AFA - gemeinsam genutzer Drucker

  • Hallo Steuerfüchse,



    ich habe hier ein(zumindest für mich) kniffliges Problem, für das ich auch im Forum noch keine befriedigende Antwort gefunden habe.


    Ich (nebenberuflich Freiberufler, umsatzsteuerpflichtig) habe in 2010 einen relativ teuren Drucker(500€) für meine freiberufliche Tätigkeit gekauft, der seitdem per AFA abgeschrieben wird.


    Seit 2011 ist meine Frau selbstständig(auch freiberuflich, aber nicht Umsatzsteuerpflichtig) und möchte den Drucker mitbenutzen. Ich müßte den Drucker also auf uns beide aufteilen(50:50), damit steuerlich alles korrekt ist. Die Frage ist nur, wie?


    Meine Vermutung ist, daß ich Ihr einen Anteil an dem Restwert, den der Drucker Anfang 2011 noch hatte, verkaufen muß(natürlich mit MWSt, da ich ja Umsatzsteuerpflichtig bin). Der Restwert des Druckers in meiner AFA Tabelle würde sich entsprechend verringern, der Betrag als Einnahme verbucht. Bei Ihr wäre das eine neue Ausgabe, die ebenfalls in die AFA kommt.


    Ist das der richtige Ansatz oder geht das auch einfacher?


    Sollte ich dafür eine richtige Rechnung schreiben oder reicht eine entsprechende Verbuchung in WISO?


    Frage zu WISO:
    Wenn ich das richtig sehe, kann ich im Sparbuch 2012 EÜR Anlagevermögen nur den kompletten Restwert ausbuchen, einen Teilwert ausbuchen geht nicht. Zwar kann ich den Betrag als Eingang getrennt setzen, der Eintrag in der AFA Tabelle wird aber auf jeden Fall komplett gelöscht. Die einzige Möglichkeit das zu lösen wäre wohl, einen neuen Eintrag in der AFA Tabelle vorzunehmen. Hat jemand eine bessere Idee?


    Bei Verbrauchsmaterial würde ich ähnlich verfahren.


    Bin auf Eure Kommentare gespannt.


    Danke.


    Holger

    • Offizieller Beitrag

    Man könnte auch an die vertragliche Vereinbarung einer Nutzungsentschädigung mit entsprechenden (unbaren) Kontozahlungen denken. ?(


    Vielleicht mal mit dem Bearbeiter oder auch einem Steuerberater unter Schilderung aller entscheidungserheblichen Tatbestände sprechen.
    Gestaltung wäre eigentlich eher eine Steuerberatung, die dem Forum nicht gestattet ist.