Eingangsrechnung von Amazon.co.uk richtig buchen

  • Hallo Zusammen,


    ich bin gerade am eintragen der Rechnungen und stoße dabei jetzt auf ein Problem. Ich habe 2 Eingangsrechnungen von Amazon.co.uk


    Die Rechnung ist so aufgebaut, dass mir Amazon die Preise in Pfund auflistet. Abgebucht werden Sie von meiner Kreditkarte aber in Euro. Der Preis beinhaltet die 19% Mehrwertsteuer. Bei der anderen Rechnung sind ebenfalls die Beträge in Pfund angegeben und wurden auch in Pfund abgebucht. Bei dem zweiten Fall kommen aber noch der Auslandseinsatz in Höhe von 1,75% dazu.


    Meine Frage ist wie buche ich die beiden Rechnungen? Ich war schon soweit, dass ich eine Bestellung geöffnet habe und dann alles selber eintragen muss unter anderem auch die einzelnen Artikel. Kann ich nicht einfach eine ER erstellen mit dem Betrag und dann weise ich danach das Konto zu. Was bestellt wurde kann man ja letztlich auf der Amazonrechnung nachschauen. Mir geht es hier um Arbeitserleichterung.


    Vielen Dank für Eure Mühen.

  • kann es sein, dass ich das Modul Banking kaufen muss um überhaupt ER einzutragen ?! Ich finde echt nicht die Möglichkeit eine ER einzutragen... :(


    Bitte um schnellstmögliche Hilfe.. Das Finanzamt sitzt mir schon sehr im Nacken...

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich nicht einfach eine ER erstellen mit dem Betrag und dann weise ich danach das Konto zu. Was bestellt wurde kann man ja letztlich auf der Amazonrechnung nachschauen. Mir geht es hier um Arbeitserleichterung.

    Natürlich!

    Bitte um schnellstmögliche Hilfe.. Das Finanzamt sitzt mir schon sehr im Nacken...

    ER braucht Banking Modul.
    Du kannst noch heute Nacht das Finanzamt aus dem Nacken haben, wenn du 30 Tage Testzeit heut nacht freischaltest.

  • Die Rechnung ist so aufgebaut, dass mir Amazon die Preise in Pfund auflistet. Abgebucht werden Sie von meiner Kreditkarte aber in Euro. Der Preis beinhaltet die 19% Mehrwertsteuer. Bei der anderen Rechnung sind ebenfalls die Beträge in Pfund angegeben und wurden auch in Pfund abgebucht. Bei dem zweiten Fall kommen aber noch der Auslandseinsatz in Höhe von 1,75% dazu.


    Ist die deutsche Mwst. ausgewiesen? Wenn Mwst ausgewiesen wird, scheint es sich um eine Lieferung zwischen Unternehmen zu handeln. Wenn beide eine Umsatzsteuer ID haben, findet dann eigentlich eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung statt.

    • Offizieller Beitrag


    Ist die deutsche Mwst. ausgewiesen? Wenn Mwst ausgewiesen wird, scheint es sich um eine Lieferung zwischen Unternehmen zu handeln. Wenn beide eine Umsatzsteuer ID haben, findet dann eigentlich eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung statt.


    Ganz genau Mausko- wenn aber tatsächlich deutsche Umsatzsteuer (GB hat 20%) ausgewiesen wurden, dann hat womöglich der Brite eine DEUTSCHE UStID.


    Hier gilt es, die Rechnung sorgfältig zu prüfen: welche ID sind verzeichnet? Haben Sie als Rechnungsempfänger daran gedacht, Ihre UStID anzugeben?


    Möglichkeit I:
    der englische Unternehmer hat eine deutsche UStID- dann handelt es sich um deutsche Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abziehbar ist, egal in welcher Währung die Rechnung lautet, Beträge sind umzurechnen.


    Möglichkeit II:
    der englische Unternehmer hat keine deutsche ID: was auch immer und warum auf der Rechnung Steuer ausgewiesen ist- bei Geschäften zwischen Unternehmern im innergemeinschaftlichen Warenverkehr gilt das Reverse Charge Verfahren und die Umsatzsteuer ist in Deutschland abzuführen- auch DANN, wenn Sie nicht in Deutschland abziehbar ist- Rechnung fehlerhaft oder Kleinunternehmerschaft.


    Möglichkeit III:
    -> und nur so isses richtig: die Umsatzsteuer geht nach 13bUStG auf den Rechnungsempfänger über, beide USt-ID von Rechnungsempfänger und Aussteller, sind auf der Rechnung verzeichnet, der Reverse Charge Vermerk ist enthalten. Umsatzsteuer ist NICHT ausgewiesen.
    Umsatzsteuer und Vorsteuer.



    Ich tippe hier auf Möglichkeit II: Umsatzsteuer abführen, Vorsteuerabzug aufgrund fehlerhaft ID Angabe ist zu versagen!
    Amazon selbst weist Anbieter darauf hin, dass sie eine UStID anzugeben haben. bei Drittanbietern über Amazon ist es ebenso.

  • vielen Dank für dir ausführliche Antwort. Amazon hat die komplette Rechnung in Pfund ausgewiesen. Allerdings einen Steuersatz von 19% - unsere deutsche MwST. also. Ferner ist auch eine deutsche USTid angegeben.


    Ergo trifft ja Möglichkeit 1 zu, korrekt? Wie ein normalen Einkauf bei einem deutschen Händler buchen, umrechnen natürlich nicht vergessen...


    Mir macht eher das Thema der Rechnungen von meinen Großhändlern Probleme, da ich diese noch nicht eingetragen habe und auch nicht weiß wie. Ich finde nirgends die Möglichkeit dazu und ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn ich mir schon ein Buchhaltungsprogramm für 100€ kaufe noch extra für ein Modul kaufen muss, für ein Thema was ja so logisch und tagtäglich zu einem Unternehmen gehört.


    Es muss doch also irgendwie eine andere Möglichkeit geben?


    LIeben Gruß

  • Für Eingangsrechungen brauchst Du das Modul Banking +
    Hast Du dies nicht, kannst Du die Warenlieferungen nur durch die Bezahlung und deren Abgleich (Wareneingang 19% ect) zuordnen.

  • kannst du das kurz erläutern? ich verstehe das so, dass ich auf das jeweilige Konto gehen muss und dann eine neue Ausgabe verbuchen muss. Letztlich wird eine Rechnung erzeugt und diese muss ich dann mit dem anderen Verknüpfen ?! Wie sieht das aber aus wenn ich mit einer Kreditkarte bezahlt habe und ich dann theoretisch mehrere Bestellungen mit einer Zahlung beglichen habe ?!


    vielen Dank

  • Ich stelle mir das so vor(habe das Banking+ Modul):
    Du überweist eine oder mehrere Rechnungen über dein Bankkonto.
    Wenn mich nicht alles täuscht, kannst Du schon jetzt beim Ausfüllen der Überweisung das Konto auswählen (z.b. Wareneingang 19%)
    Du kannst diese Überweisung auch als Vorlage speichern und bei der nächsten Rechnungsbezahlung auswählen, dann sind Name und Bankverbindung schon eingetragen. Den Uberweisungsbeleg kannst du mit der Eingangsrechnung abheften.
    Bei der Kreditkarte musst du die Umsätze ja auch verbuchen.
    Hier klickst du auf neue Ausgabe und kannst unter Verwendung Lieferanten und Rechnungsnummer eingeben sowie wieder das entsprechende Gegenkonto.
    So wird alles richtig verbucht.
    Es schreibt ja niemand vor, dass das BüroProgramm Eingangsrechnungen verwalten muss.
    Du musst nur jede Buchung des Programms nachvollziehbar belegen können und das ist bei obiger Vorgehensweise gewährleistet.
    Bei vielen Eingangsrechnungen ist das Banking+ schon komfortabel, da die Zahlungsfristen mit eingegeben werden können, und per Rechtsklick die Überweisung ausgefüllt wird.
    Du kannst doch das Modul 30 Tage testen....

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich Ebay mitteilen, dass ich eine UstID habe und die ziehen nur noch die Nettogebühren ab oder wie läuft das ab bzw. ist das überhaupt möglich?

    Möglichkeit III:
    -> und nur so isses richtig: die Umsatzsteuer geht nach 13bUStG auf den Rechnungsempfänger über, beide USt-ID von Rechnungsempfänger und Aussteller, sind auf der Rechnung verzeichnet, der Reverse Charge Vermerk ist enthalten. Umsatzsteuer ist NICHT ausgewiesen.
    Umsatzsteuer und Vorsteuer.

    Offensichtlich kaufst Du auch noch um den MWST-Betrag zu teuer ein! siehe Möglichkeit III

  • Guten Morgen,
    Die Varianten 1 und 3 sind in der Auswirkung letztlich identisch.
    Nr.1wird deutsche MwSt ausgewiesen und es ist eine deutsche Id vorhanden, Steuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.
    Nr.3 wäre eine klassische innergemeinschaftliche Lieferung, die eine "Nettorechnung" darstellt.Dazu bräuchte es eine englische Id und beim Leistungsempfänger eine deutsche Id.(das hat Häschen aber genau erklärt)

    • Offizieller Beitrag

    Ging es hier nun über eine Rechnung von amazon oder von ebay?


    Bei ebay weiß ich SICHER, dass sich die Gebühren nicht verändern, wenn die Luxemburger USt wegfällt.
    Dennoch ist sie in jedem Falle der deutschen Umsatzsteuersteuer zu unterwerfen- weil sie nunmal nach geltender Gesetzeslage HIER steuerpflichtig ist. Weil aber die Rechnung ohne eingedruckt UST-ID beider Beteiligten in diesem Falle nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist eben nur USt zu zahlen und das ganze kein Nullsummenspiel- das gilt übrigens auch und immer auch für Kleinunternehmer!


    Bei amazon habe ich persönlich noch nie auf einer Rechnung gesehen, dass eine deutsche USt-ID vorläge- hier kenne ich nur den Sachverhalt wie bei Ebay- bei einem Drittanbieter kann das aber durchaus möglich sein.



    Dickes ACHTUNG an dieser Stelle- falls einer davon mitliest: Bei Reverse Charge
    Umsätzen hat auch ein Kleinunternehmer die Steuer anzumelden und abzuführen, ist in diesem Falle nicht von der Abgabe einer UStVoranmeldung befreit- und
    Kleinunternehmer auf ebay und ähnlichem sollten korrekterweise eine UStID haben!

  • Ging es hier nun über eine Rechnung von amazon oder von ebay?


    vielen Dank für dir ausführliche Antwort. Amazon hat die komplette Rechnung in Pfund ausgewiesen. Allerdings einen Steuersatz von 19% - unsere deutsche MwST. also. Ferner ist auch eine deutsche USTid angegeben.


    Weil aber die Rechnung ohne eingedruckt UST-ID beider Beteiligten in diesem Falle nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist eben nur USt zu zahlen und das ganze kein Nullsummenspiel- das gilt übrigens auch und immer auch für Kleinunternehmer!


    Im Falle des Fragestellers wurde eine deutsche ID von Amazon angegeben und er selbst scheint vorsteuerabzugsberechtigt zu sein.


    Bei amazon habe ich persönlich noch nie auf einer Rechnung gesehen, dass eine deutsche USt-ID vorläge- hier kenne ich nur den Sachverhalt wie bei Ebay- bei einem Drittanbieter kann das aber durchaus möglich sein.


    Ich auch nicht, scheint es aber zu geben, aber Google ist ja unser Freund und nun haben wir wieder etwas dazu gelernt ;) ,wenn Du mal das Impressum von Amazon ansiehst, ist dort eine deutsche ID ausdrücklich aufgeführt, es wird die gleiche sein, die auch auf der Rechnung von blndano steht.

    Dickes ACHTUNG an dieser Stelle- falls einer davon mitliest: Bei Reverse Charge
    Umsätzen hat auch ein Kleinunternehmer die Steuer anzumelden und abzuführen, ist in diesem Falle nicht von der Abgabe einer UStVoranmeldung befreit- und
    Kleinunternehmer auf ebay und ähnlichem sollten korrekterweise eine UStID haben!


    Für alle die mehr über Reverse Charge wissen wollen... :wacko:

    • Offizieller Beitrag

    Jo, klar, alles gut!


    Das Schlimme am Reverse Charge Verfahren ist, dass es als "normaler Unternehmer" ergo Steuerlaie fast unmöglich ist, alles richtig zu machen!

    • Offizieller Beitrag

    Ich tendiere immer mehr und mehr zu Einsteins Einsichten: die kosmischen Gesetze zu erkennen, in Harmonie damit zu leben, sind einfach stimmig und allumfassend und endlos gültig im Gegensatz zur Steuerrecht. Ich glaube das bleibt auch so.


    Heutige Einsicht: Rechnung ohne einen ausgewiesenen Nettobetrag ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Diese Logik ist so tiefgründig... unendlich.

  • Ich tendiere immer mehr und mehr zu Einsteins Einsichten: die kosmischen Gesetze zu erkennen, in Harmonie damit zu leben, sind einfach stimmig und allumfassend und endlos gültig im Gegensatz zur Steuerrecht. Ich glaube das bleibt auch so.


    Heutige Einsicht: Rechnung ohne einen ausgewiesenen Nettobetrag ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Diese Logik ist so tiefgründig... unendlich.


    :thumbup:


    Deshalb geht es auch kaum ohne Steuerberater und auch da muss man noch einen guten finden.