Kann WISO Steuer-Sparbuch keinen Progressionsvorbehalt?

  • Hallo zusammen,
    ich nutze seit Jahren das WISO-Sparbuch und war immer sehr zufrieden. Die Berechnung der Steuererstattung passte fast immer auf den Euro genau. Aber jetzt:
    Vorab bemerkt: Zwei wichtige Veränderungen in meinem Leben 2011: Erstens geheiratet und zweitens arbeitslos. Es gibt halt immer Positives und Negatives im Leben.


    Ich habe also meine Steuererklärung wie immer mit WISO gemacht und auch Lohnersatzleistungen etc. entsprechend eingegeben. Die zu erwartende Steuererstattung trieb mir das Grinsen ins Gesicht. Dann aber kam der Bescheid: Entäuschend! Ich habe dann den Planspielmodus aktiviert und das vom FA nicht mehr anerkannte Arbeitszimmer gelöscht. (Alles andere wurde vom FA akzeptiert.) Prima, alle Daten sind soweit ich erkennen kann identisch, bis hin zur Angabe des zu versteuerten Einkommens. Aber dann:


    laut WISO: Zu versteuern nach §32b EStG Progressionsvorbehalt mit ............14,4051% (Splittingtarif) ......19.839 ..... 2.857 €
    Einkünfte unter Progressionsvorbehalt berücksichtigt i.H. 22.965€


    laut FA: zu versteuern mit Progressionsvorbehalt gemäß §32b EStG nach dem Splittingtarif 19.839.....18,8395 v.H. ..... 3.737 €


    Da fehlen mir schlappe 880 €! Jetzt frage ich mich (und die Forumsmitglieder):
    Wer rechnet falsch??? Kann WISO die Eingaben nicht richtig verarbeiten und was bedeutet der Hinweis auf "Progressionsvorbehalt berücksicht i.H. 22.965€" ? Bei gleichen Voraussetzungen und identischem zu versteuerndem Einkommen sollte doch auch das Ergebnis von WISO und FA gleich sein, oder? ?(


    Für jede aufklärende Hilfe oder Tipps, wie ich dem FA gegenüber evtl. einen Einspruch formulieren könnte, bin ich sehr dankbar!


    Viele Grüße
    Bernd

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest die Vergleichsfunktion deines Steuer-Sparbuchs nutzen, da wir hier ansonsten unsere beliebte Glaskugel benutzen müssten. Oder einfach mal Papierbescheid und Programmberechnung detailliert vergleichen. Insbesondere auch einmal die umfangreichen Erläuterungen des Papierbescheides des Finanzamtes durchlesen, da sich dort (fast) immer alle vorgenommenen Abweichungen erläutert finden.

    • Offizieller Beitrag

    Prima, alle Daten sind soweit ich erkennen kann identisch, bis hin zur Angabe des zu versteuerten Einkommens.

    Ergänzend zur Anmerkung von miew4 auch mal einen Blick in die "Liste der bekannten Abweichungen im elektronischen Steuerbescheid werfen". Das FA übermittelt per ELSTER nicht alles, so daß die entscheidenden Abweichungen auch erst im schriftlichen Bescheid erkennbar werden (wenn diese aus den Erläuterungen nicht ersichtlich sind).

  • Moin ...


    Doch ... " WISO kann auch Progressionsvorbehalt " !


    Voraussetzung ist natürlich, dass alle Eingaben korrekt waren.
    Das scheint hier nicht der Fall zu sein, oder ein anderer Fehler - siehe Text Miwe und Billy - hat sich eingeschlichen !


    Gruß Kuddel

  • Hallo miwe4,
    vielen Dank für das Feedback,


    richtig, meine Glaskugel gibt mir auch keine Auskunft. Hatte ich es nicht erwähnt? Ich habe das vom FA nicht mehr anerkannte Arbeitszimmer im Planspielmodus gelöscht und dann den Papierbescheid mit der Programmberechnung des Planspielmodus verglichen. Alles identisch! Ebenso selbstverständlich habe ich die Erläuterungen des Papierbescheids studiert, außer dem Hinweis auf das Arbeitszimmer findet sich da nichts weiteres!


    Dazu kommt, dass alle Genehmigungen oder Ablehungen durch das FA ja vor der Berechnung des zu versteuernden Einkommens relevant sind. Dieses wurde jedoch von FA und WISO identisch berechnet. Erst beim Ansatz der Splittingtabelle bzw. des Splittingtarifs sind die Differenzen aufgetreten.


    So, jetzt wieder Glaskugel. :)


    Gruß
    Bernd

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du dieselben Besteuerungsgrundlagen wie in dem Papierbescheid in Dein Steuer-Sparbuch eingibst, dann wirst Du auch dieselbe Steuerberechnung und -festsetzung erhalten. Vielleicht ein paar Cent Rundungsdifferenzen, aber ansonsten identisch.


    Und jetzt sind wir, trotz Deiner Kritik, wieder bei der Glaskugel.

  • Vielen Dank an alle für die Erklärungsversuche. Ich werde dann wohl nochmal meine Eingaben überarbeiten, um die Fehlerstelle zu finden.

    Und jetzt sind wir, trotz Deiner Kritik, wieder bei der Glaskugel.

    miwe4: Die Kritik hast du selbst provoziert. ;)

    Wenn Du dieselben Besteuerungsgrundlagen wie in dem Papierbescheid in Dein Steuer-Sparbuch eingibst, dann wirst Du auch dieselbe Steuerberechnung und -festsetzung erhalten. Vielleicht ein paar Cent Rundungsdifferenzen, aber ansonsten identisch.


    Ja das ist doch eine Aussage und Beantwortung einer meiner Fragen: Gleiche Daten - gleiche Steuerberechnung. :thumbsup:


    Gruß


    Bernd

    • Offizieller Beitrag

    Ja das ist doch eine Aussage und Beantwortung einer meiner Fragen: Gleiche Daten - gleiche Steuerberechnung.

    Wenn dem im Falle vom Steuer-Sparbuch nicht so wäre, wäre das Programm mit Sicherheit nicht durch die externen Tests gekommen. ;)