Arbeitszimmer / Lehrer

  • Hallo zusammen,
    habe die Antwort im Forum gesucht, aber nicht gefunden:
    - Ich kann als Lehrer das Arbeitszimmer bis 1250.- anrechnen lassen.
    Kann ich hier auch AFA, Zinsen, ges. anteil. Kosten des Hauses geltend machen? Oder ist das bei der eingeschränkten Abzugsfähigkeit gar nicht möglich?
    Falls doch habe ich die nächste Frage:


    Ich habe das Zimmer unter 'Angaben zu Löhnen und Gehältern' angegeben. - nicht unter 'Verwaltung', hier hätte ich ebenfalls eine Eingabemöglichkeit. Welche Position ist richtig?
    Danke und Gruß
    zappa