Firmendaten - Änderung der Umsatzsteuerpflicht/-voranmeldung

  • Das Gewerbe meiner Frau (Kosmetikstudio) hat in 2011 erstmalig die 17.500,-EUR Umsatzgrenze überschritten und ist somit zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Erstmalig zieht nun die Kleinunternehmerregelung nicht mehr.


    Im Tab "Verwaltung/Firmendaten" der Einnahmenüberschussrechnung des WISO Sparbuchs ist immer noch angekreuzt, dass es keine Umsatzsteuerpflicht gibt, was so aber nicht mehr richtig ist. Wie kann dieser Eintrag geändert werden?


    Problemchen ist, dass die Umsatzsteuervoranmeldung nicht als Item im Tab "Formulare/Auswertungen" unter Voranmeldungen erscheint und daher auch nicht mit dem WISO Sparbuch abgegeben werden kann. Ich gehe davon aus, dass dieses Item erst erscheint, wenn die Unternehmensdaten auf die nun vorliegende Umsatzsteuerpflicht eingstellt wurden. Wer kann helfen? ;(

    • Offizieller Beitrag

    Keine Ahnung. Vielleicht einfach mal anhand einer Testdatei ausprobieren. Oder halt warten bis jemand sich meldet, der das mit dem Programm schon einmal gemacht hat. Du solltest allerdings noch sagen, mit welchem Programmmodul Du arbeitest.

  • Zum Abschluss und auch für andere, die auf ein solches Problemchen stoßen, ein Tipp:


    - WISO Steuer-Sparbuch merkt trotz Datenübernahme aus dem Vorjahr nicht, dass die 17.500,--EUR-Grenze überschritten wurde und macht hier auch keinen geeigneten Vorschlag. Das wäre verbesserungswürdig.


    - Wenn man also erst später darauf kommt, dass man USt-pflichtig ist, muss die Einnahmenüberschuss-Rechnung im WISO Steuer-Sparbuch neu angelegt werden. Die Daten aus dem Vorjahr kann man übernehmen. Im Bearbeitungsschritt "Kontenplan und Umsatzsteuerpflicht" kann man dann die Umsatzsteuerpflicht für das aktuelle Jahr ankreuzen.


    - Allerdings müssen alle bisher gemachten Buchungen nochmals gebucht werden. Soweit ich weiß, gibt es keine Übernahmeprozedur, die es erlaubt, bereits getätigte Buchungen zu übernehmen und dort nur noch die Steuerdaten zu bearbeiten. Vielleicht gibt es hierzu noch einen Kommentar...

    • Offizieller Beitrag

    Soweit ich weiß, gibt es keine Übernahmeprozedur, die es erlaubt, bereits getätigte Buchungen zu übernehmen und dort nur noch die Steuerdaten zu bearbeiten.

    Kann es ja eigentlich auch gar nicht. Denke mal an den Vorsteuerabzug, der für jede Eingangsbuchung hinsichtlich des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen gesondert zu prüfen ist.