Verwendung von EÜR&Kasse und Steuer-Sparbuch – was braucht das FA?

  • Wegen einiger Zusatzfunktionen benutze ich als Selbständiger auch EÜR&Kasse.
    Damit habe ich die EÜR und USt.-Erklärungen erledigt. Es wurden nichts für die Zusendung ans Finanzamt ausgedruckt,
    nur je ein Exemplar für meine Unterlagen.


    Dann habe ich die Daten aus EÜR&Kasse ins Steuer-Sparbuch importiert.
    Bei der Frage: "Werte aus den Eingaben / Ausgaben übernehmen?" oder "angepasste Werte aus dem Formular EÜR?" habe ich mich für die erste Variante entschieden.


    Nach Abgabe der Einkommenssteuererklärung per ELSTER (mit Signatur) bekam ich für das Finanzamt nur drei Seiten ausgedruckt (Anschreiben und Anlagen zu KAP und Vorsorge). Für meine Unterlagen erhielt ich zusätzlich einen mehrseitigen „Hauptvordruck“.


    Hier meine Fragen:

    • War mein Vorgehen prinzipiell richtig / sinnig? Oder sollte man besser nach dem Datenimport alle Erklärungen mit dem Steuer-Sparbuch machen?
    • Früher musste man doch noch eine Kurzfassung versenden? Wie nimmt das Finanzamt denn sonst eine Zuordnung der Vorgänge vor? Noch nicht einmal die Telenummern waren eingetragen?
    • Irgendwo habe ich gehört, wenn man seine EÜR aus dem Steuer-Sparbuch heraus erstellt gibt es auch eine Anlage AVEÜR?
    • Offizieller Beitrag

    War mein Vorgehen prinzipiell richtig / sinnig? Oder sollte man besser nach dem Datenimport alle Erklärungen mit dem Steuer-Sparbuch machen?

    Ich denke, das Vorgehen war richtig- es sollte sich aber relativ schnell nachvollziehen lassen, wenn Sie die Werte asu EÜR und Kasse mit der Anlage EÜR im Steuer Sparbuch abgleichen- es sollte das gleiche Geschäftsergebnis sein!

    Früher musste man doch noch eine Kurzfassung versenden? Wie nimmt das Finanzamt denn sonst eine Zuordnung der Vorgänge vor? Noch nicht einmal die Telenummern waren eingetragen?

    Wenn man mit Signatur versendet, kann man sich die Übersendung einer zusätzlichen Unterschrift sparen, das Finanzamt hat sofort Zugriff auf Ihre Einklärung. Die elektronische Signatur (Achtung: Wortsinn!) ersetzt die händische Signatur.

    Irgendwo habe ich gehört, wenn man seine EÜR aus dem Steuer-Sparbuch heraus erstellt gibt es auch eine Anlage AVEÜR?

    Sagen wir mal so: es gibt eine Anlage AVEÜR, ob man die befüllt oder vom Programm befüllen lässt, liegt am Nutzer.

  • Herzlichen Dank! Ich hatte schon nach meinem Fehler gesucht.... :)


    Dann war wohl auch die Auswahl für die Datenübernahme richtig - wofür ist denn die Alternative?

    Sagen wir mal so: es gibt eine Anlage AVEÜR, ob man die befüllt oder vom Programm befüllen lässt, liegt am Nutzer.

    Die braucht das FA also nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Die braucht das FA also nicht?

    Wenn die Erklärung nun weg ist, warten Sie doch erstmal ab- das Finanzamt wird sich schon melden, wenn denen noch etwas fehlt.