Anlagenbuchhaltung

  • 1) Die Anlagenbuchhaltung schreibt geringwertige Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06. eines Jahres angeschafft werden und die im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden sollen, pro rata temporis ab.


    2) Die Anlagenbuchhaltung lässt das Löschen einer laufenden Nummer nicht zu, sondern setzt den Zähler hoch.


    Beides ist falsch und sollte geändert werden.


    MfG
    HCM