Trennung von Nebenkosten

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe hier kann mir jemand einen Tipp geben. Es geht um Nebenkosten Strom und Wasser, welche aufgrund von räumlichen Veränderungen im Moment teilweise privat und teilweise auf Basis meiner selbstständigen Tätigkeit aufkommen. Wie ist es möglich, eine Ausweisung der Kosten in den Steuerformularen (EÜR, UVA) zu bewirken und den Verbrauch dem FA nachweisen zu können? Ist es möglich die angefallen Werte auf Erfahrungsebene zu schätzen? Oder muss ich für die selbstständige Tätigkeit einen eigenen Zähler installieren um Nachweise über gesonderte Rechnungen zu erhalten?


    Vielen Dank für eure Unterstützung.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die genaue Ermittlung der Trennung von privaten und betrieblichen Kosten in diesem Falle (aufgrund es fehlenden Zählers) nicht möglich ist, dann ist angemessen zu ermitteln.
    Das kann zB. mithilfe der Quadratmeterzahl passieren.

  • Hi Häschen,


    erstmal danke für deine Antwort. Kannst du mir sagen, ob es bestimmte Richtlinien gibt, wann das FA Nachweise fordert? Die Problematik ist, dass die gewerblich genutzte Maschine Starkstrom benötigt und daher relativ hohe Anteile an der Stromrechnung hat.


    Danke dir.


    Gruß,
    Diver

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich sind alle betrieblichen Belegen 10 Jahre aufzubewahren- somit ist also kein Problem da, wenn das Finanzamt einen Beleg gesondert anfordert.


    Auf dem Beleg würde ich direkt die Aufteilung handschriftlich dokumentieren. Entsprechende dazugehörende Beleg sind ebenfalls aufzuheben- wann und ob das Finanzamt die Belege tatsächlich sehen möchte, kann Dir nur die Glaskugel vorhersagen. :vain:

  • Ja, das hatte ich mir fast gedacht. Aber hätte ja sein können, dass du in deiner Tätigkeit auf bestimmte Erfahrungswerte zurückgreifen kannst. Ich gehe mal davon aus, dass das neben dem Anteil selbst auch vom Sachbearbeiter beim FA und seiner Laune abhängt. :wacko:


    Eigentlich hatte ich vor 30% geltend zu machen, das entspräche auch in etwa dem Verbrauch der vorher über den gesonderten Zähler lief.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das hatte ich mir fast gedacht. Aber hätte ja sein können, dass du in deiner Tätigkeit auf bestimmte Erfahrungswerte zurückgreifen kannst. Ich gehe mal davon aus, dass das neben dem Anteil selbst auch vom Sachbearbeiter beim FA und seiner Laune abhängt. :wacko:


    Laune- und auch eine Frage dessen, wie sortiert die Buchführung insgesamt aussieht und nicht zuletzt, wie man dem Prüfer begegnet.
    Wie man in den Wald hineinruft und so...
    Insgesamt kann man sagen, dass kleinere Betriebe gegenüber den größeren selten geprüft werden- bloß was hilft das Ihnen, wenn es genau Sie betrifft.


    Eigentlich hatte ich vor 30% geltend zu machen, das entspräche auch in etwa dem Verbrauch der vorher über den gesonderten Zähler lief.


    Ich finde die Lösung gut und sinnvoll!
    Dokumentieren Sie doch diesen Lösungsansatz anhand der vorherigen Zahlen- dann sollte das auch von einem Prüfer als sinnvoll angesehen werden.