Direkt zugeordnete Geldbeschaffungskosten werden bei einer Feststellungserklärung nicht an Elster übergeben

  • Hallo,
    bei meiner Feststellungserklärung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (bei mehreren Beteiligten) werden die sonstiges Geldbeschaffungskosten in Zeile 37, die ich direkt zugeordnet habe, nicht an das Elstermodul bzw. die Formulare übergeben.
    Wenn ich die Kosten nicht direkt zuordne sondern als sonstige Werbungskosten deklariere, dann werden sie ausgegeben. Ich möchte die Kosten jedoch einem Beteiligten direkt zuordnen. Woran kann das liegen?
    Ich weiß nicht genau, ob das jetzt eine programmtechnische oder steuerrechtliche Frage ist.


    Schönen Abend und vielen Dank für etwaige Unterstützung,
    Gerald

    • Offizieller Beitrag

    Müssen die Kosten nicht bei der Einkunftsermittlung und bei der Zuordnung zu den Beteiligten im Rahmen der Aufteilung jeweils gesondert angewiesen werden?


    Ansonsten würden (bereinigte) Screens mit Sicherheit helfen.

  • Das stimmt, jedoch werden sie bei der Zuordnung zu den Beteiligten im Rahmen der Aufteilung nur als Summe (802 €) angegeben (siehe Grafik "Direkte Zuordnung").
    Wie man in der Grafik "Zeile 37" erkennt, habe ich die Kosten erfasst und als direkte Zuordnung gekennzeichnet. Aus der Grafik "Formulare" ist ersichtlich, dass in Zeile 36 insgesamt 657 € direkt zugeordnet wurden, in Zeile 37 im Formular jedoch gar nichts steht.


    Wie soll das meine zuständige Finanzbeamtin denn erkennen, dass da noch 145 € direkt zugeordnete Geldbeschaffungskosten existieren.....

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man den Text so liest, dann würde ich ebenso wie das Programm rechnen:


    145€ (gerundet ./. 145€ = abziehbare Werbungskosten 0€

  • Moin ...


    Also unter Werbungskosten werden die Geldbeschaffungskosten einwandfrei übernommen !


    Es geht mich zwar nichts an, aber warum willst Du die Summe splitten und direkt zuordnen ?
    Im Endeffekt ist es doch die gleiche Gesamtsumme und für Deine Erklärung egal !?


    Du must erst die Geldbeschaffungskosten unter Werbungskosten eintragen.
    Dann darf diese Summe unten nicht mit der Summe oben gleich sein !




    Gruß Kuddel

  • Das ist richtig, aber in der Grafik "Formulare" müssten diese 145 € noch in Zeile 37 aufgeführt werden mit der Markierung für direkte Zuordnung und unter abzugsfähige Werbungskosten dann null Euro.


    Ich will die Summe splitten, da der Betrag nur von einem Beteiligten bezahlt wurde und nicht von allen drei Beteiligten. Als normale Werbungskosten würden alle 3 Beteiligten davon profitieren und der "Zahler" somit benachteiligt...

  • Du hast Deine GEldbeschaffung in Schuldzinsen eingetragen !


    Was ist es denn nun ?


    Eine Geldbeschaffung in 37 oder Schuldzinsen in 36 ?


    Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
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    :lol:

  • Eigentlich nicht, da die Kosten nun wieder nicht direkt zugeordnet sind, sondern den allgemeinen Werbungskosten zugerechnet werden.
    Vielleicht dürfen Geldbeschaffungskosten nicht direkt zugeordnet werden, ich habe sie jetzt einfach zusätzlich in Zeile 36 bei den Schuldzinsen (natürlich mit entsprechender Erklärung) eingetragen. Mal schau´n ob es funktioniert.


    Vielen Dank für Deine/Eure Hilfe!

  • (bei mehreren Beteiligten) werden die sonstiges Geldbeschaffungskosten in Zeile 37, die ich direkt zugeordnet habe, nicht an das Elstermodul bzw. die Formulare übergeben.


    Nach meinem Verständnis können Kosten bei mehreren Beteiligten nicht direkt zugeordnet werden, sondern immer nur verhältnismäßig.
    Mag mich vertun, ich habe aber auch eine solche Konstellation nicht !


    Und wenn es Geldbeschaffungskosten sind, gehören diese m.E. nach auch Zeile 37 !


    Geb mal 'ne Rückmeldung, wie es richtig ist !




    Gruß Kuddel

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    :lol:

  • Vielleicht dürfen Geldbeschaffungskosten nicht direkt zugeordnet werden, ich habe sie jetzt einfach zusätzlich in Zeile 36 bei den Schuldzinsen (natürlich mit entsprechender Erklärung) eingetragen.


    Das dürfte so nicht ok sein !


    Auch wenn vielleicht das Ergebnist das gleiche ist !


    Aber wie gesagt, melde Dich !


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
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    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    Nach meinem Verständnis können Kosten bei mehreren Beteiligten nicht direkt zugeordnet werden, sondern immer nur verhältnismäßig.

    Nein, Sonder-Werbungskosten kann man, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, natürlich bei jeder Position haben.


    Allerdings muss man unterscheiden zwischen der Einkunftsermittlung der Gesellschaft und der Aufteilung des Ergebnisses der Einkunftsermittlung nach prozentuellen Anteilen und Sondereinnahmen/-werbungskosten.


    Die Einkunftsermittlung erfolgt hinsichtlich der Einnahmen und der Ausgaben für alle einheitlich. Erst das Ergebnis wird dann gesondert nach den vertraglichen Regelungen und Sachverhaltsgegebenheiten aufgeteilt.


    Hast Du überhaupt "nicht abziehbare Werbungskosten" i.S. der Anlage V. Nämlich Ausgaben, die dem Grunde nach gar nicht abziehbar wären, weil Sie z.B. auf die selbstgenutzte Wohnung eines Beteiligten etc. entfallen?