Wechselnde Mehrwertsteuersätze in Rechnung

  • Hallo zusammen,


    ich nutze WISO Mein Büro nun seit 9 Monaten und bin damit sehr zufrieden. Nun habe ich meine Geschäftsfeld um einen Onlineshop erweitert. In diesem werden Lebensmittel (7% MwSt) verkauft.
    Die Importfunktion des Webshops funktioniert an sich ganz gut, jedoch werden die Frachtkosten auf der Rechnung ebenfalls mit 7% besteuert, obwohl diese als Artikel in den Stammdaten mit 19% ausgewiesen sind. Auch bei meiner Rechnungsstellung ist es so eingestellt, dass die Bruttobeträge auf der Rechnung stehen und unterhalb der Artikelauflistung dann "enthaltene Mehrwertsteuer xx% aus xx,xx€".


    Ich hätte gerne eine separate Spalte, damit bei jedem Artikel der Netto- und der Bruttopreis angegeben sind. Oder dass zumindest die Mehrwertsteuer pro Artikel separat ausgewiesen wird.
    Oder eine andere Lösung, die den Fehler mit der falsch berechneten MwSt bei den Versandkosten vermeidet.


    Ich hoffe, mir kann jemand helfen.


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Oder eine andere Lösung, die den Fehler mit der falsch berechneten MwSt bei den Versandkosten vermeidet.


    So, wie ich das sehe, macht hier das Programm alles richtig- wenn Artikel befördert werden, in denen 7% Umsatzsteuer enthalten sind, dann haben auf die Frachtkosten 7% Umsatzsteuer.


    Haben die zu befördernden Artikel 19% Umsatzsteuer, hat die Fracht auch 19% Umsatzsteuer.


    Bei gemischter Warensendung hat die Fracht immer den höheren Umsatzsteuersatz.


    Das Schicksal der Nebenleistung (Fracht) teilt immer das Schicksal der Hauptleistung (Ware).

    • Offizieller Beitrag

    Die Importfunktion des Webshops funktioniert an sich ganz gut, jedoch werden die Frachtkosten auf der Rechnung ebenfalls mit 7% besteuert, obwohl diese als Artikel in den Stammdaten mit 19% ausgewiesen sind.

    Das verstehe ich nun nicht. Vielleicht versteh ich es ernsthaft nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Dann google mal unter Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung oder Versandkosten oder hier unter der erweiterten Suche innerhalb Mein Büro Stichwort Versandkosten.


    Wo werden denn deine Versandkosten herangezogen? Vom Onlineshop - aber nicht doch automatisch von Mein Büro der Prozentsatz ermittelt

    • Offizieller Beitrag

    UStR von 2008, Richtlinie 29 Absatz 5.
    Auch hier im Forum findet man da über die Suchfunktion so etliches!


    Die Frage von SAMM interessiert mich auch: WO und in welchem Programm ist das mit den Versandkosten passiert?

  • Die Frage von SAMM interessiert mich auch: WO und in welchem Programm ist das mit den Versandkosten passiert?


    Moin,
    ich nutze ja auch einen Webshop und erlebe das auch mit z.B. Bestellungen aus der Schweiz, die ja ein Export sind und daher umsatzsteuerfrei sind. Meine Versandkosten werden dort auch mit 19% berechnet und auch so exportiert.
    Dies könnte man mit vertretbarem Aufwand in meinem Shop ändern. Im Moment ist es so, dass ein Versandmodul für alle Versandtarife und Länder zuständig ist. Und in diesem Modul lässt sich nur ein Steuersatz hinterlegen. Ich müsste im Shop das Modul duplizieren und eines nur für z.B. die Schweiz anpassen. Da ich aber von dem Schicksal 8| der Nebenleistung weiß, ändere ich dies schnell nach dem Import in der jeweiligen Rechnung in MB. Der Aufwand ist für mich so kleiner ;)
    Ich denke mal, dass der steffen3884 evt. sein Versandmodul im Webshop auch ändern oder ändern lassen könnte.....

  • Bei gemischter Warensendung hat die Fracht immer den höheren Umsatzsteuersatz.

    Sicher?


    Soweit Kosten für Nebenleistungen, z.B. für Beförderung, Verpackung, Versicherung, besonders berechnet werden, sind sie den unterschiedlich besteuerten Hauptleistungen entsprechend zuzuordnen. Die Aufteilung ist nach geeigneten Merkmalen, z.B. nach dem Verhältnis der Werte oder Gewichte, vorzunehmen. (14.5 Ziffer 21 UStAE)


    Das verstehe ich so, dass ich bei einem Warenwert von 100 EUR zu 19 % USt und einem Warenwert von 50 EUR zu 7% USt von den Versandkosten in Höhe von 15 EUR 10 EUR zu 19 % USt und 5 EUR zu 7 % USt aufteilen muss.


    UStR von 2008, Richtlinie 29 Absatz 5.

    Ist diese Richtlinie nicht veraltet? Sie wurde doch bereits zum 01.11.2010 aufgehoben. An die Stelle dieser Richtlinie ist die Verwaltungsregelung zur Anwendung des Umsatzsteuergesetzes - Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) getreten.


    Zum Thema Nebenleistung kann man in diesem Erlass unter 3.10 Ziffer (5) nachlesen.

    • Offizieller Beitrag

    Meine Versandkosten werden dort auch mit 19% berechnet und auch so exportiert.


    Das ist falsch! 8|

  • Das ist falsch! 8|


    Ja, das weiß ich ja (Schicksal der Nebenleistung ist mir doch bekannt), es macht aber nichts, da der Shop ja nichts mit der Rechnungsstellung zu tun hat. Die Rechnung /Lieferschein erstelle ich ja mit MB und dort korrigiere ich es so, dass alles korrekt ist. Und nur das bekommt der Kunde dann von mir.

    • Offizieller Beitrag


    Sicher?

    [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_confused.gif] Jetzt, da sie fragen nicht mehr, nein... [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_alien.gif]

    Soweit Kosten für Nebenleistungen, z.B. für Beförderung, Verpackung, Versicherung, besonders berechnet werden, sind sie den unterschiedlich besteuerten Hauptleistungen entsprechend zuzuordnen. Die Aufteilung ist nach geeigneten Merkmalen, z.B. nach dem Verhältnis der Werte oder Gewichte, vorzunehmen. (14.5 Ziffer 21 UStAE)
    Das verstehe ich so, dass ich bei einem Warenwert von 100 EUR zu 19 % USt und einem Warenwert von 50 EUR zu 7% USt von den Versandkosten in Höhe von 15 EUR 10 EUR zu 19 % USt und 5 EUR zu 7 % USt aufteilen muss.

    Sie verstehen das wohl richtig. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_confused.gif]


    In der Theorie ist das tatsächlich korrekt- in der Praxis wird das oft vernachlässigt.
    Ich mutmaße: das hat praktische Gründe, man spart sich das Aufteilen und weiß dabei, dass das Finanzamt den höheren Steuersatz nicht kritisieren wird. Deshalb wird in der Beraterpraxis dieses Vorgehen durchweg empfohlen- die "sicher ist sicher Methode"- sollte man echt mal in Ruhe überdenken- je nachdem wie hoch das Volumen ist.


    • Brainstorming:
    • Fall aus meiner Berufspraxis: Versender von Pflanzen und zuweilen Holz oder Deko.
    • Bemessungsgrundlage unzweifelhaft 7% monatlich etwa EUR 3.000,00
    • Bemessungsgrundlage unzweifelhaft 19%: monatlich etwa EUR 400,00
    • Bemessungsgrundlage aufzuteilender Umsatz in Form von Versandkosten etwa 50 x 6,90 = 345,00
    • Umsatzsteuer 7% von 345,00 = 24,15; 19 % von 345,00= 65,55
    • Angenommen, man könnte die Hälfte der Versandkosten tatsächlich zum ermäßigten Steuersatz ausweisen, dann hätte man eine Ersparnis von (65,55-24,15)/2 = EUR 20,70 monatlich.

    Hmmm..... also je nachdem, wieviel Arbeit das bedeutet ...hmmm... [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_confused.gif]



    Da kann man (Sie und ich sowieso) vermutlich trefflich drüber streiten [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_biggrin.gif]

    Ist diese Richtlinie nicht veraltet?


    Na, sagen wir so, die Bezeichnung ist veraltet, die Richtlinie und der Anwendungserlass sind in diesem Falle gleich. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_ostern_razz.gif]

  • Also ich habe einen Strato-Shop mit MB verbunden. Laut Anleitung musste ich einen Artikel mit dem Namen "Frachkosten" in den Stammdaten anlegen. Hier habe ich natürlich die 19% MwSt. vermerkt, jedoch steht nach dem Import der Bestellungen "Gebühr auf Versandmethode" auf der Rechnung und der Betrag wird steuerlich zusammen mit den Artikeln (7%) berechnet. Komischerweise ändert sich aber auch der Bruttobetrag der Versandkosten nicht, obwohl die MwSt. geringer angesetzt ist.


    In dem Shop sollen bald auch noch T-Shirts angeboten werden. Nun frage ich mich, wie sich das Ganze dann verhält. Ob MB automatisch dann 19% MwSt. bei der Versandpauschale berechnet?