hallo,
ich habe gerade etwas ärger mit versicherung und fa. es geht um die bescheinigung eines wohn riester vertrages. kurze vorgeschichte: bislang hatten wir normale riester verträge und bekamen jährlich die bescheinigung nach §10a zur vorlage beim finanzamt und wir konnten damit die riester beiträge geltend machen. bei den wohn-riester verträgen bekommen wir eine bescheinigung nach § 92. diese bescheinigung erkennt das finanzamt allerdings nicht an, laut aussage der bearbeiterin ist eine bescheinigung nach § 10a zwingend erforderlich, um die beiträge zu berücksichtigen. aber die versicherung sagt, dass sie die bei wohn-riester nur nach § 92 ausstellen kann.
es ist definitv ein riester vertrag, denn die zulagen laufen ja auch. was läuft da falsch? oder kann man wohn-riester bei der steuer gar nicht geltend machen??? das kann ich mir allerdings auch nicht vorstellen, denn das würde wohn-riester ja unattraktiver machen.
wäre schön, wenn mir jemand diesbezüglich infos geben könnte.
viele grüß
michael