweisung, Bar , ...


    Zitat

    Muss Sie einen Gewerbeschein beantragen oder gibt es für Klein-Umsätze
    eine spezielle Regelung in Österreich.

    Bitte zum Steuerberater in Österreich.

    Zitat

    Und wie verbuche ich diese
    Rechnung dann korrekt in meiner Einkommenssteuererklärung?


    Bei
    ausländischen Umsätzen oder ganz normal bei Ausgaben?

    In der Einkommensteuererklärung? 8|

    Zitat

    Ich würde es vielleicht einmal mit einem Steuerberater probieren.

    Ja, bitte!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Chriss100,

    Wie kann ich diese österreichische Auftragnehmerin korrekt auszahlen?
    Muss Sie einen Gewerbeschein beantragen oder gibt es für Klein-Umsätze eine spezielle Regelung in Österreich.
    Und wie verbuche ich diese Rechnung dann korrekt in meiner Einkommenssteuererklärung? Bei ausländischen Umsätzen oder ganz normal bei Ausgaben?

    Mache es Dir nicht zu kompliziert. Du bist selber nur ein kleiner Unternehmer. Dränge Sie darauf eine Gewerbe offiziell anzumelden. Dann läuft alles ganz einfach per Rechnung.
    Hier zitierte Kostenproben und Quellen zum Einlesen und Selberstudium (bitte!!) in Deine Thematik


    Innergemeinschaftliche sonstige "Leistungen"
    Seit 2010 haben sich die umsatzsteuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden "sonstigen Leistungen" innerhalb der EU geändert. In vielen Fällen wurden der Leistungsort und damit die Verantwortung für das Abführen der Umsatzsteuer umgekehrt. Grundsätzlich gilt:
    Dreh- und Angelpunkt der umsatzsteuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen ist der Leistungsort.
    Ebenso:

    • Bei Dienstleistungen für andere Unternehmen ("B2B") im EU-Raum gilt jetzt der Sitz des Leistungsempfängers als Leistungsort (Empfängerland-Prinzip = Bestimmungsland-Prinzip). Vorausgesetzt, beide Unternehmen verfügen über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, darf der Leistungserbringer eine umsatzsteuerfreie Netto-Rechnung stellen.
      Die Steuerschuld geht in dem Fall auf den Leistungsempfänger über ("Reverse-Charge-Verfahren").
      Der muss den Umsatz bei der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung angeben - kann die Ausgabe im Gegenzug aber meistens gleich wieder als Vorsteuer geltend machen.
    • Bei Dienstleistungen für Privatleute ("B2C") im EU-Raum ist der Sitz des Leistungserbringers Leistungsort geblieben. Bis auf einige Ausnahmen hat sich bei B2C-Geschäften nichts geändert.
    • Auch über innergemeinschaftliche sonstige Leistungen müssen Sie seit 2010 "Zusammenfassende Meldungen" an das Bundeszentralamt für Steuern abgeben. Einzelheiten entnehmen Sie dem Kapitel "Zusammenfassende Meldungen". Wie Sie mit Eingangsrechnungen von Dienstleistern aus dem EU-Ausland umgehen, entnehmen Sie dem Kapitel
      über "Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen".
    • Umsatzsteuerrecht Österreich
    • Kosten der Gewerbeanmeldung