Nachzahlung bei Auslandsentsendung im Vorjahr

  • Hallo!
    Ich habe ein Problem mit der Erstellung der Steuererklärung für 2011.
    Ich habe 2010 sechs Monate lang im Ausland (Frankreich) gearbeitet (im Auftrag meiner deutsche Firma). Zu diesem Zeitpunkt dort auch Steuern gezahlt usw.
    Im Jahr 2011 habe ich eine Nachzahlung aus dieser Tätigkeit erhalten, die in Frankreich versteuert wurde. Auf der deutschen Steuerbescheinigung wurde diese Nachzahlung in Feld 16 a-doppelbesteuerungsabkommen eingetragen. So habe ich es ins Programm übernommen. Dies erfordert aber, dass die Anlage AUS ausgefüllt wird. Dies ist jedoch nicht möglich, da für die Zeiträume (Pflichtfeld) nur Eingaben von 2011 vorgesehen sind.
    Was kann ich tun?
    Finanzamt konnte mir leider nicht weiterhelfen.
    Für eine Idee wäre ich sehr dankbar.


    Viele Grüsse
    Ein Steuerlaie

    • Offizieller Beitrag

    Dies ist jedoch nicht möglich, da für die Zeiträume (Pflichtfeld) nur Eingaben von 2011 vorgesehen sind.

    Die Nachzahlung betrifft doch auch das Jahr 2011. Es gilt das Zufluss- Abflussprinzip des § 11 EStG, also bei Aus-/Nachzahlung in 2011 auch Progressionsvorbehalt 2011.

    • Offizieller Beitrag

    Dann gibst Du eben aus technischen Gründen den Tag der Auszahlung als von/bis ein. Progressionsvorbehalt betrifft ja nur die Einkünfte und nicht den Zeitraum. Entsprechende Unterlagen/Nachweise musst Du der erklärung ja sowieso beifügen. ;)