Bemessungsgrundlage der USt bei kopierten Rechnungen ist fehlerhaft

    • Offizieller Beitrag

    EÜR und USTVA berechnen die Umsatzsteuer auf falscher Grundlage bei Rechnungen, die kopiert wurden unter fogenden Umständen:
    Der Fall: wir stellen Netto Rechnungen aus. Per F9 Kopieren und Bearbeiten nutzen wir die Rechnung als Grundlage der neuen. Jetzt wird die MWST von 19 % inkludiert eingestellt.
    In der EÜR, USTVA wird jedoch die MWST zuzüglich zum Gesamtbetrag berechnet


    Unser Beispiel:
    Eine ursprüngliche Netto Rechnung mit 1000 € netto wird kopiert. In der Kopie wird der MWST Satz 19 % inkludiert und bezahlt eingestellt.
    Die neue Rechnung ist korrekt: in der Eingabemaske wird Nettobetrag und Bruttobetrag korrekt angezeigt.
    Listenpreis 1000 €
    Brutto 1000 €
    Netto 840,34 €
    MWST 159,66 €



    ABER: in der EÜR UND in USTVA wird jedoch die MWST auf Grundlage von 1000 € zzgl MWST bemessen.
    Netto 1000 €
    MWST 190 €
    dadurch entsteht ein Brutto 1190 €


    Diese Vorgangsweise kommt bei uns gehäuft vor. Aber erst heute bei genauer Prüfung fiel der Fehler auf.


    P.S.
    Die Rechnung erst auf Zahlungstatus offen stellen und schliessen und dann nachträglich auf bezahlt setzen, brachte jetzt Besserung: USTVA korrekt, EÜR noch falsch. Aber das darf nicht sein, dass ich die USTVA jedesmal Betragsgenau im Detail kontrollieren muss. Einen Rechendurchgang ist da anscheinend irgendwo zu wenig.

  • Tritt der Fehler auch bei einem Kleinbetrag bis 150,00 EUR auf?


    M.E. ist die Bruttofunktion nur für die Kleinstbetragrechnung bis zu 150,00 EUR anwendbar, da ansonsten die mit MB erzeugte (Standard-)Rechnung nicht den Anforderungen an eine Rechnung gem. § 14 UStG entspricht.

    • Offizieller Beitrag

    Tritt der Fehler auch bei einem Kleinbetrag bis 150,00 EUR auf?
    M.E. ist die Bruttofunktion nur für die Kleinstbetragrechnung bis zu 150,00 EUR anwendbar, da ansonsten die mit MB erzeugte (Standard-)Rechnung nicht den Anforderungen an eine Rechnung gem. § 14 UStG entspricht.


    Hallo,
    Wenn Sie MB selbst benützen, können Sie es nachstellen.
    Haben Sie die Problematik überhaupt verstanden?? Ich sehe ganz und gar nichts davon!!

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mich nochmals mit dem Sachverhalt beschäftigt. Dieses neue Problem besteht neu seit Frühjahr 2012 ist offensichtlich ein Folgeproblem, als man versuchte diesen Fall Drittlandrechnung in Ansicht Preisart Bruttto aus 2011 zu lösen.


    Diesen Fall bin ich jetzt nochmals angegangen und sehe dass er nicht hinnehmbar gelöst wurde. Die EÜR und USTVA ist jetzt falsch.


    Und es werden letztlich Bruttopreise in der gewünschten Nettorechnung (ohne MWST) ausgegeben. Ein Unding!


    Und das muss auf jeden Fall vermieden werden.


    Das eigentliche Problem ist schnell eingegrenzt: In der voreingestellten Preisart Brutto sind Nettopreise einfach technisch nicht darstellbar. Der User mag zwar Preisart Brutto gewöhnlich bevorzugen, muss aber bei Nettorechnungen gezwungen werden auf Preisart Netto umzuschalten. Und darum geht es letztlich.
    Stattdessen wird hier bei einer Nettorechnung der Bruttopreis ausgegeben und im Frühjahr 2012 daran lediglich der optisch sichtbare Widerspruch behoben, dass der Gesamtbetrag niedriger war als die Summe aller Posten.


    Der grundsätzliche Fehler ist: Der Geschäftsmann muss doch sicher sein können, dass wenn er eine Nettorechnung erstellt, IMMER auch der Nettopreis zugrundegelegt wird. Das ist aber nicht erkannt worden. Man läßt Nettorechnungen zu Bruttopreisen zu!! DAS darf nicht zustandekommen!


    Also mein Vorschlag: Die neue kl. Ausrede-Einblendungen "Es wurden die Nettopreise angepasst da hier Preisart Brutto definiert ist" angepasst, ist völlig unzulänglich.


    Bevor also hier Bruttopreise in die Nettorechnung eingespielt werden können, muss ein STOPP kommen:


    In meinen Rechnungsvorlagen habe ich es z.B. über die Rechnungsvorlage in Druckansicht gelöst mit dicken roten Balken in der Druckvorlage


    ERROR! PREISART NETTO WÄHLEN! ERROR!


    Diese Meldung erscheint, wenn Preisart Brutto und Nettorechnung kollidieren. So finde ich es einfach und richtig gelöst.


    Der Geschäftsmann wird so bewahrt eine Rechnung abzusenden.


    Korrigiert man an der Stelle und beläßt den Zustand wie vor dem Fixupdate, bleibt die EÜR korrekt!

  • Hallo Samm,
    ich habe immer mal wieder Exporte in die Schweiz.
    Als Preisart habe ich unter Stammdaten Brutto eingestellt.
    In der Regel werden diese Verkäufe über meinen Onlineshop in MB eingelesen. Hier werden dann die korrekten Nettopreise übertragen. Im Kundendetail klicke ich dann an der Kunde bekommt eine Nettorechnung und wähle als Erlöskonto §4 Nr 1 a aus. Die Rechnung stimmt und die EÜR auch...
    Oder habe ich was falsch verstanden ?(

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Mausko,


    DANN stelle mal Deine Rg kurzfristig um von 0 % MWST auf 19 % MWST unter Sonstiges.


    Dann siehst du eben den falschen Bezug.
    Aus 100 € Netto wird jetzt auf der Rechnung als Brutto 100 € ausgegeben und nicht 119 €! In Der EÜR steht jetzt ein Gewinn von 119 €. In der Kasse wurde mit 100 € vollständig bezahlt
    Du stellst es nochmal zurück und der Fehler verschwindet wieder und alles stimmt für Dich und Deine Geschäfte.