Frage zur PKW-1%-Regelung

  • Hallo ...


    zuersteinmal möchte ich sagen, dass ich den genazen abend mit der SuFu zugebracht habe aber leider kein zufriedenstellendes Ergebnis gefunden habe, falls es also bereits eine Antwort zu meinem Thema gibt, würde ich mich freuen diese benannt zu bekommen anstelle einer pauschalen "Bitte nutz die SuFu" Antwort.


    Nun zu meinem Problem :


    Ausgangssituation : Ich erziele Einkünfte aus Selbstständigkeit sowohl mit (ca. 20%) als auch ohne (ca. 80%) ausgewiesener Umsatzsteuer.


    Ich möchte meinen PKW gerne per 1%-Regelung in der EÜR geltend machen. dazu bitetet mir das SteuerSparbuch 2012 (für 2011) eine Option an, soweit so gut ... womit ich leider nichts anfangen kann, ist die Wahloption :


    "Anteil der Aufwendungen mit Umsatzsteuer nach umsatzsteuerrechtlichen Kriterien" gefolgt von einem Kästchen in dem ich eine Prozentangebe machen darf.


    Was genau muss ich da eintragen ?


    einfach nur 80% ? (in Anlehnung an den Hilfetext :


    "Wird der Privatanteil durch die 1 - Prozentregelung ermittelt, so können 20 % des Anteils für Kosten ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit gekürzt werden.


    Die restlichen 80 % dienen als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuerbelastung.


    Dementsprechend haben Sie jedoch den vollen Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten und den laufenden Aufwendungen." )


    Oder darf ich dann von den 80% nochmal 80% wegnehmen, da sich meine Einkünfte entsprechend Aufteilen ? Und was passiert dann mit den Anschaffungskosten (Firmenleasing) und den laufenden Aufwendungen (auch nur 20% anrechenbar für die Vorsteuer?) ?


    Oder liege ich gerade völlig Falsch mit dem was ich denke ?


    Herzlichen Dank an alle die eine Konstruktive Antwort geben.


    Kuno

    • Offizieller Beitrag

    Mal abgesehen davon, dass das Thema hier im Forum in jeder Hinsicht schon ausführlich behandelt worden ist, solltest Du vielleicht einmal erklären, wie Du nachstehendes meinst.

    Ausgangssituation : Ich erziele Einkünfte aus Selbstständigkeit sowohl mit (ca. 20%) als auch ohne (ca. 80%) ausgewiesener Umsatzsteuer.

  • selbstständiger Dozent, an und für sich umsatzsteuer ausweisend auf den Rechnungen, aber durch einige Bildungsträger von der Umsatzsteuer befreit für einige Seminare und bisher lief es immer so dass die Mehrwertsteuer dann auch aufgeteilt wurde in anrechenbare und nicht anrechenbare anteile ... mein erstes Problem bezieht sich allerdings auf eine Programmstelle im Steuersparbuch die davon grundsätzlich unberührt ist und unabhängig von dieser zusatzproblematik bei mir im Raum stünde.


    und wenn mein Problem schon so konkret geklärt wurde wiederhole ich mich gerne wieder : Ich habe es nicht gefunden, und würde mich freuen, wenn mir dann jemand einen konkreten Link / Post-ID oder die Richtigen Suchworte nennen kann wo es um die %-Angabe geht die ich oben angesprochen habe und nicht wie man ganz allg. das Auto auf irgendwelche Konten verbucht ...


    vielleicht bist du ja so nett und wirst etwas konkreter wo meine Frage ausführlich behandelt wurde, dann wäre die von dir getroffene Aussage auch hilfreich ... habe dir den betreffenden Part nochmal rot markiert. und "Danke" im Voraus.


    LG Kuno

    • Offizieller Beitrag

    Da ich nicht weiß, in welchem Programmmodul und in welcher Eingabemaske sich dieser Eintrag befindet, kann ich dazu leider nichts sagen. Ein Screen wäre da wie immer sehr aussagekräftig.


    Dass Vorsteuern i.d.R. nur insoweit abziehbar sind als sie auf steuerpflichtige Ausgangsumsätze entfallen, sollte Dir als Unternehmer eigentlich geläufig sein. Nur so als Grundsatz.

  • Hallo zusammen,


    ich bin gerade auch über diesen Punkt gestolpert.


    Anteil der Aufwendungen mit Umsatzsteuer sagt mir auch leider nicht viel.




    Wenn ich richtig verstehe, das sind die Ausgaben, die mit UmSt berechnet wurden.
    Das sind doch immer 100% oder irre ich mich?


    in welchem Fall sollte man hier weniger als 100% schreiben????