Fahrtkosten

  • Hallo zusammen,


    habe einen Artikel in der Zeitung gelesen über ein neues Urteil,BFH vom 9.7.11,zum Absetzen höherer Fahrtkosten. Dabei wird dort gesagt das es sich bei manchen Tätigkeiten, betr. Arbeitsstelle um einen Betriebssitz handelt aber man dort nicht tätig wird, dadurch könnten höhere Fahrtkosten abgerechnet werden, nach Reisekostenrecht.


    Nun sehe ich dies bei mr gegeben denn, ich fahre täglich zu meiner Arbeit (Dienststelle) hole dort meinen Dienstwagen und versorge die Menschen zuhause.


    Kann ich das so übernehmen oder hat das FA dabei eine andere Sichtweise- wer hat Erfahrung oder Infos!


    Vielen Dank schon mal!

    • Offizieller Beitrag

    Das Urteil betrifft einen komplett anderen Sachverhalt. Du solltest Dir solche Urteile dann auch einmal durchlesen, wenn Du sie schon zitierst. Du hast ganz normale Fahrten Wohnung/regelm.ASt nach der Entfernungspauschale.

  • Hallo miwe,


    nun dann erklären sie mal den ganz anderen Sachverhalt, ich habe mir das Urteil durchgelesen aber es ist nicht ganz einfach dies als Laie zu verstehen , dewshalb frage ich ja auch hier nochmal an.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    Du hast von vorneherein nur eine regelmäßige Arbeitsstätte. Absoluter Regelfall = Entfernungspauschale.


    Und Deine Auswärtstätigkeiten werden ausschließlich mit einem Firmen-/Dienstfahrzeug durchgeführt, insoweit also überhaupt keine Fahrtkosten als Werbungskosten abziehbar.