U1 Antrag faxen?

  • Hallo, leider habe ich auf meine Frage noch keine passende Antwort gefunden und versuche es mal hier. Ich habe es endlich geschafft mit dem Programm einen U1 Antrag zu erstellen und auszudrucken. Jetzt weiß ich allerdings nicht ob ich diesen faxen muß (ich habe keine Faxnummer) oder ob und wie ich es online machen muß. Bin da etwas hilflos, da wir das noch nie hatten. Vielen Dank aber für Eure Hilfe.
    Gruß aus Dorsten
    sueti

  • Wäre ja schön wenn das endlich auch aus dem Programm heraus gehen würde, wo ja sonst alles elektronisch übertragen wird, aber leider...bei Erstattungsanträgen entweder per Fax oder per Post an die Kasse.


    Coschu

  • Ja, wäre schön, wenn das Programm es könnte.
    Die Übermittlung muss elektronisch erfolgen, hier kann svnet herunterladen werden. Das Programm ist gratis und damit können auch U1 Erstattungen online gemeldet werden.
    Dies wird auch in der Hilfe so empfohlen:
    "Beachten Sie: Mit Wirkung zum 01.01.2011 muss die Übermittlung des Antrags auf Erstattung nach dem AAG (Aufwendungsausgleichgesetzt) elektronisch erfolgen. Eine elektronische Übertragung dieser "Erstattungsanträge" ist mit dieser Software derzeit nicht möglich. Die notwendigen Daten können durch die Software ermittelt werden und müssen anschließend mittels Ausfüllhilfe (z.B. sv.net) via Internet übertragen werden."

  • Erstmal ganz lieben Dank für Eure Antworten. Ich habe auch schon bei sv.net online nachgeschaut aber nichts gefunden um es dort zu machen. Werde mir dann mal Montag das Programm runterladen und hoffen das ich es damit hinbekomme. glg sueti und schönes Wochenende.....

  • Hinweis:
    Seit 2011 übermitteln Arbeitgeber Erstattungsanträge für die Entgeltfortzahlungsversicherung direkt aus Entgeltabrechnungsprogrammen heraus oder mittels maschineller Ausfüllhilfen ausschließlich durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen an die zuständige Krankenkasse. Daher finden Sie an dieser Stelle keine Formulare mehr zum Ausfüllen oder Ausdrucken. Sofern die Entgeltabrechnungssoftware des Arbeitgebers noch nicht über diese Funktion verfügt, kann beispielsweise die von der AOK kostenfrei zur Verfügung gestellte Ausfüllhilfe sv. net/classic genutzt werden.
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