Hallo ...
zuersteinmal möchte ich sagen, dass ich den genazen abend mit der SuFu zugebracht habe aber leider kein zufriedenstellendes Ergebnis gefunden habe, falls es also bereits eine Antwort zu meinem Thema gibt, würde ich mich freuen diese benannt zu bekommen anstelle einer pauschalen "Bitte nutz die SuFu" Antwort.
Nun zu meinem Problem :
Ausgangssituation : Ich erziele Einkünfte aus Selbstständigkeit sowohl mit (ca. 20%) als auch ohne (ca. 80%) ausgewiesener Umsatzsteuer.
Ich möchte meinen PKW gerne per 1%-Regelung in der EÜR geltend machen. dazu bitetet mir das SteuerSparbuch 2012 (für 2011) eine Option an, soweit so gut ... womit ich leider nichts anfangen kann, ist die Wahloption :
"Anteil der Aufwendungen mit Umsatzsteuer nach umsatzsteuerrechtlichen Kriterien" gefolgt von einem Kästchen in dem ich eine Prozentangebe machen darf.
Was genau muss ich da eintragen ?
einfach nur 80% ? (in Anlehnung an den Hilfetext :
"Wird der Privatanteil durch die 1 - Prozentregelung ermittelt, so können 20 % des Anteils für Kosten ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit gekürzt werden.
Die restlichen 80 % dienen als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuerbelastung.
Dementsprechend haben Sie jedoch den vollen Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten und den laufenden Aufwendungen." )
Oder darf ich dann von den 80% nochmal 80% wegnehmen, da sich meine Einkünfte entsprechend Aufteilen ? Und was passiert dann mit den Anschaffungskosten (Firmenleasing) und den laufenden Aufwendungen (auch nur 20% anrechenbar für die Vorsteuer?) ?
Oder liege ich gerade völlig Falsch mit dem was ich denke ?
Herzlichen Dank an alle die eine Konstruktive Antwort geben.
Kuno